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   KG, 25.08.2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14)   

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https://dejure.org/2014,33437
KG, 25.08.2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) (https://dejure.org/2014,33437)
KG, Entscheidung vom 25.08.2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) (https://dejure.org/2014,33437)
KG, Entscheidung vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) (https://dejure.org/2014,33437)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 29 StVG, § 28 Abs 4 S 1 Nr 4 FeV, § 28 Abs 4 S 3 FeV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im Inland festgesetzten Sperrfrist; Eintragung der Sperrfrist im Fahreignungsregister

  • verkehrslexikon.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis mit tschechischer EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit des Führens eines fahrerlaubnispflichtigen Kfz während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist trotz vorherigen Erwerbs einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Fahren eines Kfz während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist mit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis; Anerkennung der von EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen; Festsetzung einer isolierten Sperrfrist; Eintragung der Sperrfrist im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahren eines Kfz während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist mit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahren mit tschechischer EU-Fahrerlaubnis während Sperrfrist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Führen eines Fahrzeugs während einer Sperrfrist auch bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 25
  • NZV 2016, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    Schließlich ergibt sich auch keine Friktion mit Unionsrecht, weil die ausländische Fahrerlaubnis als solche wirksam war (vgl. EuGH NJW 2007, 1863) und nicht an zusätzliche innerstaatliche Voraussetzungen geknüpft wird (vgl. OLG Köln aaO), sie berechtigte den Angeklagten lediglich nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet.
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    Werden nach alldem die Feststellungen nicht erschüttert, so kann das Gericht einen Beweisantrag, der gestellt wird, um die Unrichtigkeit der früheren Feststellungen zu beweisen, als bedeutungslos ablehnen (vgl. BGH VRS 94, 211).
  • KG, 29.08.2007 - 1 Ss 297/06

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertbarkeit von Feststellungen eines

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    Beanstandet ein Verfahrensbeteiligter die Richtigkeit der dort getroffenen Feststellungen, muss der neue Tatrichter prüfen, ob diese Beanstandungen geeignet sind, die dort gezogenen Schlüsse zu erschüttern (vgl. KG NStZ 2008, 357).
  • OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    Die Generalstaatsanwaltschaft weist indes zutreffend darauf hin, dass die Wirkung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV voraussetzt, dass die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, der zufolge keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, im Verkehrszentralregister - jetzt Fahreignungsregister - eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist (§ 28 Abs. 4 Satz 3 FeV) (vgl. OLG Oldenburg NZV 2011, 207; OLG Bamberg DAR 2013, 277).
  • OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10

    Wirksamkeit einer während des Laufs einer isolierten Sperrfrist erworbenen

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    Denn gegen ihn war eine isolierte Sperrfrist (§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB) festgesetzt worden (vgl. OLG Köln NJW 2010, 2817 [nahezu identischer Sachverhalt bei Anwendung der noch unionsfreundlicheren 2. EG-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG]).
  • OLG Oldenburg, 08.12.2010 - 1 Ss 102/10

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    Die Generalstaatsanwaltschaft weist indes zutreffend darauf hin, dass die Wirkung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV voraussetzt, dass die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, der zufolge keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, im Verkehrszentralregister - jetzt Fahreignungsregister - eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist (§ 28 Abs. 4 Satz 3 FeV) (vgl. OLG Oldenburg NZV 2011, 207; OLG Bamberg DAR 2013, 277).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    Die Rechtswirkung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV, dass der Angeklagte nämlich nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG verfügte, trat auch ipse iure ein, eines gesonderten verwaltungsrechtlichen Aberkennungsaktes bedurfte es nicht (vgl. VGH München DAR 2008, 662; Mosbacher/Gräfe NJW 2009, 801).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
    An einer die tatsächliche Registerlage ausblendenden rein normativen Bewertung, der zufolge es ausreicht, dass die Verhängung der Sperrfrist festgestellt und bewiesen ist, sieht sich der Senat aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 28 Abs. 4 Satz 3 FeV und des Analogieverbots (Art. 103 Abs. 2 GG) gehindert, das jede Rechtsanwendung verbietet, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BVerfG NJW-Spezial 2014, 506).
  • KG, 10.09.2018 - 121 Ss 145/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauchmachen von polnischer Fahrerlaubnis nach

    Auf der Grundlage der vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen ist ein Ausschlussgrund nach § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV gegeben, weil es sich bei der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 1. April 2015 angeordneten Sperrfrist nach § 69a StGB um eine gerichtliche Entscheidung im Sinne von § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StGB handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) - juris; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 3 Ss 382/09 - juris Rdn. 10; OLG Köln NJW 2010, 2817).

    Die Wirkung des § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV setzt gemäß § 29 Abs. 3 Satz 3 FeV voraus, dass die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, der zufolge keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist (vgl. Senat NStZ-RR 2015, 25; OLG Oldenburg NZV 2011, 207; OLG Bamberg DAR 2013, 277; alle zum insoweit identischen § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV).

  • OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Eintragung im Fahreignungsregister positiv feststehen (KG Berlin, Beschluss vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) -, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 1 Ss 102/10 -, juris).
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