Rechtsprechung
KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21, (3) 121 Ss 60/21 (32/21) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 69 Abs 1 StGB, § 69 Abs 2 Nr 3 StGB
Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des Angeklagten; Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69 Abs. 1 ; StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3
Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ; Prozessverhalten des Angeklagten und Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB - rechtsportal.de
GG Art. 3 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
Pflicht zur Angabe der Höhe des unfallbedingten Fremdschadens im Urteil im Rahmen des § 69 StGB ; Keine Rückschlüsse aus Verhalten des Angeklagten auf Ungeeignetheit des Führens eines Kraftfahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.03.2021 - 565 Ns 18/19
- KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21, (3) 121 Ss 60/21 (32/21)
Rechtsprechung
KG, 03.08.2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Bedeutender Fremdschaden, Prozessverhalten des Angeklagten, Entziehung der Fahrerlaubnis
- strafrechtsiegen.de
Verkehrsunfallflucht - bedeutender Fremdschaden - Fahrerlaubnisentziehung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - bedeutender Fremdschaden und Prozessverhalten
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 05.04.2022 - 5 RVs 31/22
Eintausendfünfhundert Euro als Wertgrenze bei § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ; Genaue …
Ob ein bedeutender Schaden vorliegt, beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21) -, Rn. 22 - 24, juris m.w.N.).Da bei der Bemessung dieser Schadensgrenze nur diejenigen Schadenspositionen berücksichtigungsfähig sind, die zivilrechtlich erstattungsfähig sind, muss das Tatgericht jedenfalls bei Unfallgeschehen, bei denen - wie hier - nicht bereits von vornherein ersichtlich ist, dass ein bedeutender Schaden entstanden ist (KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21) -, Rn. 22 - 24, juris m.w.N.), nicht nur mitteilen, welche unfallbedingten Fremdschäden entstanden sind, sondern auch, wie diese wertmäßig zu beziffern sind.
Dies kann regelmäßig etwa durch (gedrängte) Wiedergabe eines entsprechenden schriftlichen Kfz-Sachverständigengutachtens geschehen (KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21) -, Rn. 22 - 24, juris m.w.N.).