Rechtsprechung
KG, 21.08.2018 - (3) 121 Ss 135/18 (19/18) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Einziehung nach § 21 Abs. 3 StVG, Begründung der Entscheidung, Strafzumessung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Abs 3 Nr 1 StVG, § 74 Abs 1 StGB
Werthinweise bei der Begründung der Einziehung eines Fahrzeugs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Einziehung von Tatfahrzeug: Wert muss regelmäßig mitgeteilt werden oder ermittelbar sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 21 Abs. 3 ; StGB § 74 ; StGB § 74f
Anforderungen an die Begründung der Einziehung des bei einer Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwendeten Pkw - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Fahren ohne Fahrerlaubnis
- beck-blog (Kurzinformation)
Einziehung des Fahrzeugs nach Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wertschätzung im Urteil nötig!
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.04.2018 - 271 AR 95/17
- KG, 21.08.2018 - (3) 121 Ss 135/18 (19/18)
Wird zitiert von ...
- KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20
Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und …
Einer ausdrücklichen Erörterung der Einziehung bedarf es allenfalls dann nicht, wenn die Einziehung angesichts des geringen Werts des Gegenstandes die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich beeinflussen kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. November 2019, a. a. O., und 21. August 2018 - [3] 121 Ss 135/18 [19/18] -, juris Rdnr. 3, jeweils m. w. Nachw.).In der Einziehungsentscheidung ist der Gegenstand darüber hinaus so genau zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16 -, juris Rdnr. 15), die Entscheidung mithin einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 23. April 2020, a. a. O., juris Rdnrn. 41, 46; KG, Beschluss vom 21. August 2018, a. a. O., juris Rdnr. 3 [betreffend Individualisierung eines Kfz durch Feststellung des amtlichen Kennzeichens und der FIN]).