Rechtsprechung
EuGH, 26.02.1991 - 120/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Italien
EWG-Vertrag, Artikel 95
Steuerrecht - Inländische Abgaben - Diskriminierung - Verbot - Mehrwertsteuererhebung bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch einen Nichtsteuerpflichtigen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlaß von Maßnahmen, die es ermöglichen, die im Wert ... - EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Mehrwertsteuererhebung im Binnenhandel; Verbot der Doppelbesteuerung
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 95
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 169; EWGV Art. 95
Steuerrecht - Inländische Abgaben - Diskriminierung - Verbot - Mehrwertsteuererhebung bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch einen Nichtsteuerpflichtigen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlaß von Maßnahmen, die es ermöglichen, die im Wert ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Mehrwertsteuer - Einfuhr - Nichtsteuerpflichtige - Abzug des Restbetrags der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
- EuGH, 26.02.1991 - 120/88
- EuGH, 26.12.1991 - 120/88
Papierfundstellen
- DB 1992, 122
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - 120/88
5 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 95 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verbot der abgabenrechtlichen Diskriminierung eingeführter Waren enthält, das unmittelbare Wirkungen erzeugt und für die einzelnen Rechte begründet, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen haben (siehe insbesondere Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul I, Slg. 1982, 1409, Randnr. 46).13 Insofern genügt der Hinweis, daß es zwar Sache des Gemeinschaftsgesetzgebers ist, eine gemeinsame Mehrwertsteuerregelung für diese Umsätze herbeizuführen; solange jedoch eine solche Regelung nicht getroffen worden ist, verbietet es Artikel 95 EWG-Vertrag, daß ein Mitgliedstaat seine Mehrwertsteuerregelung auf eingeführte Waren in einer Weise anwendet, die im Widerspruch zum Verbot der abgabenrechtlichen Diskriminierung steht (siehe Urteil Schul I, a. a. O.).
- EuGH, 15.10.1986 - 168/85
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - 120/88
10 Die den einzelnen gegebene Möglichkeit, sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf unmittelbar anwendbare Vertragsbestimmungen zu berufen, stellt nämlich nur eine Mindestgarantie dar und reicht für sich allein nicht aus, um die uneingeschränkte Anwendung des EWG-Vertrags zu gewährleisten (siehe Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11).Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die Lage versetzt, deren Einhaltung sicherzustellen (siehe Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249).
- EuGH, 27.02.1980 - 171/78
Kommission / Denmark
Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - 120/88
14 Die Durchführung der Harmonisierung des Abgabenrechts nach Artikel 99 EWG-Vertrag kann nämlich nicht zur Vorbedingung für die Anwendung des Artikels 95 gemacht werden, der die Mitgliedstaaten mit unmittelbarer Wirkung verpflichtet, ihr Abgabenrecht schon vor jeder Harmonisierung in nichtdiskriminierender Weise anzuwenden (siehe Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447).
- EuGH, 25.02.1988 - 299/86
Drexl
Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - 120/88
6 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung (siehe Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491, und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213) ist Artikel 95 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß bei der Berechnung der Mehrwertsteuer, die ein Mitgliedstaat auf eine von einem Nichtsteuerpflichtigen gelieferte Ware bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat erhebt, während diese Steuer bei der Lieferung gleichartiger Waren durch eine Privatperson innerhalb des Einfuhrmitgliedstaats nicht erhoben wird, der Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der zum Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert der Ware enthalten ist, in der Weise zu berücksichtigen ist, daß dieser Betrag nicht in die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird und darüber hinaus von der bei der Einfuhr geschuldeten Mehrwertsteuer abgezogen wird. - EuGH, 21.06.1988 - 257/86
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - 120/88
Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die Lage versetzt, deren Einhaltung sicherzustellen (siehe Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249). - EuGH, 21.05.1985 - 47/84
Staatssecretaris van Financiën / Schul
Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - 120/88
6 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung (siehe Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491, und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213) ist Artikel 95 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß bei der Berechnung der Mehrwertsteuer, die ein Mitgliedstaat auf eine von einem Nichtsteuerpflichtigen gelieferte Ware bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat erhebt, während diese Steuer bei der Lieferung gleichartiger Waren durch eine Privatperson innerhalb des Einfuhrmitgliedstaats nicht erhoben wird, der Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der zum Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert der Ware enthalten ist, in der Weise zu berücksichtigen ist, daß dieser Betrag nicht in die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird und darüber hinaus von der bei der Einfuhr geschuldeten Mehrwertsteuer abgezogen wird.
- EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
20 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die dem einzelnen eingeräumte Möglichkeit, sich vor den nationalen Gerichten auf unmittelbar anwendbare Vertragsvorschriften zu berufen, nur eine Mindestgarantie dar und reicht für sich allein nicht aus, um die uneingeschränkte Anwendung des Vertrages zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-120/88, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10, und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-119/89, Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-641, Randnr. 9). - Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.
(91) - Urteile vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen T-120/88 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10), C-119/89 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-641, Randnr. 9) und C-159/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-691, Randnr. 10); siehe auch die Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 72/85 (Kommission/Niederlande, Slg. 1986, 1219, Randnr. 20) und vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11).Es ist dann Sache des regionalen Gesetzgebers, dieser Situation abzuhelfen und die Wirkung des Gemeinschaftsrechts in vollem Umfang durchzusetzen: siehe u. a. die in der vorhergehenden Fußnote angeführten Urteile vom 26. Februar 1991 (Kommission/Italien, Randnr. 11; Kommission/Spanien, Randnr. 10, und Kommission/Griechenland, Randnr. 11); Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12).
(127) - Siehe die Rechtsprechung, die der Gerichtshof zur Erstattung von Abgaben entwickelt hat, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben wurden: Urteil San Giorgio, Randnr. 14, Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799, Randnr. 7).
- EuGH, 05.10.2010 - C-512/08
Die französische Regelung in Bezug auf die Kostenerstattung für geplante …
Die Rechtsordnung des fraglichen Mitgliedstaats darf nämlich außerdem keine unklare Situation entstehen lassen, die die betroffenen Normadressaten bezüglich der ihnen eröffneten Möglichkeiten, sich auf diese mit unmittelbarer Wirkung versehene Bestimmung des Unionsrechts zu berufen, in einem Zustand der Ungewissheit lassen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 1986, Kommission/Italien, Randnr. 11, sowie Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, C-120/88, Slg. 1991, I-621, Randnr. 9, und Kommission/Spanien, C-119/89, Slg. 1991, I-641, Randnr. 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94
The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley …
( 78 ) Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-120/88 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10). - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-512/08
Kommission / Frankreich - Freier Dienstleistungsverkehr - Ungerechtfertigte …
34 - Vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 15. Oktober 1986, Kommission/Italien (168/85, Slg. 1986, 2945, Randnrn. 9 bis 11), vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien (C-120/88, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10), vom 26. Februar 1991, Kommission/Spanien (C-119/89, Slg. 1991, I-641, Randnr. 9), und vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-342/20
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement …
32 Vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 1985, Kommission/Dänemark (…143/83, EU:C:1985:34, Rn. 10), vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien (C-120/88, EU:C:1991:74, Rn. 11), vom 6. März 2003, Kommission/Luxemburg (…C-478/01, EU:C:2003:134, Rn. 20), und vom 15. April 2021, Finanzamt für Körperschaften Berlin (…C-868/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:285, Rn. 50). - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-94/95
Danila Bonifaci u.a. (C-94/95) und Wanda Berto u.a. (C-95/95) gegen Istituto …
(32) - Was das Recht betrifft, sich auf die mit Direktwirkung ausgestatteten Bestimmungen des Vertrages zu berufen, so hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung erklärt, daß diese Möglichkeit "nur eine Mindestgarantie [darstellt] und ... für sich allein nicht [ausreicht], um die uneingeschränkte Anwendung des EWG-Vertrags zu gewährleisten" (siehe hierzu das Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-120/88, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10). - Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-375/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …
(18) - Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-120/88 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-276/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
( 6 ) Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul, Slg. 1982, 1409); zuletzt bestätigt in den Urteilen vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen C-120/88, C-119/89 und C-159/89 (Slg. 1991, I-621, I-641 bzw. I-691).
Rechtsprechung
EuGH, 26.12.1991 - 120/88 |
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
- EuGH, 26.02.1991 - 120/88
- EuGH, 26.12.1991 - 120/88
Rechtsprechung
RG, 12.12.1888 - Rep. I. 120/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Antrag auf Patentzurücknahme gemäß §. 11 Nr. 1 des Patentgesetzes darauf gegründet werden, daß der Gegenstand des Patentes überhaupt nicht ausführbar sei?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentgesetz. §. 11 Nr. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 22, 130
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Mehrwertsteuer - Einfuhr - Nichtsteuerpflichtige - Abzug des Restbetrags der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
- EuGH, 26.02.1991 - 120/88
- EuGH, 26.12.1991 - 120/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
Bevor ich mich der Frage zuwende, ob die betreffenden Mitgliedstaaten tatsächlich ihre Verpflichtungen verletzt haben, muß ich noch auf die Argumentation des Königreichs Spanien eingehen, das den Gerichtshof ausdrücklich ersucht, seine Rechtsprechung 1 auf diesem Gebiet, insbesondere die im Urteil Schul I gefundene Problemlösung, zu ändern.1 - Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul I, Slg. 1982, 1409; Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85, Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259; Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213.2 - Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheidiche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1).
Schließlich möchte ich nur noch sehr kurz auf das Vorbringen des Königreichs 3 - 15/81, a. a. O., Randnr. 37.4 - I5/8Í, a. a. O., Randnr. 38; Hervorhebung durch mich.
9. Demnach kann ich Sie nur auffordern, das Vorbringen der spanischen Regierung zurückzuweisen und die im Urteil Schul I gefundene Lösung erneut zu bekräftigen, wonach die Mitgliedstaaten bei der Erhebung der Mehrwertsteuer für den Abzug des Restbetrags der Mehrwertsteuer zu sorgen haben, der noch im Wert der eingeführten Ware enthalten ist.
- EuGH, 15.10.1986 - 168/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
, daß "die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes auf den vom Gemeinschaftsrecht erfaßten Gebieten eine eindeutige Formulierung der Rechtsnormen der Mitgliedstaaten erfordern, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die 5 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11.6 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, a. a. O., und Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 72/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1986, 1219.7 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249; siehe auch Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/ Dänemark, Slg. 1985, 427.Die Art der Maßnahmen, deren es zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Gemeinschaftsrechts bedarf, könnte mit anderen Worten unterschiedlich sein, je nachdem, ob eine durch eine Rechtsvorschrift verursachte Gemeinschaftsrechtsverletzung im eigentlichen Sinn 8 - 257/86, a. a. O., Randnr. 12.9 - Siehe Urteil vom 15. Okcober 1986 in der Rechtssache 168/85, a. a. O.
- EuGH, 21.06.1988 - 257/86
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
, daß "die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes auf den vom Gemeinschaftsrecht erfaßten Gebieten eine eindeutige Formulierung der Rechtsnormen der Mitgliedstaaten erfordern, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die 5 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11.6 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, a. a. O., und Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 72/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1986, 1219.7 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249; siehe auch Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/ Dänemark, Slg. 1985, 427.Die Art der Maßnahmen, deren es zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Gemeinschaftsrechts bedarf, könnte mit anderen Worten unterschiedlich sein, je nachdem, ob eine durch eine Rechtsvorschrift verursachte Gemeinschaftsrechtsverletzung im eigentlichen Sinn 8 - 257/86, a. a. O., Randnr. 12.9 - Siehe Urteil vom 15. Okcober 1986 in der Rechtssache 168/85, a. a. O.
- EuGH, 30.01.1985 - 143/83
Kommission / Denmark
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
, daß "die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes auf den vom Gemeinschaftsrecht erfaßten Gebieten eine eindeutige Formulierung der Rechtsnormen der Mitgliedstaaten erfordern, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die 5 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11.6 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, a. a. O., und Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 72/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1986, 1219.7 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249; siehe auch Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/ Dänemark, Slg. 1985, 427. - EuGH, 21.05.1985 - 47/84
Staatssecretaris van Financiën / Schul
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
1 - Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul I, Slg. 1982, 1409; Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85, Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259; Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213.2 - Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheidiche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1). - EuGH, 23.01.1986 - 39/85
Bergeres-Becque / Service interrégional des douanes
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
1 - Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul I, Slg. 1982, 1409; Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85, Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259; Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213.2 - Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheidiche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1). - EuGH, 20.03.1986 - 72/85
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
, daß "die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes auf den vom Gemeinschaftsrecht erfaßten Gebieten eine eindeutige Formulierung der Rechtsnormen der Mitgliedstaaten erfordern, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die 5 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11.6 - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, a. a. O., und Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 72/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1986, 1219.7 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249; siehe auch Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/ Dänemark, Slg. 1985, 427. - EuGH, 25.02.1988 - 299/86
Drexl
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - 120/88
1 - Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul I, Slg. 1982, 1409; Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491; Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 39/85, Bergeres-Becque, Slg. 1986, 259; Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213.2 - Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheidiche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1).