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   KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19 - 121 AR 18/19   

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https://dejure.org/2019,8175
KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19 - 121 AR 18/19 (https://dejure.org/2019,8175)
KG, Entscheidung vom 14.02.2019 - 4 Ws 12/19 - 121 AR 18/19 (https://dejure.org/2019,8175)
KG, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 4 Ws 12/19 - 121 AR 18/19 (https://dejure.org/2019,8175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, versäumte Berufungshauptverhandlung, im Urteil berücksichtigtes (pauschales) Entschuldigungsvorbringen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 329 Abs 7 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach versäumter Berufungshauptverhandlung im Strafverfahren: Verbrauchtes Wiedereinsetzungsvorbringen; bereits im Verwerfungsurteil berücksichtigtes Entschuldigungsvorbringen; Abgrenzung lediglich ergänzenden Vorbringens von neuem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    121 AR 18/19 - Abgrenzung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Revision bei Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1; Begründung des...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 329 Abs. 7
    Abgrenzung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Revision bei Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 855
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 16.05.1997 - 2 Ws 165/97

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Wartepflicht des Gerichts,

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19
    In einem solchen Fall ist im Hinblick auf die Möglichkeit der Revision kein Schutzbedürfnis gegeben, dass über denselben Sachverhalt zweimal entschieden wird (vgl. OLG München NStZ 1988, 377; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368; KG, Beschluss vom 15. September 2015 - 3 Ws 389/15 -).

    Dabei ist eine enge Auslegung der Vorschrift angebracht und der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung zugunsten des Angeklagten weit auszulegen, um zu verhindern, dass der grundgesetzlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verkürzt wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368 mwN; OLG München VRS 113, 117, 118; KG, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 2 Ws 647/08 -).

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • OLG München, 05.07.2007 - 4St RR 122/07

    Zur Wartepflicht des Gerichts in der Berufungshauptverhandlung

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19
    Dabei ist eine enge Auslegung der Vorschrift angebracht und der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung zugunsten des Angeklagten weit auszulegen, um zu verhindern, dass der grundgesetzlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verkürzt wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368 mwN; OLG München VRS 113, 117, 118; KG, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 2 Ws 647/08 -).
  • OLG München, 21.04.1988 - 2 Ws 191/88
    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19
    In einem solchen Fall ist im Hinblick auf die Möglichkeit der Revision kein Schutzbedürfnis gegeben, dass über denselben Sachverhalt zweimal entschieden wird (vgl. OLG München NStZ 1988, 377; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368; KG, Beschluss vom 15. September 2015 - 3 Ws 389/15 -).
  • KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04

    Nichtbekanntwerden von vom Angeklagten vorgetragenen Entschuldigungsgründen zur

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19
    Überdies ist für die - vom Landgericht rechtsfehlerhaft nicht angestellte - wertende Betrachtung, die die Entscheidung über die Zumutbarkeit verlangt, der Verfahrensverlauf wesentlich (vgl. KG, Beschlüsse vom 18. Mai 2004 - 5 Ws 172/04 - [ebenfalls eine Erkrankung mit Durchfallsymptomatik betreffend] und vom 13. Januar 2006 - 5 Ws 579/06 - mwN).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 2 Ws 73/21

    Nachweis der Vertretungsvollmacht durch Ausdruck einer als Bilddatei

    Denn die Rechtsfehlerhaftigkeit der Verwerfung der Berufung kann nur mit der Revision geltend gemacht werden, mit der deshalb Angriffe gegen die Nichtanerkennung vorgetragener Entschuldigungsgründe anzubringen sind (KG StV 2020, 855 und ZfS 2020, 588; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2020 - 4 Ws 29/20, juris).

    Ob der wohl überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG StV 2020, 855; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368; OLG München NStZ 1988, 377) gefolgt werden kann, wonach dies voraussetzt, dass die geltend gemachten Entschuldigungsgründe - anders als vorliegend - im Verwerfungsurteil gewürdigt wurden, bedarf vorliegend im Hinblick darauf keiner Entscheidung, dass der Wiedereinsetzungsantrag jedenfalls unbegründet ist.

  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21

    Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige

    Ein Angeklagter kann indes im Wiedereinsetzungsverfahren ausnahmsweise auch zu solchen Tatsachen gehört werden, welche das Berufungsgericht hätte würdigen müssen, die es im Berufungsurteil tatsächlich jedoch nicht gewürdigt hat, wobei allein die Urteilsgründe der Verwerfungsentscheidung Aufschluss über die Frage geben, ob sich das Berufungsgericht tatsächlich mit dem Entschuldigungsvorbringen inhaltlich auseinandergesetzt hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.04.1988 - 2 Ws 191/88, NStZ 1988, 377 ; OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1997 - 2 Ws 165/97, NStZ-RR 1997, 368 ; Beschluss vom 07.05.2007 - 3 Ws 225/07, juris Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 08.07.2013 - 2 Ws 354/13, juris Rn. 10; KG, Beschluss vom 14.02.2019 - 4 Ws 12/19, juris Rn. 19).

    (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.07.1988 - RReg 1 St 90/88, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1997 - 2 Ws 165/97, NStZ-RR 1997, 368 f.; OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2008 - 2 Ws 106/08, juris Rn. 6; Beschluss vom 05.02.2013 - 1 RVs 12/13, juris Rn. 48; Beschluss vom 08.07.2013 - 2 Ws 354/13, juris Rn. 12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2012 - 53 Ss 60/12, juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 30.04.2013 - 161 Ss 89/13, juris Rn. 4; Beschluss vom 14.02.2019 - 4 Ws 12/19, juris Rn. 30; OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 Ss 71/12, juris Rn. 9 f. jew. m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 24.03.2021 - 1 Qs 8/21
    Dies gilt wiederum aber nur, wenn das erkennende Gericht im Verwerfungsurteil die ihm vorgetragenen und bekannten Entschuldigungsgründen auch tatsächlich gewürdigt hat (vgl. auch KG, Beschluss vom 14.02.2019 - 4 Ws 12/19 - 121 AR 18/19; LG Potsdam, Beschluss vom 22.06.2016 - 21 Qs 62/16).
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