Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1973

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   EuGH, 09.10.1973 - 12/73   

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EuGH, 09.10.1973 - 12/73 (https://dejure.org/1973,89)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.1973 - 12/73 (https://dejure.org/1973,89)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1973 - 12/73 (https://dejure.org/1973,89)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - DRITTLÄNDER - VORSCHRIFTEN ODER GEWOHNHEITEN - VERWEISUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 39; ; EWGV Art. 40; ; VO Nr. 121/67/EWG Art. 15; ; VO Nr. 1041/67/EWG Art. 6; ; VO Nr. 177/67/EWG Art. 3

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    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - DRITTLÄNDER - VORSCHRIFTEN ODER GEWOHNHEITEN - VERWEISUNG - UNZULÄSSIGKEIT

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.12.1970 - 14/70

    Bakels GmbH / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus EuGH, 09.10.1973 - 12/73
    Auch die nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 8. Dezember 1970 in der Rechtssache 14/70 (Deutsche Bakels GmbH/Oberfinanzdirektion München - Slg. 1970, 1001) und vom 24. November 1971 in der Rechtssache 30/71 (Kurt Siemers & Co./Hauprzollamt Bad Reichenhall - Slg. 1971, 919) als maßgebliche Erkenntnismittel heranzuziehenden Brüsseler Erläuterungen unterschieden nicht zwischen Würsten aus Schweinefleisch und aus anderem Fleisch.
  • EuGH, 24.11.1971 - 30/71

    Siemers & Co. / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 09.10.1973 - 12/73
    Auch die nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 8. Dezember 1970 in der Rechtssache 14/70 (Deutsche Bakels GmbH/Oberfinanzdirektion München - Slg. 1970, 1001) und vom 24. November 1971 in der Rechtssache 30/71 (Kurt Siemers & Co./Hauprzollamt Bad Reichenhall - Slg. 1971, 919) als maßgebliche Erkenntnismittel heranzuziehenden Brüsseler Erläuterungen unterschieden nicht zwischen Würsten aus Schweinefleisch und aus anderem Fleisch.
  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 238/00

    Marktordnungsrecht: Zur Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die

    In seinem Urteil vom 9.10.1973 (C 12/73) habe der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass das Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität ein Instrument zur Abwehr von Erstattungsmissbräuchen darstelle und deshalb lediglich verlange, dass die Erstattungsware aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften überhaupt marktfähig sei.

    Der erkennende Senat hat des Weiteren unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris, und 9.10.1973 - 12/73 -, juris) bereits entschieden, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 20.2.2002 - IV 299/99 -, juris).

    Anders als die Klägerin meint, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 9.10.1973 (12/73, juris) nicht den Rechtssatz aufgestellt, ein Erzeugnis genüge dem Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität, wenn es in der Gemeinschaft aufgrund seiner objektiven Eigenschaften "überhaupt marktfähig" sei.

    Von einer Vermarktung unter "normalen Bedingungen" ( EuGH , Urteil vom 9.10.1973 - Az. 12/73 -, juris) bzw. "normalen Verhältnissen" ( EuGH , Urteil vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) kann dann aber ersichtlich keine Rede mehr sein.

    Ein solches Verständnis übersieht, dass der Gemeinschaftsverordnungsgeber den Begriff der "handelsüblichen Qualität" in der Vorschrift des Art. 21 VO Nr. 800/1999 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urteile vom 9.10.1973 - 12/73 -, juris, und 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) selbst erläutert und konkretisiert.

  • BFH, 22.07.2004 - VII R 19/03

    Vorlage an EuGH - Feststellung der handelsüblichen Qualität einer Ware

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73 --Muras-- (EuGHE 1973, 963 Rdnr. 8) ausgeführt, das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität richte sich nicht nach den Anforderungen des Bestimmungslandes, sondern nach den Anforderungen der Gemeinschaft, soweit dafür einheitliche Regelungen bestünden.

    Maßgebend sei, ob das Erzeugnis nach den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung vermarktet werden könne (EuGH-Urteile in EuGHE 1973, 963 Rdnr. 12, sowie vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555 Rdnr. 77).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-409/03

    SEPA

    Wie der Gerichtshof im Urteil Muras entschieden hat, bildet der Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung, welche Anforderungen hinsichtlich Art und Qualität die Verordnungen zur Festsetzung der Erstattungsbeträge für die einzelnen Erzeugnisse im Übrigen auch enthalten mögen (29) .

    12 - Das vorlegende Gericht bezieht sich auf die Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73 (Muras, Slg. 1973, 963) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555).

    Damit lässt sich die Auslegung des Artikels 6 der Verordnung Nr. 1041/67 durch das Urteil Muras, wonach ein Erzeugnis, "das im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen ... vermarktet werden könnte", keinen Anspruch auf Ausfuhrerstattungen begründet (Randnr. 12), meines Erachtens in dieser speziellen Frage auf Artikel 13 der Verordnung Nr. 3665/87 nicht übertragen.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07

    Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung -

    Dazu genügt der Hinweis, dass ein Gemeinschaftsrechtsakt wie die Richtlinie 90/435 im Rahmen der Gemeinschaftsrechtsquellen und der Gemeinschaftsrechtordnung ausgelegt werden muss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 1973, Muras, 12/73, Slg. 1973, 963, Randnr. 7).
  • BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

    2 Z 15/73">17/73 --Muras--, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-353/04

    Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der

    27 Der Gerichtshof hat zur Verordnung Nr. 1041/67/EWG der Kommission vom 21. Dezember 1967 über die Durchführungsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Erzeugnissen, für die ein System gemeinsamer Preise besteht (ABl. 1967, Nr. 314, S. 9), bereits entschieden, dass das Erfordernis der "gesunden und handelsüblichen" Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis, das im Gemeinschaftsgebiet nicht "unter normalen Bedingungen" vermarktet werden könnte, diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73, Muras, Slg. 1973, 963, Randnr. 12, vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-409/03, SEPA, Slg. 2005, I-4321, Randnr. 22, und vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-309/04, Fleisch-Winter, Slg. 2005, I-10349, Randnr. 20).
  • FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 165/05

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten

    Der erkennende Senat geht in gefestigter Rechtsprechung unter Hinweis auf die Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998, C-235/97, [...], und09.10.1973, 12/73, [...]) davon aus, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 366587 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.02.2005, IV 247/01, [...]; Urteil vom 10.12.2003, IV 68/00, [...]; Urteil vom 05.11.2003, IV 238/00, [...]).

    Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich bereits in seinem Urteil vom 09.10.1973 (Rs. 12/73, Rz. 12, [...]) erkannt, dass das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis diesen Qualitätsanforderungen nicht genügt, wenn es im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann.

    Zu verlangen ist aber, wie der Europäische Gerichtshof bereits in seinemUrteil vom 09.10.1973 (Rs. 12/73, Rz. 12, [...]) dargelegt hat, dass die Ware entsprechend den Geflogenheiten des Handels unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung verkauft werden kann, was voraussetzt, dass das Erzeugnis noch die Eigenschaften besitzt, die die Geflogenheiten des Handels verlangen.

  • BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung

    a) Anders als es die Klägerin darstellt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73 (EuGHE 1973, 963 ff.) nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Erstattungsware das Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität erfülle, wenn es in der Gemeinschaft legal vermarktet werden könne.

    Auch die weitere Frage ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil der EuGH bereits entschieden hat, dass die Voraussetzungen des Art. 13 VO Nr. 3665/87 nur dann erfüllt sind, wenn das Erzeugnis so beschaffen ist, dass es auf dem Gemeinschaftsmarkt unter "normalen Verhältnissen" (EuGH in EuGHE 1998, I-7555) bzw. unter "normalen Bedingungen und unter dem im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung" (EuGH in EuGHE 1973, 963) vermarktet werden könnte.

  • BFH, 21.03.2003 - VII B 197/02

    NZB: schwerwiegender Fehler; handelsübliche Qualität reinrassiger Zuchtrinder

    Denn das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität richtet sich nicht nach den Anforderungen des Bestimmungslandes, sondern nach den Anforderungen der Gemeinschaft, soweit dafür einheitliche Regelungen gelten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963).

    Das aber ist nur dann der Fall, wenn die für den innergemeinschaftlichen Markt geltenden Normen erfüllt sind (vgl. EuGH in EuGHE 1973, 963 Rdnr. 12).

  • BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04

    Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier:

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Kriterium der handelsüblichen Qualität bereits dann nicht erfüllt, wenn die Ware im Gebiet der Gemeinschaft nicht unter normalen Bedingungen vermarktet werden kann (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963; vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555, Rz. 77).
  • BFH, 15.07.2003 - VII R 10/02

    Begriff der handelsüblichen Qualität; Ausfuhrerstattung

  • EuGH, 01.12.2005 - C-309/04

    Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung -

  • BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04
  • FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 247/01

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03

    Vorlage an EuGH : Qualität von Erstattungserzeugnissen

  • EuGH, 26.05.2005 - C-409/03

    SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass -

  • FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 249/01

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 74/03

    Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die handelsübliche Qualität des

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

  • FG Hamburg, 30.07.2001 - IV 63/01

    Optisch beeinträchtigte Ausfuhrware von handelsüblicher Qualität?

  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08

    Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern

  • FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 68/00

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Gerstenmalz bei Käferbefall

  • FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 19/04

    Ausfuhrerstattung: Umfang einer repräsentativen Probe

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

  • FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 208/99

    Rindfleisch aus Isolierschlachtbetrieben ; Anspruch auf Ausfuhrerstattung; Zur

  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 466/98

    Handelsübliche Qualität von Zuchtrindern:

  • FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

  • FG Hamburg, 15.09.2006 - 4 K 382/02

    Keine Rückforderung bei schutzwürdiger Gewährung von Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 83/05

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

  • FG Hamburg, 19.01.2005 - IV 70/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand,

  • FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 252/99

    Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 292/99

    Import von Waren nicht gesunder und handelsüblicher

  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99

    Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 51/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 85/99

    Beweislastregeln des § 11 MOG:

  • FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 469/98

    Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 81/05

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

  • FG Hamburg, 13.09.1999 - IV 21/99

    Voraussetzungen der Ausfuhrerstattung für Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben

  • FG Hamburg, 07.05.1997 - IV 280/97

    Voraussetzung gesunder und handelsüblicher Qualität; Waren, deren

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 347/01

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1973 - 12/73   

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