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   FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10 A (E)   

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https://dejure.org/2011,79506
FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10 A (E) (https://dejure.org/2011,79506)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.2011 - 12 V 3841/10 A (E) (https://dejure.org/2011,79506)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 12 V 3841/10 A (E) (https://dejure.org/2011,79506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung eines PKW zwecks betrieblicher Nutzung desselben i.R.d. Einkommensteuer; Vorliegen einer ausreichenden Darlegung für die Glaubhaftmachung einer nahezu ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10
    Mit ihrem hiergegen gerichteten Einspruch begehrten die Antragsteller unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.11.2009 (Az. VIII B 190/09) weiterhin die Gewährung des Investitionsabzugsbetrages.
  • BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05

    1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10
    Die private Kfz-Nutzung des Antragstellers ist daher nach der 1%-Methode zu ermitteln, aus der sich ungeachtet der konkreten steuerlichen Auswirkung jedenfalls ein deutlich über 10% liegender Nutzungsanteil ergibt (BFH-Beschluss vom 3.1.2006, XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).
  • BFH, 14.10.2002 - V B 60/02

    USt; Sale-and-lease-back-Geschäft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 14.10.2002, V B 60/02, m. w. N.).
  • FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17

    Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages

    Daraus folgert die finanzgerichtliche Rechtsprechung, dass nicht ordnungsgemäße Fahrtenbücher nicht als Nachweis anzuerkennen seien (vgl. Beschluss des FG Düsseldorf vom 04.01.2011 12 V 3841/10 A (E), Juris; Urteil des FG München vom 15.12.2014 7 K 2748/13, Juris; Urteil des Sächsisches FG vom 28.07.2016 8 K 1799/15, Juris; Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 12.6.2013 2 K 1191/12, Juris).
  • FG Münster, 10.07.2019 - 7 K 2862/17

    Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch

    Daraus folgert die finanzgerichtliche Rechtsprechung, dass nicht ordnungsgemäße Fahrtenbücher nicht als Nachweis anzuerkennen seien (FG Düsseldorf, Beschluss vom 4.1.2011 12 V 3841/10 A (E), Juris; FG München, Urteil vom 15.12.2014 7 K 2748/13, Juris; Sächsisches FG, Urteil vom 28.7.2016 8 K 1799/15, Juris; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.6.2013 2 K 1191/12, Juris, NZB X B 219/13 als unzulässig verworfen).
  • FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14

    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und

    Hinzu kommt, dass das vom Kläger geführte Fahrtenbuch für die Zeit bis Februar 2009 nicht anzuerkennen ist, und dass infolge der dann zwingenden Anwendung der 1%-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nummer 4 Satz 2 EStG (vgl. dazu unten Ziff. 3) eine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung des Pkw nicht angenommen werden kann (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.06.2013 2 K 1191/12, juris; FG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2011 12 V 3841/10 A (E), juris; in diesem Sinne auch BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl I 1493, Rn 40).
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