Rechtsprechung
OLG München, 10.02.2014 - W 121/14 Kart |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Umfang des Schutzes der Marke "Hair Free"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Umfang des Schutzes der Marke "Hair Free" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.10.2013 - 37 O 5904/13
- OLG München, 10.02.2014 - W 121/14 Kar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Bei der Feststellung des Gesamteindrucks von Wort-/Bildmarken ist zwar regelmäßig von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen; das setzt allerdings voraus, dass dem Wortbestandteil für sich genommen nicht wegen des Bestehens absoluter Schutzhindernisse jeglicher Markenschutz zu versagen wäre (vgl. GRUR 2004, 778 [779] - URLAUB DIREKT).Der Gesamteindruck einer Wort-/Bildmarke wird deshalb nicht durch den Wortbestandteil geprägt, wenn dieser für die Produkte entsprechenden Waren oder Dienstleistungen über keine Unterscheidungskraft verfügt; ohne Kennzeichnungskraft kann das Wortelement einer Wort-/Bildmarke keine Prägung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit Tz. 41 m. w. N.; GRUR 2004, 778 [779] - URLAUB DIREKT).
- BGH, 21.07.2005 - I ZR 318/02
Star Entertainment
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Für Teile einer Firmenbezeichnung kann der von der vollständigen Firma abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S. des § 5 Abs. 2 MarkenG nur beansprucht werden, wenn es sich um unterscheidungsfähige Firmenbestandteile handelt, die ihrer Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet sind, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen; werden dagegen Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung verstanden, so kann ihnen kennzeichenrechtlicher Schutz aus originärer Kennzeichnungskraft nicht zugebilligt werden (vgl. BGH GRUR 2013, 68 - Castell/VIN CASTEL Tz. 33; GRUR 2005, 873 [874] - Star Entertainment). - BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Es handelt sich bei der Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, weil sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist, wie schon die abstrakt gehaltenen Bezeichnungen für die Vertragsparteien zeigt (vgl. BGH NJW 2009, 3717 Tz. 42 m. w. N.).
- BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11
AMARULA/Marulablu
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Deshalb sind für den Schutzumfang einer an eine beschreibende Angabe angelehnten Marke nur diejenigen Merkmale bestimmend, die dieser Marke Unterscheidungskraft verleihen; entsprechend eng ist der Schutzbereich der Marke bei nur wenig kennzeichnungskräftigen Veränderungen gegenüber der beschreibenden Angabe zu fassen (vgl. BGH GRUR 2013, 631 - AMARULA/Marulablu Tz. 59 m. w. N.). - BGH, 31.05.2012 - I ZR 112/10
Castell/VIN CASTEL
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Für Teile einer Firmenbezeichnung kann der von der vollständigen Firma abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S. des § 5 Abs. 2 MarkenG nur beansprucht werden, wenn es sich um unterscheidungsfähige Firmenbestandteile handelt, die ihrer Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet sind, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen; werden dagegen Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung verstanden, so kann ihnen kennzeichenrechtlicher Schutz aus originärer Kennzeichnungskraft nicht zugebilligt werden (vgl. BGH GRUR 2013, 68 - Castell/VIN CASTEL Tz. 33; GRUR 2005, 873 [874] - Star Entertainment). - BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11
Culinaria/Villa Culinaria
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2013, 833 - Culinaria/Villa Culinaria Tz. 30 m. w. N.). - BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12
BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Bei der gebotenen "kundenfeindlichsten" Auslegung (vgl. BGH NJW 2013, 3716 Tz. 38 m. w. N.) erfasst die streitgegenständliche Klausel auch glatt beschreibende Eintragungen, die kein schutzfähiges Element der Schutzrechte der Antragstellerin übernehmen, und verbietet damit dem Franchisenehmer Werbemaßnahmen, die jedem anderen Mitbewerber, die vorher nicht an die Antragstellerin gebunden war, erlaubt wären. - BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04
Kinderzeit
Auszug aus OLG München, 10.02.2014 - W 121/14
Der Gesamteindruck einer Wort-/Bildmarke wird deshalb nicht durch den Wortbestandteil geprägt, wenn dieser für die Produkte entsprechenden Waren oder Dienstleistungen über keine Unterscheidungskraft verfügt; ohne Kennzeichnungskraft kann das Wortelement einer Wort-/Bildmarke keine Prägung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit Tz. 41 m. w. N.; GRUR 2004, 778 [779] - URLAUB DIREKT).
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 23.12.2015 - O 121/14 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.12.2015 - O 121/14
- LG Düsseldorf, 23.12.2015 - 14c O 121/14
- OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
- BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17