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   AG Halle/Saale, 15.03.2011 - 120 C 4333/10   

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https://dejure.org/2011,79696
AG Halle/Saale, 15.03.2011 - 120 C 4333/10 (https://dejure.org/2011,79696)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 15.03.2011 - 120 C 4333/10 (https://dejure.org/2011,79696)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 15. März 2011 - 120 C 4333/10 (https://dejure.org/2011,79696)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus AG Halle/Saale, 15.03.2011 - 120 C 4333/10
    Allerdings sind Beschlüsse, die unter Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit zustande kommen, auf eine Anfechtungsklage grundsätzlich nur dann für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).
  • AG Bonn, 22.07.2016 - 27 C 160/15

    Eigentümerversammlung: Wer darf teilnehmen und abstimmen?

    Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, zitiert nach Juris; vgl. auch OLG Hamburg, ZMR 2007, 550, 553; AG Nordhorn, Urteil vom 15. Juni 2011 - 3 C 1506/10 -, juris).
  • AG Dortmund, 25.04.2016 - 514 C 136/15

    Grundsätze zur Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des

    Für den Kreis der Wohnungseigentümer besteht ein schutzwürdiges Interesse dahin, fremden Einfluss von der Wohnungseigentümerversammlung fernzuhalten, einen ungestörten Ablauf der Versammlung zu sichern und einer unnötigen Verbreitung ihrer Angelegenheiten in der Öffentlichkeit vorzubeugen (AG Halle, Urteil vom 15.03.2011 - 120 C #####/####, ZWE 2013, 92; AG Nordhorn, Urteil vom 15.06.2011 - 3 C #####/####, ZWE 2013, 93).
  • AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10

    Nichtöffentlichkeit von WEG-Versammlungen muss beachtet werden!

    Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, ZMR 2009, 959, 960, zitiert nach Juris).
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