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KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12 - 122 Ss 31/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums
- bussgeldsiegen.de
Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums eines Verkehrsteilnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15
Vorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führens eines …
Eine zuverlässige Formel zur Berechnung des Abbaus existiert nicht (vgl. dazu ausführlich Senat DAR 2010, 274; 2013, 390; SVR 2012, 235 [Volltext bei juris]; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257). - OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 2 (5) SsBs 720/14
Führen eines Kraftsfahrzeugs unter Rauschmittelwirkung: Untersuchung einer …
Den Urteilsgründen muss in diesen Fällen zu entnehmen sein, welche konkrete Methode der Sachverständige zur Bestimmung des Konsumzeitpunkts angewandt hat und inwieweit gegen diese Methode erhobene wissenschaftliche Einwände durch den Sachverständigen entkräftet wurden (…KG Berlin VRS 126, 109, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe VRS 124, 304; KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12, juris). - KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14
Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige …
Eine zuverlässige Formel zur Berechnung des Abbaus existiert nicht (vgl. dazu ausführlich Senat DAR 2010, 274; 2013, 390; SVR 2012, 235 [Volltext bei juris]; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257). - KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier …
Bedient sich der Tatrichter der Hilfe eines Sachverständigen, muss er dabei die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen zur fachlichen Begründung für die Schlussfolgerung im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 478/12 -, 12. Juni 2012 - 3 Ws (B) 252/12 -, 11. April 2012 - 3 Ws (B) 113/12 - und 21. März 2012 - 3 Ws (B) 116/12 - Ott in: Karlsruher Kommentar StPO 7. Auflage, § 261 Rn. 32 m. w. N.).