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   KG, 25.07.2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46163
KG, 25.07.2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) (https://dejure.org/2017,46163)
KG, Entscheidung vom 25.07.2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) (https://dejure.org/2017,46163)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) (https://dejure.org/2017,46163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2
    Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer war Halter des Pkw?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrzeugzulassung lässt keinen Schluss auf Haltereigenschaft zu

  • fuhrpark.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen: Ist der Arbeitgeber immer der Halter?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 20.09.2004 - 2 Ss 133/04
    Auszug aus KG, 25.07.2017 - 121 Ss 91/17
    Der Begriff des Halters ist als Tatbestandsmerkmal des § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG ein Rechtsbegriff (vgl. vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2004 - 2 Ss 133/04 (111/04) -, [juris]).
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 25/20 -,juris; KG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) -, BeckRS 2017, 133791).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 39/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne

    Für Zweifel an der Haltereigenschaft des ... im Rahmen des § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG bot der Sachverhalt keinen Anlass, so dass hierzu vertiefte Ausführungen des Landgerichts nicht erforderlich waren (anders z.B. im Fall des KG Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) -, juris, m. Anm. Kernberger, jurisPR-VerkR 6/2018 Anm. 6; AG Zweibrücken, NZV 2019, 270).
  • BayObLG, 07.11.2022 - 203 StRR 420/22

    Unternehmensinterne Delegation der Halteraufgaben; Überlassung eines

    Halter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und wer tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich, über die Fahrzeugbenutzung (als Gefahrenquelle) so verfügen kann, dass es dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2004 - 2 Ss 133/04 (111/04) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) -, juris).
  • AG Zweibrücken, 29.10.2018 - 1 OWi 4285 Js 7167/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsbegriff des Kfz-Halters;

    Halter ist mithin diejenige Person, die tatsächlich über die Fahrzeugbenutzung verfügen kann, wobei die Verfügungsgewalt darin bestehen muss, dass der Fahrzeugbenutzer Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt (KG Berlin, Beschl. v. 25.07.2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17), juris).
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