Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 16.03.2004

Rechtsprechung
   KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04   

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https://dejure.org/2004,1784
KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04 (https://dejure.org/2004,1784)
KG, Entscheidung vom 08.07.2004 - 12 W 21/04 (https://dejure.org/2004,1784)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 12 W 21/04 (https://dejure.org/2004,1784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung gegen Vermieter von Gewerberäumen wegen Absperrung der Wasserversorgung ; Fristlose Kündigung wegen Mietzahlungsverzugs; Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts; Weiternutzung der Mieträume ; Anspruch des Mieters auf Wiederherstellung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Wasserversorgung durch Vermieter nach (Gewerbe-) Mietende

  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § 536; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3 a); ; BGB § 854; ; BGB § 858; ; BGB § 862; ; ZPO § 575

  • rafranke.de PDF

    Verbotene Eigenmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 320; BGB § 858; BGB § 862
    Keine verbotene Eigenmacht i.S.d. §§ 858, 862 wegen Absperren der Wasserzufuhr bei hohen Mietrückständen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Arrest: Zuständigkeit bei Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • kloth-neuhaus.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Versorgungssperre im Mietrecht (RA Kai-Jochen Neuhaus; ZAP 2009, 1273)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1665
  • MDR 2005, 165
  • NZM 2005, 65
  • ZMR 2004, 905
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung

    Auszug aus KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
    Dies ist jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers gerade Sinn und Zweck des Zurückbehaltungsrechts nach § 320 BGB (MK Emmerich, BGB, 4. Aufl., § 320 Rdnr. 2; im Ergebnis ebenso OLG Hamm, MDR 1994, 163 ff.).

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum hiervon abweichend teilweise die Auffassung vertreten wird, die Unterbrechung der Versorgung von Räumen mit Wasser, Strom, Gas etc. Stelle der Sache nach eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar (OLG Köln, NZM 00, 1026 für Wohnungseigentümergemeinschaft; LG Berlin, WUM 03, 508, 509; AG Siegen, WUM 96, 707; wohl auch LG Kassel, WUM 79, 51 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 862 Rdnr. 5 m.w.N.; Beuermann a.a.O., S. 1398), beruht dies nach Auffassung des Senats darauf, dass nicht hinreichend zwischen dem Besitz im Sinne des § 854 BGB und dem Mietgebrauch im Sinne des § 536 BGB unterschieden wird (so schon KG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 8 U 7247/98 - im Ergebnis auch OLG Hamm, MDR 94, 163 ff. für Wohnungseigentümergemeinschaft; sowie KG, NZM 01, 761, 762, ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaft).

  • KG, 17.12.1998 - 8 U 7247/98
    Auszug aus KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
    Zum einen verkennt der Verfügungskläger, dass durch die Absperrung der Wasserzufuhr allenfalls die Möglichkeit der weiteren Nutzung der streitgegenständlichen Mieträume durch den Mieter beeinträchtigt wird, während ihm der Besitz hieran durch die beanstandete Maßnahme nicht entzogen wird (so schon KG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 8 U 7247/98 -).

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum hiervon abweichend teilweise die Auffassung vertreten wird, die Unterbrechung der Versorgung von Räumen mit Wasser, Strom, Gas etc. Stelle der Sache nach eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar (OLG Köln, NZM 00, 1026 für Wohnungseigentümergemeinschaft; LG Berlin, WUM 03, 508, 509; AG Siegen, WUM 96, 707; wohl auch LG Kassel, WUM 79, 51 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 862 Rdnr. 5 m.w.N.; Beuermann a.a.O., S. 1398), beruht dies nach Auffassung des Senats darauf, dass nicht hinreichend zwischen dem Besitz im Sinne des § 854 BGB und dem Mietgebrauch im Sinne des § 536 BGB unterschieden wird (so schon KG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 8 U 7247/98 - im Ergebnis auch OLG Hamm, MDR 94, 163 ff. für Wohnungseigentümergemeinschaft; sowie KG, NZM 01, 761, 762, ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaft).

  • OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99

    Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum hiervon abweichend teilweise die Auffassung vertreten wird, die Unterbrechung der Versorgung von Räumen mit Wasser, Strom, Gas etc. Stelle der Sache nach eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar (OLG Köln, NZM 00, 1026 für Wohnungseigentümergemeinschaft; LG Berlin, WUM 03, 508, 509; AG Siegen, WUM 96, 707; wohl auch LG Kassel, WUM 79, 51 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 862 Rdnr. 5 m.w.N.; Beuermann a.a.O., S. 1398), beruht dies nach Auffassung des Senats darauf, dass nicht hinreichend zwischen dem Besitz im Sinne des § 854 BGB und dem Mietgebrauch im Sinne des § 536 BGB unterschieden wird (so schon KG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 8 U 7247/98 - im Ergebnis auch OLG Hamm, MDR 94, 163 ff. für Wohnungseigentümergemeinschaft; sowie KG, NZM 01, 761, 762, ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 10 U 159/83
    Auszug aus KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
    Zwar wird in Rechtsprechung und Schrifttum wohl überwiegend die Auffassung vertreten, dass dann, wenn das Beschwerdegericht den Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen hat, für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens die erste Instanz zuständig sei (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 324; OLG Hamm, OLGZ 1987, 493; OLG Dresden, JUR Büro 2000, 138, 139; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 924 Rdnr. 6; MüKo/Heinze, ZPO, 2. Aufl., § 924 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Auszug aus KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 99, 102) für möglich erachtet, dass die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch ein Versorgungsunternehmen gegen Treu und Glauben verstoßen könnte.
  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Auszug aus KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum hiervon abweichend teilweise die Auffassung vertreten wird, die Unterbrechung der Versorgung von Räumen mit Wasser, Strom, Gas etc. Stelle der Sache nach eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar (OLG Köln, NZM 00, 1026 für Wohnungseigentümergemeinschaft; LG Berlin, WUM 03, 508, 509; AG Siegen, WUM 96, 707; wohl auch LG Kassel, WUM 79, 51 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 862 Rdnr. 5 m.w.N.; Beuermann a.a.O., S. 1398), beruht dies nach Auffassung des Senats darauf, dass nicht hinreichend zwischen dem Besitz im Sinne des § 854 BGB und dem Mietgebrauch im Sinne des § 536 BGB unterschieden wird (so schon KG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 8 U 7247/98 - im Ergebnis auch OLG Hamm, MDR 94, 163 ff. für Wohnungseigentümergemeinschaft; sowie KG, NZM 01, 761, 762, ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Dem gegenüber stimmen andere Teile der Rechtsprechung und Literatur der vom Berufungsgericht im vorliegenden Fall (so bereits KG - 8. Zivilsenat - Grundeigentum 2004, 622) vertretenen Meinung zu, die Unterbrechung der Versorgung betreffe nur den aus dem Vertrag herzuleitenden Mietgebrauch und sei daher keine verbotene Eigenmacht (KG - 12. Zivilsenat - NZM 2005, 65; LG Berlin Grundeigentum 2009, 518; AG Bergheim ZMR 2005, 53 ; AG Hohenschönhausen Grundeigentum 2007, 1127; Bub/Treier/v. Martius Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. III. A Rdn. 1152; Ulrici ZMR 2003, 895, 896; Mummenhoff DWW 2005, 312, 315; Scholz NZM 2008, 387, 388 f.; Krause Grundeigentum 2009, 484).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 10 U 58/09

    Umfang eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen

    Auch gilt das vertragliche Aufrechnungsverbot nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.6.2004, GE 2004, 886 = GuT 2004, 156 = ZMR 2004, 905 - I-10 U 145/03) grundsätzlich auch für den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters.
  • LG München I, 24.11.2005 - 15 T 19143/05

    Vermieter dürfen die Stromzufuhr in die Mietwohnung selbst bei rückständiger

    Dem steht auch die Entscheidung des Kammergerichts vom 8.7;2004 (abgedruckt in NJW-RR 2004, 1665 [KG Berlin 08.07.2004 - 12 W 21/04] ) nicht entgegen, auf die sich die Verfügungsbeklagte beruft.

    fremde und direkte Rechtsbeziehung der Verfügungskläger zum Versorgungsunternehmen eingegriffen wird, eine verbotene Eigenmacht zu verneinen ist, hat das Kammergericht ausdrücklich offen gelassen (vgl. KG NJW-RR 2004, 1665, 1667 [KG Berlin 08.07.2004 - 12 W 21/04] a. E.)- Zudem handelt es sich hier um ein Wohnraummietverhältnis.

  • KG, 06.09.2007 - 8 U 49/07

    Einstellung der Versorgung fristlos gekündigter Geschäftsmieträume mit Heizwärme

    Dieser Auffassung hat sich auch der 12. Zivilsenat des Kammergerichts angeschlossen (Beschl. v. 8.7. 2004 - 12 W 21/04, GE 2004, 1171); der Senat sieht keinen Anlass, von dieser Betrachtungsweise jedenfalls für den Bereich des beendeten Geschäftsraummietverhältnisses abzugehen.
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05

    Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von

    Der Senat vermag deshalb der von dem Kammergericht vertretenen Auffassung (KG ZMR 2004, 905 ff = GuT 2004, 228 ff = KGReport Berlin 2004, 540 f) nicht zu folgen.

    Er hält es nicht für zulässig, bei der Prüfung der Frage, ob der Mieter gegen die Unterbrechung der Versorgung mit Wasser und anderen Versorgungsleistungen Besitzschutz genießt, "zwischen dem Besitz des Mieters und dem Gebrauch der Mietsache, den der Vermieter dem Mieter aufgrund des Mietvertrages schuldet" (KG ZMR 2004, 905, 907), zu unterscheiden.

  • LG Berlin, 10.01.2012 - 63 S 203/11

    Anspruch eines Vermieters auf Duldung des Anschlusses einer vermieteten Wohnung

    Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 862 Abs. 1 Satz 1 BGB , weil durch die Unterbrechung von Versorgungsleistungen nicht in die tatsächliche Sachherrschaft des Mieters an den gemieteten Räumen eingegriffen wird (BGH, Urt. v. 06.05.2009 - XII ZR 137/07, Grundeigentum 2009, 775; vgl. auch KG, Urt. v. 08.07.2004 - 12 W 21/04, Grundeigentum 2004, 1171), was aber für eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB erforderlich wäre.
  • OLG Dresden, 02.01.2024 - 4 W 94/22

    Zuständigkeit für Kostenwiderspruch im Eilverfahren?

    Für die Entscheidung über einen Kostenwiderspruch gegen eine vom Beschwerdegericht erlassene einstweilige Verfügung ist nicht das Ausgangs-, sondern das Beschwerdegericht zuständig (Anschluss an KG, Urteil vom 08.07.2004 - 12 W 21/04, IBRRS 2004, 3117 = IMRRS 2004, 1918).*).

    Mit dem KG (Urteil vom 8. Juli 2004 - 12 W 21/04 - NJW-RR 2004, 1665, beck-online; Mummenhoff, jurisPR-MietR 11/2005 Anm. 4) ist daher davon auszugehen, dass das Beschwerdegericht, das die vorausgegangene einstweilige Verfügung erlassen hat, jedenfalls dann auch zur Entscheidung über den dagegen eingelegten Widerspruch berufen ist, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu entscheiden sind.

  • KG, 27.11.2007 - 5 W 278/07

    Landgerichtliche Zuständigkeit für einen Widerspruch gegen eine vom

    Auch im Falle des Erlasses der einstweiligen Verfügung durch das Beschwerdegericht ist nicht dieses, sondern das erstinstanzliche Gericht für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig (gegen KG, 12. ZS, NJW-RR 2004, 1665, 1666).

    Auch im Fall des Erlasses der einstweiligen Verfügung durch das Beschwerdegericht ist nicht dieses, sondern das erstinstanzliche Gericht für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig (RGZ 29, 396, 398 ff.; 37, 368, 369 f.; KG, 8. ZS, JW 27, 527; OLG München, SeuffA 62, Nr. 125; OLG Hamburg, MDR 1957, 105; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 324; OLG Hamm, 4. ZS, OLGZ 1987, 492, 493; OLG Dresden, JurBüro 2000, 138, 139; Zöller/Vollkommer, 26. Aufl., § 924 Rdn. 6; Heinze in: Münch/Komm-ZPO, 2. Aufl., § 924 Rdn. 13; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 924 Rdn. 11; Hess in: Ullmann juris PK-UWG, § 12 Rdn. 129; offen: OLG Hamm, 27. ZS , MDR 1992, 302; a. A. KG, 12. ZS, NJW-RR 2004, 1665, 1666; KG, 9. ZS, Urteil vom 31.05.2005, 9 W 57/05; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., § 924 Rdn. 9 m. w. N.).

  • KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05

    Mietrecht: Einstellung der Stromversorgung durch Vermieter

    Die Entscheidung des 12. Senats vom 8.7.2004 - 12 W 21/04, GE 2004, 1171=KGReport Berlin 2004, 540 betraf den Fall der Unterbrechung der Wasserversorgung nach Beendigung des Mietverhältnisses, so dass es für den vorliegenden Rechtsstreit auf die zusätzlichen Erörterungen im Urteil betreffend die Annahme eines Zurückbehaltungsrechtes nicht ankommt.
  • LG Berlin, 01.02.2007 - 25 O 563/05

    Androhung der Nichtlieferung von Heizenergie als eine Störung des Besitzes durch

    Die Kammer folgt insoweit der wohl noch herrschenden Meinung (vgl. z.B. OLG Saarbrücken, Gewerbemiete und Teileigentum 2005, 218 f; KG 20. Senat vom 01. Juni 2006 - 20 W 2/06 - andererseits Kammergericht, 8. Senat, KGR 2005, 945; Kammergericht, 12. Senat, GE 2004, 1171).
  • OLG Celle, 28.04.2005 - 11 U 44/05

    Absperren; Besitzstörung; bestimmungsgemäße Nutzung; bestimmungsgemäßer Gebrauch;

  • LG Hannover, 19.01.2005 - 11 O 467/04

    Abstellen der Versorgung mit Wasser bei einem Gewerbebetrieb wegen rückständiger

  • LG Berlin, 22.12.2008 - 12 O 480/08
  • LG Münster, 22.11.2006 - 1 S 173/06

    Anspruch auf Wiederherstellung der Gasversorgung; Vorliegen der Voraussetzungen

  • AG Berlin-Hohenschönhausen, 10.07.2007 - 9 C 120/07

    Wohnraummietverhältnis: Unterbrechung der Wasserversorgung durch den Vermieter

  • AG Ludwigsburg, 25.11.2005 - 10 C 3469/05

    Wohnraummiete: Beheizung der Wohnung während der Räumungsfrist

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.03.2004 - 12 W 21/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15284
OLG Naumburg, 16.03.2004 - 12 W 21/04 (https://dejure.org/2004,15284)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.03.2004 - 12 W 21/04 (https://dejure.org/2004,15284)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. März 2004 - 12 W 21/04 (https://dejure.org/2004,15284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung der Kosten eines Unterbevollmächtigten bei der Kostenausgleichung; Sicht einer vernünftigen und kostenorientierten Partei; Erstattungsfähigkeit von (fiktiven) Reisekosten; Nichtberücksichtigung von Fotokopierkosten; Beauftragung eines Rechtsanwalts ...

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 568 Satz 1
    Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten am Sitz des Prozessgerichtes durch ein Versicherungsunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2004 - 12 W 21/04
    Den Beklagten wäre es aus der Sicht einer vernünftigen und kostenorientierten Partei zuzumuten gewesen, einen Rechtsanwalt am Sitz des Prozessgerichts in Halle mit ihrer Rechtsverteidigung zu beauftragen, weswegen sie keine (fiktiven) Reisekosten im Sinne des § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO ihres Hauptbevollmächtigten für Reisen von Hamm nach Halle und damit auch nicht die Kosten für einen Unterbevollmächtigten im Rahmen der ansonsten angefallenen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erstattet verlangen können (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 898, 899).

    Weil nunmehr jeder an einem Amts- oder Landgericht zugelassene Rechtsanwalt vor jedem Landgericht postulationsfähig ist, kann und darf eine ihre Belange vernünftig und kostenbewusst wahrnehmende Partei für das zur Verfolgung ihrer Interessen notwendige persönliche Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt in aller Regel den für sie einfacheren und naheliegenden Weg wählen, einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten zu beauftragen (BGH MDR 2003, 233 ff.).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2004 - 12 W 21/04
    Es kann deshalb dahinstehen, ob (fiktive) Reisekosten auch schon deshalb nicht erstattungsfähig wären, weil die Beklagten keine an ihrem (Wohn-) Sitz in Münster bzw. Halle, sondern in Hamm ansässige Rechtsanwälte beauftragt haben (vgl. BGH NJW 2003, 901, 902).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2004 - 12 W 21/04
    Das ist nicht ausschließlich dann der Fall, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH Rpfleger 2003, 471, 471).
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