Weitere Entscheidung unten: RG, 05.07.1905

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05 + 11 Verg 12/05   

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https://dejure.org/2006,3221
OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05 + 11 Verg 12/05 (https://dejure.org/2006,3221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2006 - 11 Verg 11/05 + 11 Verg 12/05 (https://dejure.org/2006,3221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2006 - 11 Verg 11/05 + 11 Verg 12/05 (https://dejure.org/2006,3221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 107 Abs 2 GWB, § 97 Abs 2 GWB, § 97 Abs. 7 GWB, § 107 Abs 3 GWB, § 116 Abs 2 GWB
    Vergaberecht: Verfahrensaufhebung wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine rechtmäßige Vergabe eines Auftrags zur Herstellung von Polizeiuniformen; Voraussetzungen der Bestimmtheit eines Angebotes im Rahmen einer öffentlichen Vergabe; Anforderungen an die Begründetheit eines Nachprüfungsverfahrens im öffentlichen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Verlängerung bei offenem Ausgang des Nachprüfungsverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung im Vergabeverfahren - Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis trotz Ausschluss des eigenen Angebotes! (IBR 2006, 295)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergabeR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Az. Verg 47/04; Stolz, VergabeR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Az. Verg 23/05; Ertl, VergabeR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt Az. Verg 1/05; Hänsel IBR 2005, 707; OLG Frankfurt Beschluss vom 23.12.2005, Az. Verg 13/05).

    Der Senat sieht sich jedoch an einer abschließenden Entscheidung im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. IBR 2005, 707; vgl. auch Divergenzvorlage des OLG Jena, VergabeR 2005, 492) gehindert.

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt würde (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2005, 483; VergabeR 2005, 195; OLG Frankfurt, VergabeR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergabeR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Az. Verg 47/04; Stolz, VergabeR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Az. Verg 23/05; Ertl, VergabeR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt Az. Verg 1/05; Hänsel IBR 2005, 707; OLG Frankfurt Beschluss vom 23.12.2005, Az. Verg 13/05).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05

    Fehlende Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt würde (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2005, 483; VergabeR 2005, 195; OLG Frankfurt, VergabeR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergabeR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Az. Verg 47/04; Stolz, VergabeR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Az. Verg 23/05; Ertl, VergabeR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt Az. Verg 1/05; Hänsel IBR 2005, 707; OLG Frankfurt Beschluss vom 23.12.2005, Az. Verg 13/05).

  • OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Dies ist für die Annahme der Antragsbefugnis ohne weiteres ausreichend (vgl. OLG Frankfurt am Main, 28.06.2005 - Az. 11 Verg 21/04 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Ist das Angebot aber eines Bieters auszuschließen, so kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Bieter durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (vgl. BGH VergabeR 2003, 313 - Jugendstrafanstalt; zum Beispiel auch OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2005, 195, 198).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05

    Vergabeverfahren: Einbeziehung nachträglich erkannter Vergabeverstöße in das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt würde (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2005, 483; VergabeR 2005, 195; OLG Frankfurt, VergabeR 2005, 487).
  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Der Senat sieht sich jedoch an einer abschließenden Entscheidung im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. IBR 2005, 707; vgl. auch Divergenzvorlage des OLG Jena, VergabeR 2005, 492) gehindert.
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - Verg W 11/04

    Anforderungen an den Inhalt einer Vergaberüge; Übergang vom Offenen in das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Abgesehen davon, ob zu einer ordnungsgemäßen Rüge die Aufforderung zu einer entsprechenden Abhilfe und sogar die Androhung eines Nachprüfungsverfahrens gehören (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2005 - Az. Verg 11/04 - VergabeR 05, 660), war die Antragstellerin in diesem Fall nicht ausreichend in der Lage, alle von ihr geltend gemachten Beanstandungen bereits frühzeitig zu erheben.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Von einer Nichtbeachtung der Rügeobliegenheit kann bei dieser Sachlage deshalb nicht ausgegangen werden, zumal die Antragsgegnerin, wie ihrem Verhalten noch kurz vor Antragstellung zu entnehmen ist, selbst von einer ordnungsgemäßen Rüge ausgegangen ist (vgl. zur Frage der Kenntnis und Verdachtsrüge auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.02.2005, Az.: Verg 74/04).
  • OLG Bremen, 14.04.2005 - Verg 1/05

    Anforderungen an die Form des Vergabevermerks; Erstellung einer Punktmatrix zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05
    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergabeR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Az. Verg 47/04; Stolz, VergabeR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Az. Verg 23/05; Ertl, VergabeR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt Az. Verg 1/05; Hänsel IBR 2005, 707; OLG Frankfurt Beschluss vom 23.12.2005, Az. Verg 13/05).
  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).

    Es ist deshalb keine die Zulässigkeit des Gesuchs um Nachprüfung beeinflussende Frage, ob das Angebot der Antragstellerin ohnehin von der Wertung in dem eingeleiteten Vergabeverfahren hätte ausgeschlossen werden können oder müssen (für Antragsbefugnis in diesen Fällen Hardraht, VergabeR 2006, 221, 222; 2005, 200; Reidt, VergabeR 2005, 115, 116; Stolz, VergabeR 2005, 486; 2004, 478, 479 f.; Deckers, VergabeR 2005, 210, 211; Möllenkamp, NZBau 2005, 557, 558; wohl auch Otting, VergabeR 2004, 602, 603; Franke, IBR 2006, 295; dagegen Müller-Wrede/Schade, VergabeR 2005, 460, 461; wohl auch Boesen/Upleger, NZBau 2005, 672, 675).

  • VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06

    Vergabe von Bauleistungen

    Insoweit ist die ASt unter Verweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 6. März 2006 (11 Verg 11/05) der Auffassung, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch dann vorliege, wenn die Angebote aufgrund unterschiedlicher Mängel ausgeschlossen werden müssen.

    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    Vor diesem Hintergrund sei es nicht gerechtfertigt, Angebote, deren zum Ausschluss führende Mängel etwa unterschiedliche Wertungsbereiche beträfen, unterschiedlich zu behandeln (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    (c) Hinsichtlich der Frage, ob die weiteren, von der ASt gerügten Vergaberechtsverletzungen noch zu prüfen sind, käme man - zumindest soweit es um die Wertbarkeit des Nebenangebots der Bg geht - allenfalls auf der Grundlage der vom OLG Frankfurt vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05) zu einem anderen Ergebnis.

  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 Verg 3/13

    Vergaberecht: Verstoß gegen Verbot der produktspezifischen Ausschreibung

    Etwas anderes gälte lediglich dann, wenn sämtliche verbleibenden Bieter zwingend auszuschließen wären, jedenfalls dann, wenn alle Angebote an dem beim Antragsteller beanstandeten oder vergleichbaren Mängeln leiden (BGH Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06, VergabeR 2007, 59, 63 - unter Zf. 27; Senat Beschluss vom 6.3.2006, 11 Verg 11/05, 12/05 - zitiert nach juris; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdnr. 3253 ff. zu § 107 GWB m.w.Nw.).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Eine gesetzliche Wartefrist zwischen Rüge und Anbringen des Nachprüfungsantrags besteht nicht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. April 2003 - Verg 69/02; OLG Dresden, Beschl. v. 17. August 2008 - WVerg 5/01; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 6. März 2006 - 11 Verg 11/05 und 12/05; OLG Naumburg, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 Verg 5/05).
  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

    Aus Gründen der Gleichbehandlung muss der Auftraggeber jedoch von allen Bietern, zumindest von denen in der engeren Wahl, gleichermaßen die jeweils fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern und darf hierauf nicht bei einzelnen Bietern verzichten (Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, a. a. 0., § 16 Rn. 35; Hörn in: Müller-Wrede, a. a. 0., § 19 VOL/A Rn. 61, 63; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. März 2011 -11 Verg 11 u. 12/05, NJOZ 2006, 4286 (4290)).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2012 - 15 Verg 10/12

    Tragwerksplanung - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Vergaberechtswidrige

    Auch wenn die Regelung in § 107 Abs. 3 GWB darauf abzielt, der Vergabestelle die Möglichkeit zu geben, etwaige Vergaberechtsverstöße möglichst frühzeitig zu beseitigen und hierdurch ein Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, so ist doch entgegen der Auffassung der Beigeladenen und der Antragsgegnerin eine "Wartefrist" mangels gesetzlicher Grundlage nicht anzuerkennen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2006 - 11 Verg 11/05 - und - 11 Verg 12/05 - juris Rn. 36; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 Verg 5/05 - juris Rn. 32; MünchKomm-Jaeger, a.a.O., Rn. 43).
  • VK Berlin, 02.05.2006 - VK-B2-10/06

    Anspruch auf Ausschluss anderer Mitbewerber aus dem Grundsatz der

    Denn das Gebot der Gleichbehandlung ( § 97 Abs. 2 GWB ) verpflichtet den Auftraggeber, solche Angebote, die an denselben oder gleichartigen Mängeln leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus übereinstimmend vorliegenden Mängeln derartiger Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ergreifen (OLG Düsseldorf, st. Rspr.: Beschl. vom 8.5.02, VII Verg 4/02; vom 16.9.03, VII Verg 52/03 VergabeR 2003, 690 [OLG Düsseldorf 16.09.2003 - Verg 52/03]; vom 15.12.04, VII Verg 47/04; vom 27.4.05, VergabeR 2005, 483 [OLG Düsseldorf 27.04.2005 - Verg 23/05] ; OLG Frankfurt, Beschl. vom 21.4.05, VergabeR 2005, 487 [OLG Frankfurt am Main 21.04.2005 - 11 Verg 1/05] , vom 6.3.06, 11 Verg 11/05; BayObLG, Beschl.vom 16.9.03, VII Verg 52/03 VergabeR 2003, 690 [OLG Düsseldorf 16.09.2003 - Verg 52/03]; vom 15.12.04, VII Verg 47/04; vom 27.4.05, VergabeR 2005, 483 [OLG Düsseldorf 27.04.2005 - Verg 23/05] ; OLG Frankfurt, Beschl. vom 21.4.05, VergabeR 2005, 487 [OLG Frankfurt am Main 21.04.2005 - 11 Verg 1/05] , vom 6.3.06, 11 Verg 11/05; BayObLG, Beschl. vom 17.2.05, Verg 27/04).

    Auf die Frage, ob es überhaupt auf eine Gleichartigkeit der Mängel ankommt (OLG Frankfurt, Beschl. vom 6.3.06 11 Verg 11/05), musste daher nicht mehr eingegangen werden.

  • OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 11 Verg 12/13

    Vergaberecht: Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages wegen Versäumung der

    Gegen diese Ablehnungsfiktion ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Entscheidungsfrist der Vergabekammer beginnt, die sofortige Beschwerde zulässig (§ 117 Abs. 1 GWB) [Weyand, aaO. § 113 GWB Rn. 4535; Willenbruch/Wieddekind, aaO., § 113 GWB Rn. 27; Senat Beschl. v. 6.3.2006 - 11 Verg 11/05 und 12/05 - Rn. 31].
  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    § 107 GWB sieht eine Wartefrist nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2006, Az. 11 Verg 11/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.102005, Az. 1 Verg 5/05; VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2008, Az. 69 d VK - 01/2008; VK Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2007, Az. VK 45/07).
  • VK Düsseldorf, 19.04.2007 - VK-10/07
    Unter dem Gebot der Gleichbehandlung darf nicht das Angebot eines Bieters ausgeschlossen werden, zugleich aber der Auftrag auf ein Angebot erteilt werden, das an demselben oder gleichartigen Mangel leidet ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.3.2006, Az.: 11 Verg 11/05 und 11 Verg 12/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08

    Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

  • VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06

    Baumaßnahme Neukonzeption und Sanierung

  • VK Berlin, 06.03.2009 - VK-B2-32/08

    Fehlende Angaben führen immer zum Ausschluss!

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - VK 7/06

    Auftrag "Betreibermodell für Anästhesiearbeitsplätze"

  • VK Sachsen, 13.04.2006 - 1/SVK/028-06

    Alle Angebote sind auszuschließen: Antragsbefugnis?

  • VK Bund, 05.07.2006 - VK 2-47/06

    Grund- (Erst-) Instandsetzung und Erweiterung, Holztüren

  • VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08

    Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei

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Rechtsprechung
   RG, 05.07.1905 - Rep. V. 12/05   

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https://dejure.org/1905,13
RG, 05.07.1905 - Rep. V. 12/05 (https://dejure.org/1905,13)
RG, Entscheidung vom 05.07.1905 - Rep. V. 12/05 (https://dejure.org/1905,13)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Können Bestandteil einer Kohlenabbaugerechtigkeit auch solche bergbauliche Anlagen sein, die sich auf einem fremden Grundstücke befinden und dort mit dem Grund und Boden fest verbunden sind? 2. Ist der Zweck des Bergbaubetriebs ein vorübergehender Zweck im Sinne des § ...

  • Wolters Kluwer

    Bestandteile des Bergwerkseigentums; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 188
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2011 - 7 LB 57/11

    Anwendung des § 7 Abs. 3 Nds. SOG auf das Erlöschen von Bergwerkseigentum nach §

    Das Bergwerkseigentum kann daher auch wesentliche Bestandteile haben, die nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können, sondern sein rechtliches Schicksal teilen; wesentliche Bestandteile in diesem Sinne sind insbesondere Schächte, die zur Ausnutzung des verliehenen Gewinnungsrechts errichtet werden und mit der Bergwerksanlage in fester Verbindung stehen (vgl. RG, Urt. v. 05.07.1905 - V 12/05 -, RGZ 61, 188; RG, Urt. v. 14.09.1939 - V 46/39 - RGZ 161, 203 ; OVG NRW, Urt. v. 06.11.1989 - 12 A 2685/87 -, ZfB 131 (1990), 232 ; OVG NRW, Urt. v. 13.09.1995 - 21 A 2273/91 -, ZfB 136 (1995), 322 ; OVG NRW, Beschl. v. 0 8.12.2005 - 11 A 2436/02 -, OVGE 50, 175 ; Boldt/Weller , BBergG, 1984, § 9 Rn. 10; Piens/Schulte/Graf Vitzthum , BBergG, 1983, § 9 Rn 6; Kremer/Neuhaus gen.
  • OVG Thüringen, 04.04.2019 - 1 KO 712/12

    Endgültige Einstellung eines Bergwerkbetriebes in der ehemaligen DDR

    Schon das Reichsgericht (RGZ 61, 188) habe entschieden, dass eine bergbauliche Anlage nicht Zubehör des Grundstücks, sondern der Abbaugerechtigkeit sei.

    Ob ohne einen förmlichen Abschlussbetriebsplan "nach der Natur des Bergbaus" von einer Einstellung des Bergbaubetriebes erst dann ausgegangen werden kann, wenn die Lagerstätte endgültig erschöpft ist (dazu RG, Urt. v. 5. Juli 1905 - Rep. V. 12/05 - RGZ 61, 188 ), oder ob es für die Annahme einer endgültigen Einstellung ausreicht, dass die B.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1995 - 21 A 2273/91

    Ordnungspflichtigkeit bei Sicherung eines in fester Verbindung mit der

    V. 12/05, RGZ 61, 188; Urteil vom 14. September 1939, V 46/39, RGZ 161, 203; BGH, Urteil vom 14. Mai 1954 - V ZR 80/53, ZfB 95, 444 (zu Halden).
  • VG Aachen, 26.02.2007 - 9 K 4145/04

    Zulassung eines Betriebsplanes für den Abschluss der Erzgewinnung im Tagebau

    vgl. RG, Urteil vom 5. Juli 1905 - Rep.V.12/05 -, RGZ 61, 188.
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 141/54

    Bergrechtliches Aneignungsrecht. Haldenmineral

    Wie das Reichsgericht in RGZ 161, 203 in Weiterentwicklung von RGZ 61, 188 ausgesprochen hat, kann das auf Landesrecht beruhende Bergwerkseigentum, das hier durch § 50 Abs. 3 PreußAllgBergG einem Grundstück gleichgestellt ist und daher wie ein körperlicher Gegenstand behandelt wird (vgl. hierzu auch Art. 67 EGBGB wegen Zulässigkeit der Erweiterung des geschlossenen Kreises des Sachenrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches und Art. 40 PrAGBGB), Bestandteile und Zubehör haben.
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 462/55

    Rechtsmittel

    Zu ihnen gehören im Bereich des Bergrechts nur das Bergwerkseigentum, das Gewinnungsrecht des § 38 c ABergG (§ 50 Abs. 2 ABergG) und sonstige landesrechtliche Kohlenabbaugerechtigkeiten (Stein-Jonas § 864 Anm II 3; RGZ 61, 188).
  • BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53

    Rechtsmittel

    Steht aber fest, dass diese Aufschüttungen schon nach dem Willen der Beteiligten und insbesondere der Zeche "Vereinigte Trappe" nicht zu vorübergehendem Zwecke erfolgt sind, so braucht nicht darauf eingegangen zu werden, wie die Rechtsprechung diesen gerade in Bezug auf bergbauliche Anlagen auf fremdem Grundstück abgegrenzt hat (vgl. einerseits RGZ 61, 188 [191/193], wo auf die natürliche zeitliche Begrenzung eines jeden Bergbaubetriebs entscheidend abgestellt wird, und andererseits RGZ 153, 231 [235], wo die Beurteilung der Frage, ob Sachen im Rechtssinne als nur zu einem vorübergehenden oder als zu einem dauernden Zwecke verbunden anzusehen sind, nicht philosophisch-theoretischen, sondern wirtschaftlich-praktischen Gesichtspunkten unterworfen wird und wo den besonderen Umständen des Einzelfalles, namentlich der zu erwartenden Lebensdauer des Bergwerks auf der einen und der verbundenen Sachen auf der anderen Seite, die entscheidende Bedeutung beigemessen wird).
  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 83/55

    Rechtsmittel

    Es erscheint zunächst zweifelhaft, ob die Beklagte, die der Willensrichtung des Erbauers besondere Bedeutung für die Frage der Bestandteilseigenschaft beimißt (im Anschluß an RGZ 61, 188 [192] und 72, 269 [272]), in der Revisionsinstanz noch mit der Behauptung gehört werden kann, daß nach E. Willen die Giebelwand ausschließlich zu dem Geschäftshaus habe gehören sollen.
  • BGH, 19.10.1951 - V ZR 121/50
    Es kommt nur darauf an, ob die spätere Trennung nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge mit Sicherheit erwartet werden konnte (RGZ 61, 188 f [192 f]; RG Warn 1913 Er 39, SeufA 78 S 95).
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