Rechtsprechung
AG Magdeburg, 20.03.2014 - 122 C 3124/13 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Magdeburg, 20.03.2014 - 122 C 3124/13
Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH Urteil vom 23.01.2007, Aktenzeichen: VI ZR 67/06 zit. nach JURIS). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Magdeburg, 20.03.2014 - 122 C 3124/13
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 30.11.2004, Aktenzeichen: VI ZR 365/03, zit. nach JURIS), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist für die Frage, ob der Schädiger die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat, nicht allein darauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenshöhe einen bestimmten Betrag überschreitet oder in einem bestimmten Verhältnis zu den Sachverständigenkosten steht.