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   FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11   

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FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11 (https://dejure.org/2012,17149)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2012 - 12 V 2793/11 (https://dejure.org/2012,17149)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - 12 V 2793/11 (https://dejure.org/2012,17149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader erkennbaren Lieferanten - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei Kenntnis oder Kennenmüssen des Steuerpflichtigen vom Tatplan eines Vorlieferanten oder Nachlieferanten hinsichtlich eines Mehrwertsteuerbetrugs; Auftreten eines sog. Missing-Traders; Finanzstreitsachen wegen Aussetzung oder Aufhebung der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der als Missing-Trader erkennbare Lieferant

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Das gilt -entgegen der Auffassung des Antragstellers - auch, soweit es um die Frage geht, ob der Steuerpflichtige vom Tatplan eines Vor- oder Nachlieferanten wusste oder diesen zumindest kennen konnte (BFH-Urteile vom 19. April 2007, V R 48/04, BStBl II 2009, 315, und vom 12. August 2009, XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259, unter II. 1. b).

    Denn denjenigen, der sich auf das Nichtvorliegen von Tatsachen oder Umständen beruft, kann die Feststellungslast ohnehin nur treffen, wenn der Gegner - wie im Streitfall der Antragsgegner - substantiiert Tatsachen oder Umstände vorgetragen hat, die für das Vorliegen des Positivums sprechen(BFH-Urteil vom 19. April 2007, V R 48/04, BStBl II 2009, 315):.

  • EuGH, 11.05.2006 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Ein solcher Betrug etwa des sog. Vorlieferanten liegt namentlich dann vor, wenn nach dessen Tatplan die fällige - auf seine Umsätze entstandene - Mehrwertsteuer ganz oder teilweise unbezahlt bleiben soll (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union [EuGH] vom 11. Mai 2006, Rs. C-384/04, Federation of Technological Industries, Deutsches Steuerrecht [DStR] 2006, 897).

    Deshalb würde sich ein Steuerpflichtiger nur betrügerisch oder missbräuchlich auf das Recht auf Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) berufen, wenn er wusste oder für ihn jedenfalls hinreichende Verdachtsgründe dafür bestanden, dass die fällige - aufgrund der entsprechenden, an ihn ausgeführten Lieferung der betreffenden Waren entstandene - Umsatzsteuer ganz oder teilweise unbezahlt bleiben sollte (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Mai 2006, Rs. C-384/04, Federation of Technological Industries, DStR 2006, 897).

  • BFH, 04.10.1991 - VIII B 93/90

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an Liquidator des in Konkurs gefallenen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Finanzstreitsachen wegen Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung sind nämlich lediglich sog. summarische Verfahren (BFH-Beschluss vom 4. Oktober 1991, VIII B 93/90, BStBl II 1992, 59 unter 3e; Koch in Gräber, FGO, 7. Aufl., 2010, § 69, Rdnrn. 120, 121).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Meist werden sie als bloße Strohmänner (vgl. allerdings zum bloß "vorgeschobenen" Strohmanngeschäft, auch BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002, V B 108/01, BStBl II 2004, 622, unter II. 4. c, a. E., m. w. Nachw.) handeln.
  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Die Umstände, unter denen B im Streitfall auftrat, entsprechen dem Grundfall des sog. Missing-Traders (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004, V B 180/03, BFH/NV 2004, 988, unter II. 2. a, m. w. Nachw., und vom 29. November 2004, V B 78/04, BStBl II 2005, 535, unter II. 1. c.).
  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Die Umstände, unter denen B im Streitfall auftrat, entsprechen dem Grundfall des sog. Missing-Traders (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004, V B 180/03, BFH/NV 2004, 988, unter II. 2. a, m. w. Nachw., und vom 29. November 2004, V B 78/04, BStBl II 2005, 535, unter II. 1. c.).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Das gilt -entgegen der Auffassung des Antragstellers - auch, soweit es um die Frage geht, ob der Steuerpflichtige vom Tatplan eines Vor- oder Nachlieferanten wusste oder diesen zumindest kennen konnte (BFH-Urteile vom 19. April 2007, V R 48/04, BStBl II 2009, 315, und vom 12. August 2009, XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259, unter II. 1. b).
  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Der Vorsteuerabzug ist jedoch zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in einen Mehrwertsteuerbetrug einbezogen war (BFH-Urteil vom 19. Mai 2010, XI R 78/07,BFH/NV 2010, 2132, unter II. 2. b, aa, m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Möglicherweise werden sie aber auch befürchten, etwa gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sachen zu beziehen (vgl. § 935 Abs. 1 BGB) oder sich gar wegen einer Hehlerei (§§ 259 ff. StGB) oder einer Geldwäsche (§ 261 StGB) strafbar zu machen (vgl. etwa BGH-Urteil vom 24. Januar 2006, 1 StR 357/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1297, zum Verhältnis zwischen leichtfertiger Geldwäsche und Hehlerei).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
    Dies gilt aber nicht, wenn diese durch den Missbrauch des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems verletzt wird (EuGH-Urteil vom 6. Juli 2006, Rs. C-439/04 und 440/04, Kittel und Recolta Recycling, DStR 2006, 1274, Rdnrn. 48 ff., m. w. Nachw.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 1 V 1044/16

    Zum Nachweis der Bösgläubigkeit in einem angeblichen Umsatzsteuerkarussell beim

    Kann man die Bösgläubigkeit des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers nicht schon an der Person des Vorlieferers (z.B. mangelndes Branchenwissen, fehlende Deutschkenntnisse, unseriöses Erscheinungsbild, nicht bestehender Unternehmenssitz) festmachen (vgl. dazu z.B. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2012 12 V 2793/11, nicht veröffentlicht, juris, zu einem Vorlieferanten, der ohne Deutschkenntnisse als fliegender Händler ohne eigenes Geschäftslokal große Mengen Gold anbot; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013 1 K 1766/12, nicht veröffentlicht, juris, unter I.5. der Entscheidungsgründe, zu zwei Vorlieferanten, die keinerlei Branchenkenntnisse besaßen und von denen einer kein Deutsch sprach), müssen die vorhandenen Indizien umso überzeugender sein.
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