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   RG, 27.04.1903 - Rep. I. 120/03   

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https://dejure.org/1903,287
RG, 27.04.1903 - Rep. I. 120/03 (https://dejure.org/1903,287)
RG, Entscheidung vom 27.04.1903 - Rep. I. 120/03 (https://dejure.org/1903,287)
RG, Entscheidung vom 27. April 1903 - Rep. I. 120/03 (https://dejure.org/1903,287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann bei Gesellschaften m. b. H. die Einzahlung auf die Stammeinlage durch vertragsmäßige Aufrechnung wirksam geschehen? 2. Kann die erfolgte Eintragung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister aus dem Grunde angefochten werden, daß die von den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaft m. b. H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 54, 389
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Dazu führt das Parlament aus, dass das von der Republik Österreich angewandte restriktive System jährlicher Quoten vom österreichischen Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden sei (Erkenntnis vom 8. Oktober 2003, G 119, 120/03-13).
  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 B 38.17

    § 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibel

    Nichts anderes folgt aus dem vom Kläger zitierten Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin (VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2004 - 120/03 - LKV 2005, 212 ff.) betreffend den mittlerweile aufgelösten Freiwilligen Polizeidienst des Landes Berlin.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14

    Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Angehörigen des Freiwilligen

    Die Aufstellungsbehörde muss gewährleisten - können -, dass diejenigen, die freiwillig als Teil des Polizeivollzugsdienstes der Bevölkerung gegenübertreten, den hiermit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen auch gewachsen sind, weil sie nur so die qualifizierte Aufgabenwahrnehmung sicherstellen sowie die Risiken für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit minimieren kann (vgl. hierzu auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 01.11.2004 - 120/03 -, Juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03

    Parlament / Rat - Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung -

    64 - Eine ähnliche Auffassung vertritt der österreichische Verfassungsgerichtshof zu den menschenrechtlichen Anforderungen an das österreichische Recht in seinem Erkenntnis vom 8. Oktober 2003 in der Rechtssache G 119, 120/03-13 (http://www.vfgh.gv.at/presse/G119_13_03.pdf, S. 20 f.).
  • VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08

    Verfassungsgericht soll Einrichtung eines Versorgungswerks der Psychotherapeuten

    Wie der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in seinem Beschluss vom 1. November 2004 - 120/03 - ausgeführt hat (juris, Leitsätze 2 a bis 2 d sowie Rdnrn. 72 ff.), verlangt dieser Gleichheitssatz nicht nur die Rechtsanwendungsgleichheit, sondern auch die Rechtssetzungsgleichheit, wobei sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen des jeweiligen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ergeben, die vom bloßen Willkürverbot bis zur einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen.
  • VG Karlsruhe, 19.11.2014 - PL 12 K 3555/14

    Personalratswahl; hier: Wahlberechtigung von Angehörigen des freiwilligen

    Dabei bedarf die Frage keiner abschließenden Entscheidung, ob die mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Streifendienstes und der Sicherung und Überwachung des Straßenverkehrs (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 3 FPolDG) verbundenen polizeitypischen Hoheitsbefugnisse, die im Einzelfall unmittelbare Eingriffe in Grundrechte umfassen können, eine ehrenamtliche Tätigkeit von vornherein wegen Nichtvereinbarkeit mit dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG ausschließen (zu dieser verfassungsrechtlichen Problematik bei freiwilligen Polizeidiensten s. Fikenscher, Polizeilicher Streifendienst mit Hoheitsbefugnissen, Studien zum öffentlichen Recht, Band 2, 2006, S.117 u. S.147f; dazu auch der vom Antragsteller herangezogene Beschluss des VerfGH Berlin v. 01.11.2004 - 120/03, der die Auflösung des Freiwilligen Polizeidienstes offenbar als verfassungsrechtliches Gebot des Art. 33 Abs. 4 GG ansieht ; juris Tz. 97 u. 105 ).
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