Weitere Entscheidung unten: EuGH, 09.11.1977

Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.1979 - 121/77   

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https://dejure.org/1979,406
EuGH, 29.03.1979 - 121/77 (https://dejure.org/1979,406)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.1979 - 121/77 (https://dejure.org/1979,406)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 1979 - 121/77 (https://dejure.org/1979,406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Nachi Fujikoshi / Rat

    1 . ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - DEN KLAEGER INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNG

  • EU-Kommission

    Nachi Fujikoshi / Rat

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgültigkeit der Verordnung 1778/77/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Einführung eines Antidumpingzolls für Kugellager und Kegelrollenlager mit Ursprung in Japan; Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen gegen ein Dumping seitens der japanischen ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - DEN KLAEGER INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNG - [EWG-VERTRAG , ART. 173 ABS. 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1097
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.12.1963 - 18/62

    Frau Emilia Barge, Witwe des Herrn Vittorio Leone gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 29.03.1979 - 121/77
    Der Beklagte beruft sich hierfür auf einige Passagen des Urteils vom 16. Dezember 1963 (Rechtssache 18/62, Barge/Hohe Behörde, Slg. 1963, 561).
  • EuGH, 09.11.1977 - 121/77

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.03.1979 - 121/77
    Am 9. November 1977 hat der Präsident des Gerichtshofes im Wege der einstweiligen Anordnung durch Beschluß unter anderem die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 des Rates auf die Klägerin Nachi (UK) Ltd. bis zum Erlaß des Endurteils in der Rechtssache 121/77 für den von Nachi (UK) Ltd. aufgrund der vorgenannten Bestimmung geschuldeten, aber noch nicht entrichteten Betrag ausgesetzt, sofern und solange Nachi (UK) Ltd. für die Erfüllung ihrer Verpflichtung in Höhe dieses Betrages Sicherheit leistet (Slg. 1977, 2107).
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.1977 - 121/77 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1435
EuGH, 09.11.1977 - 121/77 R (https://dejure.org/1977,1435)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1977 - 121/77 R (https://dejure.org/1977,1435)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1977 - 121/77 R (https://dejure.org/1977,1435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.10.1977 - 119/77

    Nippon Seiko / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.11.1977 - 121/77
    Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1977 in der Rechtssache 113/77 R und 113/77 R-Int und vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R. Mit diesen Beschlüssen ist die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 auf die - von dieser Bestimmung ebenfalls betroffenen - japanischen Gesellschaften NTN Toyo Bearing Co. Ltd. (Rechtssache 113/77 R und 113/77 R-Int) und Nippon Seiko K.K. (Rechtssache 119/77 R) sowie auf deren europäische Tochtergesellschaften ausgesetzt worden für die aufgrund von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 geschuldeten, aber noch nicht entrichteten Beträge, sofern und solange diese Gesellschaften weiterhin in Höhe dieser Beträge Sicherheit leisten.

    Für den genannten Teilbetrag ist zugunsten dieser Antragstellerin weiterhin zu berücksichtigen, daß der Präsident des Gerichtshofes in den Beschlüssen vom 14. und vom 20. Oktober 1977 in den Rechtssachen 113/77 R und 113/77 R-Int sowie 119/77 R entsprechenden Anträgen bereits stattgegeben hat.

  • EuGH, 14.10.1977 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.11.1977 - 121/77
    Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1977 in der Rechtssache 113/77 R und 113/77 R-Int und vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R. Mit diesen Beschlüssen ist die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 auf die - von dieser Bestimmung ebenfalls betroffenen - japanischen Gesellschaften NTN Toyo Bearing Co. Ltd. (Rechtssache 113/77 R und 113/77 R-Int) und Nippon Seiko K.K. (Rechtssache 119/77 R) sowie auf deren europäische Tochtergesellschaften ausgesetzt worden für die aufgrund von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 geschuldeten, aber noch nicht entrichteten Beträge, sofern und solange diese Gesellschaften weiterhin in Höhe dieser Beträge Sicherheit leisten.

    Für den genannten Teilbetrag ist zugunsten dieser Antragstellerin weiterhin zu berücksichtigen, daß der Präsident des Gerichtshofes in den Beschlüssen vom 14. und vom 20. Oktober 1977 in den Rechtssachen 113/77 R und 113/77 R-Int sowie 119/77 R entsprechenden Anträgen bereits stattgegeben hat.

  • EuGH, 29.03.1979 - 121/77

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Am 9. November 1977 hat der Präsident des Gerichtshofes im Wege der einstweiligen Anordnung durch Beschluß unter anderem die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 des Rates auf die Klägerin Nachi (UK) Ltd. bis zum Erlaß des Endurteils in der Rechtssache 121/77 für den von Nachi (UK) Ltd. aufgrund der vorgenannten Bestimmung geschuldeten, aber noch nicht entrichteten Betrag ausgesetzt, sofern und solange Nachi (UK) Ltd. für die Erfüllung ihrer Verpflichtung in Höhe dieses Betrages Sicherheit leistet (Slg. 1977, 2107).
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