Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 27.05.2008

Rechtsprechung
   KG, 08.04.2008 - 12 W 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8026
KG, 08.04.2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,8026)
KG, Entscheidung vom 08.04.2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,8026)
KG, Entscheidung vom 08. April 2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,8026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Rechtsschutzbedürfnisses im Sinne von § 926 Abs. 1 ZPO nach Erfüllung des Anspruchs des Antragstellers auf Herausgabe eines Ladengeschäfts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anordnung der Klageerhebung bei vorheriger Erfüllung der einstweiligen Verfügung; Rückgabe der durch verbotene Eigenmacht erlangten Sache; Aufhebung; Widerspruch; Wiedereinräumung des Mitbesitzes; Rechtsbehelf gegen Arrest oder einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 861; ; ZPO § 924; ; ZPO § 926 Abs. 1; ; ZPO § 927

  • prewest.de PDF, S. 58

    §§ 924, 926, 927, 936 ZPO; § 861 BGB
    Gewerberaummiete; Untermiete; einstweilige Verfügung auf Rückgabe bei verbotener Eigenmacht gegen den Herausgabe beanspruchenden Untervermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 861; ZPO § 924; ZPO § 926 Abs. 1; ZPO § 927
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 926 Abs. 1 ZPO bei Erlöschen des zu sichernden Rückgabeanspruchs infolge Erfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anordnung der Klageerhebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 23
  • NZM 2009, 52
  • ZMR 2008, 955
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 29.10.2012 - 5 W 1648/12

    Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erhebung der

    Das Kammergericht ist der Auffassung, es sei nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 926 ZPO, den Verfügungskläger in eine aussichtslose Hauptsacheklage zu zwingen (Beschluss vom 08.04.2008 - 12 W 16/08, NJW-RR 2009, 23, juris, Rz. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11524
OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,11524)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,11524)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,11524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung gezahlter Versicherungsleistungen wegen arglistiger Täuschung aus Anlass des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anwendbarkeit der Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf einen Erstattungsanspruch

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 141; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Keine Heranziehung des § 12 Abs. 3 VVG für Rückforderungsansprüche (hier: nach Anfechtung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08
    Vielmehr ist auch in Fällen, in denen der Agent dem Versicherungsnehmer erklärt haben soll, die ihm mitgeteilten Umstände müssten nicht angezeigt werden, eine Verletzung der Anzeigepflicht nicht gegeben, es sei denn, es wäre zu einem kollusiven Zusammenwirken zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Agenten gekommen (vgl. BGH VersR 2002, 425).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1988 - 3 U 24/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08
    Diese Leistungsfreiheit konnte sich aber nur auf künftig noch zu erhebende Ansprüche beziehen, während die Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 VVG nicht vom Versicherer erhobene Rückzahlungsansprüche erfasst (vgl. OLG Hamm VersR 1994, 1169; OLG Frankfurt r+s 1990, 361; LG München II r+s 1978, 45).
  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08
    Nichts anderes ergibt sich in diesem Zusammenhang auch aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH in VersR 2006, 102.
  • BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08
    Da damit der Versicherer ein Privileg erhalten hat, welches inzwischen mit der derzeit geltenden Rechtslage ohnehin wieder abgeschafft wurde, ist die Regelung des § 12 Abs. 3 VVG wegen des Ausnahmecharakters einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich (BGH VersR 2007, 1209).
  • OLG Hamm, 08.10.1993 - 20 U 339/92

    Anspruch auf Rückzahlung einer Kaskoentschädigung ; Vorliegen der Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08
    Diese Leistungsfreiheit konnte sich aber nur auf künftig noch zu erhebende Ansprüche beziehen, während die Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 VVG nicht vom Versicherer erhobene Rückzahlungsansprüche erfasst (vgl. OLG Hamm VersR 1994, 1169; OLG Frankfurt r+s 1990, 361; LG München II r+s 1978, 45).
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