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   OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16 (KfB)   

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https://dejure.org/2016,34458
OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16 (KfB) (https://dejure.org/2016,34458)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.06.2016 - 12 W 36/16 (KfB) (https://dejure.org/2016,34458)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 12 W 36/16 (KfB) (https://dejure.org/2016,34458)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit von Hotelübernachtungen für den Prozessbevollmächtigten

  • Burhoff online

    Übernachtungskosten, Erforderlichkeit, Nachtzeit

  • Anwaltsblatt

    § 758a ZPO
    Hotelkosten erstattungsfähig, wenn Anreise am Terminstag unzumutbar

  • Anwaltsblatt

    § 758a ZPO
    Hotelkosten erstattungsfähig, wenn Anreise am Terminstag unzumutbar

  • ra.de
  • RA Kotz

    Hotelkosten eines Rechtsanwaltes - Kostenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Übernachtungskosten eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ZPO § 758a Abs. 4
    Erstattungsfähigkeit der Übernachtungskosten eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann darf der Rechtsanwalt vor einem Termin übernachten?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwälte: Keine Dienstreisen vor sechs Uhr morgens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1475
  • AnwBl 2016, 934
  • AnwBl Online 2016, 685
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 21 W 12/03

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16
    Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758 a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen (z.B. OLG Hamburg, AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16
    Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758 a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen (z.B. OLG Hamburg, AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
  • KG, 25.05.2022 - 5 W 22/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Reisekosten eines

    Hiervon ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO dann auszugehen, wenn die Hin- und Rückreise nicht in einem Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr erfolgen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2018 - 6 W 37/18, Rn. 7, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 08. Juni 2016 - 12 W 36/16 (KfB), Rn. 4, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 12 W 2180/12, Rn. 28, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03. März 2010 - 4 W 249/09, Rn. 15, juris; 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 21 W 12/03 -, Rn. 6, juris; LG Memmingen, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 34 O 1272/16, Rn. 5, juris; vgl. ferner Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 25. Aufl. 2021, RVG VV 7003 Rn. 72 m. weit.

    Bei der Beurteilung der Frage, ob Hin- und Rückreise zumutbarer Weise in dem vorgenannten Zeitfenster bewerkstelligt werden können, ist ein zeitlicher "Sicherheitspuffer" einzurechnen, mit dem möglichen Verzögerungen bei der An- und Rückreise Rechnung getragen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2018 - 6 W 37/18, Rn. 8, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 08. Juni 2016 - 12 W 36/16 (KfB), Rn. 4, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 625 Qs 19/19 -, Rn. 2, juris; Stollenwerk in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, VV RVG Nr. 7003-7006 Rn. 38).

  • OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines

    Die vom Prozessbevollmächtigen zitierte Rechtsprechung (OLG Naumburg, Beschluss vom 08.06.2016, Az.: 12 W 36/16) verhält sich allein dazu, dass bei einer weiten Anreise die dann anfallenden Kosten einer Übernachtung des Prozessbevollmächtigten erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits sind.
  • VG Würzburg, 11.07.2017 - W 8 M 17.30937

    Übernachtungskosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Ein Reisantritt ab 06:00 Uhr ist indes im Regelfall zumutbar (vgl. OLG LSA, B.v. 8.6.2016 - 12 W 36/16 [KfB] - AGS 2016, 593; OLG Nürnberg, B.v. 13.12.2012 - 12 W 2180/12 - AGS 2013, 201; OLG Koblenz, B.v. 21.9.2010 - 14 W 528/10 - AGS 2012, 50; Hanseatisches OLG Hamburg, B.v. 3.3.2010 - 4 W 249/09 - AGS 2011, 463).

    Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, etwa das hohe Alter des Prozessbevollmächtigten, bekannte erhöhte Staugefahren oder winterliche Straßenverhältnisse (vgl. OLG LSA, B.v. 8.6.2016 - 12 W 36/16 [KfB] - AGS 2016, 593) wurden nicht vorgebracht und sind auch nicht sonst ersichtlich.

  • KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen

    Der Termin fand um 10 Uhr morgens statt, so dass wegen der Fahrzeit von über 5 Stunden eine Anreise am Vortag erforderlich war, da eine Abfahrt zur Nachtzeit regelmäßig nicht zumutbar ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 8.6.2016, 12 W 36/16).
  • BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren -

    Als Nachtzeit wird in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens angesehen (vgl. OLG Naumburg, MDR 2016, 1475 ff.).
  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 4 M 18.2683

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Dies ist aber einer Partei, die einen Gerichtstermin wahrnehmen möchte, nach allgemeiner Auffassung nicht zuzumuten (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2014 - 9 KSt 3.14 - NVwZ-RR 2014, 984; OLG Naumburg, B.v. 8.6.2016 - 12 W 36/16 (KfB) - juris Rn. 4 m.w.N.).
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