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   KG, 07.08.2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19)   

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https://dejure.org/2019,26610
KG, 07.08.2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) (https://dejure.org/2019,26610)
KG, Entscheidung vom 07.08.2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) (https://dejure.org/2019,26610)
KG, Entscheidung vom 07. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) (https://dejure.org/2019,26610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 223 Abs. 1 ; StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Bestätigung von einer Zeugin behaupteter Verletzungsfolgen durch einen Krankenhausbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung, Aussage-gegen-Aussage: Was ist, wenn ein "sächliches Beweismittel” vorliegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Da auch die Urteilsgründe, auf welche der Senat aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend zum Vorbringen der Revisionsbegründung abstellen kann (vgl. BGH NJW 2001, 528), hierzu keine Ausführungen enthalten, ist dem Senat die Prüfung der erhobenen Aufklärungsrüge versagt.
  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 495/10

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Drohung mit dem Einsatz eines Messers;

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Auf die Sachrüge hin prüft das Revisionsgericht, ob das Gericht alle wesentlichen Tatsachen und Beweisergebnisse, die dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu entnehmen sind, erschöpfend in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 214 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Eine solche liegt vor, wenn die Beweissituation dadurch geprägt ist, dass eine Tatschilderung des Zeugen von jener des Angeklagten abweicht, ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsmuster zurückgegriffen werden kann (vgl. KG StraFo 2019, 164; OLG Hamburg NStZ 2015, 105; Sander StV 2000, 45; ders. in LR, StPO 26. Aufl., § 261 Rn. 83d, Schmandt StraFo 2010, 446).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Danach muss der Revisionsführer, der eine Verletzung von Verfahrensvorschriften beanstandet, dem Revisionsgericht alle Tatsachen angeben, die zur rechtlichen Beurteilung des gerügten Verfahrensgeschehens erforderlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 -, juris).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen); Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 257/18 -, juris m.w.N.).
  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Rechtsfehler sind in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2019, 945 m.w.N).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH StraFo 2016, 110 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 492/00

    Ablehnung eines Verlegungsantrags als Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO

    Auszug aus KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, allein anhand der Revisionsbegründung über die Rüge entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16

    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über

  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

    Denn die Beweissituation wird im vorliegenden Fall gerade dadurch geprägt, dass neben der Tatschilderung der Nebenklägerin nicht auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsmuster zurückgegriffen werden kann (ebenso: KG Berlin, Beschluss vom 06. November 2019 - (3) 121 Ss 160/19 (93/19) -, Rn. 8 m.w.N., juris; KG Berlin, Beschluss vom 7. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - (2) 161 Ss 150/18 (53/18) -, juris; OLG Hamburg NStZ 2015, 105).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Aussage - gegen - Aussage - Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel

    Hat das Gericht neben dem Angeklagten und den durch die Tat verletzten Nebenkläger auch weitere Zeugen zum Tatgeschehen sowie einen medizinischen Sachverständigen zu dem Verletzungsbild des Nebenklägers gehört, so steht dies einer Aussage - gegen - Aussage - Konstellation entgegen (Fortsetzung der Rechtsprechung: KG, Beschluss vom 7. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) -, juris).

    Eine solche liegt vor, wenn die Beweissituation dadurch geprägt ist, dass eine Tatschilderung des Zeugen von jener des Angeklagten abweicht, ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsmuster zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 7. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) -, juris; KG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - (2) 161 Ss 150/18 (53/18) -, juris; OLG Hamburg NStZ 2015, 105; Sander StV 2000, 45; ders. in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 261 Rn. 83d, Schmandt StraFo 2010, 446).

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