Rechtsprechung
KG, 09.02.2016 - (4) 121 Ss 231/15 (5/16) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, schwierige Rechtslage, Rechtsfragen außerhalb des Kernbereichs
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 283 Abs 1 Nr 7 Buchst b StGB, § 283b Abs 1 Nr 3 Buchst b StGB, § 140 Abs 2 StPO
Insolvenzstraftaten: Notwendigkeit der Verteidigung wegen Schwierigkeit der Rechtslage; Strafbarkeit bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit der Bilanzerstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers in der Hauptverhandlung; Erforderlichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Angeklagten; Notwendigkeit der Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Rechtslage; Unmöglichkeit der Bilanzerstellung
- Wolters Kluwer
Schwierigkeit der Rechtslage aufgrund von Problemen der Subsumtion im Einzelfall; Unmöglichkeit der Erfüllung der Pflicht zur Bilanzerstellung; Bestellung eines Pflichtverteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers in der Hauptverhandlung; Erforderlichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Angeklagten; Notwendigkeit der Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Rechtslage; Unmöglichkeit der Bilanzerstellung
- rechtsportal.de
Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers in der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Rechtsfragen aus Bereichen außerhalb des Kernstrafrechts
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Der "Verdrängler" wird nicht beigeordnet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bestellung eines Pflichtverteidigers bei einem in Betracht kommenden Bankrott
- anwalt.de (Kurzinformation)
Revision zur Pflichtverteidigerbestellung in Wirtschaftsstrafsachen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.09.2015 - 244 Js 232/13
- KG, 09.02.2016 - (4) 121 Ss 231/15 (5/16)
Papierfundstellen
- StV 2016, 478
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 12 Qs 45/21
Verteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Rechtslage bei …
Eine Schwierigkeit der Rechtslage i. S. des § 140 Abs. 2 StPO besteht jedenfalls dann, wenn nicht abschließend geklärte Rechtsfragen namentlich aus Bereichen außerhalb des Kernstrafrechts entscheidungserheblich sind oder wenn die Subsumtion im Einzelfall problematisch ist, (vgl. KG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - (4) 121 Ss 231/15 (5/16), NStZ-RR 2016, 208).