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   KG, 24.11.2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14)   

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https://dejure.org/2014,41873
KG, 24.11.2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14) (https://dejure.org/2014,41873)
KG, Entscheidung vom 24.11.2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14) (https://dejure.org/2014,41873)
KG, Entscheidung vom 24. November 2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14) (https://dejure.org/2014,41873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trunkenheit im Straßenverkehr (hier 1,8 Promille); Vorliegen einer Vorverurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Würdigung der inneren Tatseite bei den §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, 316 StGB

  • blutalkohol PDF, S. 229
  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheit im Verkehr - Beweiswürdigung bedingter Vorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trunkenheit im Straßenverkehr (hier 1,8 Promille); Vorliegen einer Vorverurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Würdigung der inneren Tatseite bei den §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a , 316 StGB

  • rechtsportal.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr (hier 1,8 Promille)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Trunkenheitsfahrt: Vorsatz - ja oder nein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 91
  • NZV 2015, 403
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich und nachvollziehbar sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH NStZ 2014, 451).

    Die von der Strafkammer gezogene Schlussfolgerung, die Vorverurteilung habe den Angeklagten über die Wirkung des Alkohols aufgeklärt und ihn zugleich nachdrücklich und gewissermaßen anhaltend gewarnt, ist möglich und nachvollziehbar (vgl. auch Fischer, StGB 61. Aufl., § 316 Rn. 45 mwN); zwingend braucht sie, wie dargelegt, nicht zu sein (vgl. BGH NStZ 2014, 451).

  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des OLG Celle (NZV 1998, 123).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 2 Ss 17/09

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Daher gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der in erheblichen Mengen Alkohol getrunken hat, seine Fahrunsicherheit erkennt, so dass allein von der Höhe der Blutalkoholkonzentration nicht ohne Weiteres auf eine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung geschlossen werden kann (vgl. Senat VRS 126, 95; Beschluss vom 26. November 1997 - [3] 1 Ss 272/97 [93/97] - [juris]; Brandenburgisches OLG VRS 117, 195).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94
    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Einschlägige Vorverurteilungen können - gegebenenfalls neben weiteren Umständen - Anlass zur Annahme vorsätzlicher Tatbegehung geben (vgl. OLG Celle NZV 1996, 204; StraFo 1998, 278; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Dies ist namentlich der Fall, wenn sie mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder unbezweifelbarem Erfahrungswissen unvereinbar ist, Widersprüche oder sonstige Verstöße gegen die Gesetze der Logik enthält oder Lücken aufweist, sich insbesondere nicht mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen befasst, obwohl sich dies nach dem Beweisergebnis aufdrängt (vgl. BGH NJW 2007, 384).
  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Die Umdeutung (§ 300 StPO) der Revisionsbegründung in eine gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung - nach § 464 Abs. 3 StPO allein statthafte - sofortige Beschwerde (§ 311 Abs. 1 StPO) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil dieses Rechtsmittel nicht innerhalb der Wochenfrist (§ 311 Abs. 2 StPO) eingelegt wäre (vgl. BGHSt 25, 77).
  • OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95

    Zur Annahme von bedingtem Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Einschlägige Vorverurteilungen können - gegebenenfalls neben weiteren Umständen - Anlass zur Annahme vorsätzlicher Tatbegehung geben (vgl. OLG Celle NZV 1996, 204; StraFo 1998, 278; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85).
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 272/97
    Auszug aus KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
    Daher gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der in erheblichen Mengen Alkohol getrunken hat, seine Fahrunsicherheit erkennt, so dass allein von der Höhe der Blutalkoholkonzentration nicht ohne Weiteres auf eine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung geschlossen werden kann (vgl. Senat VRS 126, 95; Beschluss vom 26. November 1997 - [3] 1 Ss 272/97 [93/97] - [juris]; Brandenburgisches OLG VRS 117, 195).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Nicht vereinbar mit den vorgenannten Grundsätzen ist ferner die obergerichtliche Rechtsprechung, soweit sie annimmt, bei weit über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholwerten verringere sich die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit in einer den Vorsatz ausschließenden Weise und es trete (erneut) vorsatzausschließender Glaube an die Fahrtüchtigkeit ein (so etwa KG Berlin, NStZ-RR 2015, 91; 2014, 321; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 47, 33 (2010); OLG Zweibrücken, Blutalkohol 37, 191 (2000); OLG Hamm, NZV 1999, 92).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Es ist deshalb jedenfalls in der Regel unerlässlich, dass der einer einschlägigen Vorverurteilung zugrundeliegende Sachverhalt, aus dem auf die vorsätzliche Tatbegehung geschlossen werden soll, in den Urteilsgründen mitgeteilt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2018 - 3 Ss 25/18, BeckRS 2018, 28087; Beschluss vom 10.07.1997 - 21 Ss 138/97, NZV 1998, 123; abweichend KG Berlin, Urteil vom 24.11.2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14), NZV 2015, 403).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

    Es ist deshalb jedenfalls in der Regel unerlässlich, dass der einer einschlägigen Vorverurteilung zugrundeliegende Sachverhalt, aus dem auf die vorsätzliche Tatbegehung geschlossen werden soll, in den Urteilsgründen mitgeteilt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2018 - 3 Ss 25/18, BeckRS 2018, 28087; Beschluss vom 10.07.1997 - 21 Ss 138/97, NZV 1998, 123; abweichend KG Berlin, Urteil vom 24.11.2014 - (3) 121 Ss 155/14 (115/14), NZV 2015, 403).
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