Rechtsprechung
KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17 - 122 Ss 139/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 329 StPO
Verwerfung des Einspruchs bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen: Freibeweisverfahren bei Vorlage eines ärztlichen Attestes - verkehrslexikon.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid; Anforderungen an die Feststellung von Entschuldigungsgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid; Anforderungen an die Feststellung von Entschuldigungsgründen
- rechtsportal.de
OWiG § 74 Abs. 2
Voraussetzungen der Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 24.05.2017 - 343 OWi 277/17
- KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17 - 122 Ss 139/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02
Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung …
Auszug aus KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17
4 "Nach § 74 Abs. 2 OWiG kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern darauf, ob er objektiv genügend entschuldigt ist, wobei eine weite Auslegung zu Gunsten des Betroffenen geboten ist (BGHSt 17, 396; ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 102, 467 ff.; Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - m.w.N.).Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 108, 110 und 102, 467 ff.;… Beschluss vom 4. Juni 2015, a.a.O.).
- KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des …
Auszug aus KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17
4 "Nach § 74 Abs. 2 OWiG kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern darauf, ob er objektiv genügend entschuldigt ist, wobei eine weite Auslegung zu Gunsten des Betroffenen geboten ist (BGHSt 17, 396; ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 102, 467 ff.; Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - m.w.N.).Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 108, 110 und 102, 467 ff.; Beschluss vom 4. Juni 2015, a.a.O.).
- KG, 25.08.2004 - 1 Ss 112/04
Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des Angeklagten zur …
Auszug aus KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17
Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 108, 110 und 102, 467 ff.;… Beschluss vom 4. Juni 2015, a.a.O.).
- OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18
Berufungsverwerfung, Urteilanforderungen, Entschuldiung
Bestehen Zweifel, ob der Angeklagte genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017, 3 Ws (B) 257/17).