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AG Tübingen, 07.11.2005 - 12 Cs 15 Js 11522/2005 |
Zitiervorschläge
AG Tübingen, Entscheidung vom 07. November 2005 - 12 Cs 15 Js 11522/2005 (https://dejure.org/2005,58764)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation; Hakenkreuz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Protest gegen den Nationalsozialismus und Rechtsradikalismus durch die Verwendung eines Ansteckers mit einem Hakenkreuz; Verbotsirrtum hinsichtlich der Nutzung eines Hakenkreuzes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus AG Tübingen, 07.11.2005 - 12 Cs 15 Js 11522/05
Auf eine, mit strafrechtlichen Mitteln kaum zuverlässig festzustellende, Gesinnung im Sinne eines bekenntnishaften Gebrauchens des Kennzeichens kommt es für die Verwirklichung des objektiven Tatbestands nicht an (BGH NJW 73, 106).Vielmehr ist der Schutzzweck der Norm viel weiter und allgemeiner gefasst, so dass auch die Nutzung zum politischen Kampf und Widerstand diesem zuwiderläuft (BGH NJW 73, 106 f.).
Der Schutzzweck des § 86 a StBG wurde vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 73, 106 f.) wie folgt umschrieben:.
- BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …
Auszug aus AG Tübingen, 07.11.2005 - 12 Cs 15 Js 11522/05
Im Unterschied zu den Entscheidungen des BGH (NJW 73, 766 und 768) liegt vorliegend kein Zeichen vor, dass nur entfernt möglicherweise an das Hakenkreuz erinnern würde bzw. dieses entstellt wiedergibt und karikaturistisch verzerrt, sondern es liegt das allgemein bekannte früher von der NSDAP verwandte Zeichen in der dort gebräuchlichen Art und Weise vor.