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   KG, 08.01.2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12)   

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https://dejure.org/2013,3032
KG, 08.01.2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) (https://dejure.org/2013,3032)
KG, Entscheidung vom 08.01.2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) (https://dejure.org/2013,3032)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) (https://dejure.org/2013,3032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 S 1 StGB, § 47 Abs 1 StGB, § 266a Abs 1 StGB
    Strafzumessung: Zumessung von Einzelstrafen; Verhängung kurzer Freiheitsstrafen; Beendigung des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine differenzierte Zumessung der Einzelstrafen nach dem Schuldmaßprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigunng der Tat nach § 266a Abs. 1 StGB; Strafzumessung bei Vorenthaltens von Arbeitsentgelt; Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründung der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 08.05.2009 - 1 Ss 46/09

    Zugänglichmachen von gewaltpornographischen Dateien durch Nutzung einer

    Auszug aus KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12
    Die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände müssen deshalb in den Urteilsgründen so vollständig wiedergegeben sein, dass es dem Revisionsgericht möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - (4) 1 Ss 46/09 (126/09) - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 337 Rdn. 34, jeweils m.w.Nachw.).

    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorbelastungen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder ob kein Zusammenhang zu etwaigen früheren Straftaten besteht (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - (4) 1 Ss 46/09 (126/09) - m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11

    Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Betrugs bei geringwertigem Schaden

    Auszug aus KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12
    a) Insbesondere fehlt es - wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 6. Dezember 2012 zutreffend ausführt - an der nach dem Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) gebotenen differenzierten Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 72; OLG Hamm, wistra 2012, 40).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02

    Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von

    Auszug aus KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12
    a) Insbesondere fehlt es - wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 6. Dezember 2012 zutreffend ausführt - an der nach dem Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) gebotenen differenzierten Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 72; OLG Hamm, wistra 2012, 40).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11

    Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12
    Da es sich bei dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a Abs. 1 StGB um ein echtes Unterlassungsdelikt handelt, ist die Tat erst beendet, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung, sei es durch Wegfall des Beitragsschuldners (vgl. BGH, NStZ 2012, 510 m.w.Nachw.).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    (KG Berlin, Beschluss vom 08. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) -, juris).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) Rn. 14; OLG Dresden, NStZ 2011, 163; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 170) und die wohl überwiegende Meinung in der Literatur, die vielfach die Tatbeendigung und damit den Verjährungsbeginn in sämtlichen Tatbestandsvarianten der § 266a Abs. 1, § 266a Abs. 2 StGB an das Erlöschen der Beitragspflicht koppelt (für § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB etwa Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 266a Rn. 31; MK/Radtke, StGB, 3. Aufl., § 266a Rn. 116; BeckOK/Wittig, StGB, 44. Ed., § 266a Rn. 34; Graf/Jäger/Wittig/Wiedner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 266a Rn. 84; Bittmann/ Weiß, Insolvenzstrafrecht, 2. Aufl., § 21 Rn. 138; Metz, NStZ-RR 2013, 297, 298; Müller-Gugenberger/Thul, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 38 Rn. 277 ff.; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 78a Rn. 12; allgemein im Hinblick auf § 266a StGB etwa Schönke/Schröder/Bosch aaO § 78a Rn. 6; Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 78a Rn. 8; nur bzgl. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB NK/Tag aaO § 266a Rn. 142).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    (KG Berlin, Beschluss vom 08. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) -, juris).
  • KG, 17.04.2020 - 161 Ss 34/20

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass kurze Freiheitsstrafen nur ausnahmsweise und als letztes Mittel zur Anwendung kommen sollen (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. Beschluss vom 8. Januar 2013 - [4] 121 Ss 210/12 [333/12] -, juris und Senat, Beschluss vom 29. August 2013 a.a.O.).

    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorbelastungen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder kein Zusammenhang zu etwaigen früheren Straftaten besteht (vgl. KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 a.a.O.).

    Der Tatrichter hat auch insofern genügende Feststellungen zu treffen, um dem Revisionsgericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob er sich der besonderen Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB bewusst war (vgl. KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 a.a.O.).

  • KG, 28.01.2020 - 121 Ss 192/19

    Strafzumessung: Notwendige Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorbelastungen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder ob ein Zusammenhang zu etwaigen früheren Straftaten besteht (st. Rspr. des KG, s. Beschlüsse vom 13. Januar 2014 - [14] 121 Ss 173/13 [282/13]; vom 27. August 2013, a.a.O., juris Rn. 22, und vom 8. Januar 2013 - [4] 121 Ss 210/12 [333/121] -, juris Rn. 8 m.w.N.).
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