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   KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15 - 122 Ss 146/15   

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KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15 - 122 Ss 146/15 (https://dejure.org/2016,24126)
KG, Entscheidung vom 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15 - 122 Ss 146/15 (https://dejure.org/2016,24126)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 3 Ws (B) 566/15 - 122 Ss 146/15 (https://dejure.org/2016,24126)
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  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15
    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4; Kurz in: KK-OWiG, 4. Auflage 2014, § 65 Rn. 12, 14 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 16.10.1997 - 1 Ss 505/97

    Abweichender Bußgeldbescheid

    Auszug aus KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15
    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4; Kurz in: KK-OWiG, 4. Auflage 2014, § 65 Rn. 12, 14 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95

    Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der

    Auszug aus KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15
    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4; Kurz in: KK-OWiG, 4. Auflage 2014, § 65 Rn. 12, 14 m. w. N.).
  • KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 610/15

    Bußgeldverfahren: Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids ohne eigenhändige

    Auszug aus KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15
    Für die elektronische Aktenführung im Sinne der §§ 110b ff. OWiG ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/4067, S. 51), dass der Gesetzgeber durch das Erfordernis der qualifizierten elektronischen Signatur für bei herkömmlicher Bearbeitung handschriftlich zu unterzeichnende Dokumente (§ 110c Abs. 1 Satz 1 OWiG) und durch die Ausdehnung des Signaturerfordernisses auf Bußgeldbescheide (§ 110c Abs. 1 Satz 2 OWiG) keine weiter gehenden Unwirksamkeitsgründe schaffen wollte (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 3 Ws (B) 610/15 - Gürtler in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 110c Rn. 5).
  • KG, 02.08.2005 - 3 Ws (B) 72/05

    Verfolgungsverjährungsunterbrechung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit durch

    Auszug aus KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15
    Dass das hier verwendete elektronische Verfahren diesen Vorgaben genügt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 3 Ws (B) 69/06 - VRS 109, 367 f.; VRS 64, 39), stellt der Zulassungsantrag nicht in Abrede.
  • OLG Stuttgart, 10.10.2013 - 4a Ss 428/13

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zustellung eines als

    Auszug aus KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15
    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4; Kurz in: KK-OWiG, 4. Auflage 2014, § 65 Rn. 12, 14 m. w. N.).
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