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   KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14 - 122 Ss 132/14   

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https://dejure.org/2014,29569
KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14 - 122 Ss 132/14 (https://dejure.org/2014,29569)
KG, Entscheidung vom 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14 - 122 Ss 132/14 (https://dejure.org/2014,29569)
KG, Entscheidung vom 28. August 2014 - 3 Ws (B) 460/14 - 122 Ss 132/14 (https://dejure.org/2014,29569)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, Fürsorgepflicht, Gericht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG
    Einspruchsverwerfung wegen Nichterscheinens des Betroffenen zur Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Tatrichters zur Erkundigung zu einer hinreichenden Entschuldigung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erkundigungspflicht des Gerichts vor Erlass eines Verwerfungsurteils

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Entschuldigung für das Fehlen in der Hauptverhanlung durch rechtzeitige Einreichung eines Attests

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG trotz rechtzeitiger Entschuldigung "vorab per Fax" bei der Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bitte vorher nachfragen Herr/Frau Amtsrichter(in)..

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.01.1992 - 2 ObOWi 381/91

    Verwerfungsurteil; Entschuldigungsgrund; Schriftsatz; Termin; Gericht;

    Auszug aus KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14
    Da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Termin davon verständigt wird, dass der Betroffene verhindert sei, muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen eingegangen ist (vgl. Senat VRS 116, 454; VRR 2012, 195 [Volltext bei juris]; BayObLG VRS 83, 56; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288).
  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

    Auszug aus KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14
    Zur Glaubhaftmachung oder zum Nachweis der vorgebrachten Entschuldigungsgründe ist der Betroffene nicht verpflichtet, insoweit trifft ihn keine Mitwirkungspflicht (vgl. Senat aaO; BayObLG StV 2001, 338, 339).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14
    War dementsprechend ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG bereits bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos, und das Verwerfungsurteil unterliegt in diesem Falle bei Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und auf entsprechende Verfahrensrüge hin im Rechtsbeschwerdeverfahren der Aufhebung (vgl. Senat aaO; OLG Köln aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275).
  • OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 31/96

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Gesuch um Ablehnung eines Richters

    Auszug aus KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob ein Betroffener sich genügend entschuldigt oder ob er vorgebrachte Entschuldigungsgründe glaubhaft gemacht hat ; maßgeblich ist allein, ob er genügend entschuldigt ist (vgl. Senat VRS 111, 430; BayObLG VRS 98, 79; OLG Düsseldorf VRS 92, 259; 59, 143; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 31 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1979 - 2 Ss OWi 746/79
    Auszug aus KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob ein Betroffener sich genügend entschuldigt oder ob er vorgebrachte Entschuldigungsgründe glaubhaft gemacht hat ; maßgeblich ist allein, ob er genügend entschuldigt ist (vgl. Senat VRS 111, 430; BayObLG VRS 98, 79; OLG Düsseldorf VRS 92, 259; 59, 143; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 31 mwN).
  • KG, 30.08.2006 - 3 Ws (B) 426/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Mitwirkungspflichten des

    Auszug aus KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob ein Betroffener sich genügend entschuldigt oder ob er vorgebrachte Entschuldigungsgründe glaubhaft gemacht hat ; maßgeblich ist allein, ob er genügend entschuldigt ist (vgl. Senat VRS 111, 430; BayObLG VRS 98, 79; OLG Düsseldorf VRS 92, 259; 59, 143; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 31 mwN).
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