Rechtsprechung
KG, 12.02.2021 - (3) 121 Ss 1/21 (5/21), 3 Ss 5/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 53 StGB, § 142 Abs 1 StGB, § 316 Abs 1 StGB, § 316 Abs 2 StGB, § 261 StPO
Zäsur in Trunkenheitsfahrt bei ersichtlich alkoholbedingtem Fahrfehler ohne wirtschaftlichen Fremdschaden - strafrechtsiegen.de
Anforderungen an Feststellung relativer Fahrunsicherheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Fortsetzung einer Trunkenheitsfahrt nach einem Unfallereignis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66
Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von …
Auszug aus KG, 12.02.2021 - 121 Ss 1/21
Die durch BGHSt 21, 203 entwickelte und seither gefestigte Rechtsprechung ist auch hier anwendbar.Dass sich der Täter "nunmehr sowohl im äußeren Geschehen wie in seiner geistig-seelischen Verfassung vor eine neue Lage gestellt" sieht (vgl. BGHSt 21, 203), gilt sowohl für den Unfall im Rechtssinne (mit nicht nur völlig belanglosem Schaden) als auch für jeden Fahrfehler, der dem zunächst fahrlässig Fahrunsicheren nunmehr die Erkenntnis verleiht, infolge des Alkoholkonsums nicht mehr fahren zu können und zu dürfen.
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KG, 12.02.2021 - 3 Ss 5/21 |
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