Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 11.03.1986 - 121/85   

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https://dejure.org/1986,2234
EuGH, 11.03.1986 - 121/85 (https://dejure.org/1986,2234)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - 121/85 (https://dejure.org/1986,2234)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - 121/85 (https://dejure.org/1986,2234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Conegate / HM Customs & Excise

    Einfuhrbeschränkungen - Gründe der öffentlichen Sittlichkeit

  • EU-Kommission

    Conegate / HM Customs & Excise

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Einfuhr bestimmter Waren ; Einfuhr der Sittlichkeit widersprechender Waren ; Herstellung und Vermarktung erotischer Artikel

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 234; ; EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

    Auszug aus EuGH, 11.03.1986 - 121/85
    Zur Begründung ihres Standpunkts trug die Rechtsmittelführerin ferner vor, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. 1979, 3795) ausgeführt, daß ein Verbot der Einfuhr von Waren aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit gerechtfertigt sein könne und daß es grundsätzlich Sache des Mitgliedstaats sei, den Begriff der öffentlichen Sittlichkeit für sein Gebiet abzugrenzen, daß aber ein solches Verbot dennoch ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung im Sinne von Artikel 36 Satz 2 darstelle, wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat ein rechtmäßiger Handel mit denselben Waren stattfinde.

    "1) Ist es für die Annahme, daß im Inneren eines Mitgliedstaats, der die Einfuhr bestimmter Gegenstände aus einem anderen Mitgliedstaat völlig verbietet, da sie anstößig oder unzüchtig sind, im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. 1979, 3795, Randnrn. 21 und 22 der Entscheidungsgründe) kein rechtmäßiger Handel mit diesen Gegenständen stattfindet, a) ausreichend, daß diese Gegenstände in dem Mitgliedstaat der Einfuhr hergestellt und vertrieben werden dürfen, lediglich mit der Einschränkung, daß.

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 11.03.1986 - 121/85
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Burgoa, Slg. 1980, 2787) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des.
  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    89 Vgl. Urteile vom 11. März 1986, Conegate (121/85, EU:C:1986:114, Rn. 25), und vom 2. Juli 1996, Kommission/Luxemburg (C-473/93, EU:C:1996:263, Rn. 40).
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).

    Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1986 - 121/85 (https://dejure.org/1986,13428)
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    Conegate Limited gegen HM Customs & Excise.

    Einfuhrbeschränkungen - Gründe der öffentlichen Sittlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1986 - 121/85
    1) Ist es für die Annahme, daß im Inneren eines Mitgliedstaats, der die Einfuhr bestimmter Gegenstände aus einem anderen Mitgliedstaat völlig verbietet, da sie anstößig oder unzüchtig sind, im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Sig. 1979, 3795, Randnrn. 21 und 22 der Entscheidungsgründe) kein "rechtmäßiger Handel" mit diesen Gegenständen stattfindet, a) ausreichend, daß diese Gegenstände in dem Mitgliedstaat der Einfuhr hergestellt und vertrieben werden dürfen, lediglich mit der Einschränkung, daß i) ihr Versand per Post völlig verboten ist,.

    Vertrag in der Auslegung, die ihm der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Regina/ Henn und Darby, Sig. 1979, 3795) gegeben hat, wobei zwischen der Rechtsmittelführerin, dem Vereinigten Königreich und der Kommission unstreitig ist, daß die in Ausübung dieser Befugnis erfolgte Beschlagnahme auf den ersten Blick eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag darstellt.

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1986 - 121/85
    Gibt es eine Vorschrift für Einfuhren, eine andere für den Verkauf im Inland hergestellter Waren und hat dies zur Folge, daß die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten ausgeschlossen, der Verkauf im Inland hergestellter Erzeugnisse jedoch erlaubt ist, so genügt dies nicht zur Rechtfertigung eines Einfuhrverbots gemäß Artikel 36. Das ist mit der Auffassung, die der Gerichtshof in bezug auf die öffentliche Ordnung in seinem Urteil vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115 und 116/81 (Adoui und Cornuaille/Belgien, Slg. 1982, 1665) vertreten hat, vereinbar; es ergibt sich sogar aus ihr.
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