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   KG, 06.04.2018 - 3 Ws (B) 82/18 - 122 Ss 34/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16472
KG, 06.04.2018 - 3 Ws (B) 82/18 - 122 Ss 34/18 (https://dejure.org/2018,16472)
KG, Entscheidung vom 06.04.2018 - 3 Ws (B) 82/18 - 122 Ss 34/18 (https://dejure.org/2018,16472)
KG, Entscheidung vom 06. April 2018 - 3 Ws (B) 82/18 - 122 Ss 34/18 (https://dejure.org/2018,16472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Entbindung von der Anwesenheitspflicht, Absehen vom Fahrverbot, Vortrag Verteidiger

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 StVG, § 17 Abs 3 OWiG, § 73 Abs 3 OWiG, § 77 Abs 1 OWiG, § 79 Abs 6 OWiG
    Fahrverbotsanordnung bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Verschulden des von der Erscheinenspflicht in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen bei unterlassener Information seines Verteidigers über fahrverbotsfeindliche Umstände

  • verkehrslexikon.de

    Nicht oder schlecht informierter Verteidiger bei Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • IWW

    StVG § 25 OWiG §§ 17 Abs. 3; 73 Abs. 3; 79 Abs. 6; 111

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Gerichts bei unterbliebener Unterrichtung des Verteidigers über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Abwesenheitsverhandlung: Verteidiger muss beim Betroffenen fahrverbotsrelevante Umstände erfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Gerichts bei unterbliebener Unterrichtung des Verteidigers über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrverbot: Verteidiger muss "proaktiv” sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei unterbliebener Unterrichtung des Verteidigers über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00
    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 3 Ws (B) 82/18
    Das Urteil lässt nicht erkennen, dass der Tatrichterin die Möglichkeit bewusst war, dass von der Verhängung des Fahrverbots - bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden kann, wenn der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch hierdurch erreicht werden kann (BGH NZV 1992, 117; OLG Köln NZV 2001, 391 mwN; OLG Naumburg zfs 2001, 382; OLG Rostock zfs 2001, 383).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 3 Ws (B) 82/18
    Das Urteil lässt nicht erkennen, dass der Tatrichterin die Möglichkeit bewusst war, dass von der Verhängung des Fahrverbots - bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden kann, wenn der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch hierdurch erreicht werden kann (BGH NZV 1992, 117; OLG Köln NZV 2001, 391 mwN; OLG Naumburg zfs 2001, 382; OLG Rostock zfs 2001, 383).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1981 - 5 Ss OWi 727/80
    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 3 Ws (B) 82/18
    Die eigene Sachentscheidung findet im Tenor keinen Niederschlag, weil das angefochtene Urteil im Ergebnis bestätigt wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1981, 2478 mwN).
  • OLG Braunschweig, 13.04.2021 - 1 Ss OWi 103/20

    Pflicht zur Amtsaufklärung durch das Gericht bei Abweichen von Regelgeldbuße;

    Diesem obliegt es mithin, durch eigenen konkreten Sachvortrag (zur Obliegenheit, etwaige Fahrverbotshärten umfassend vorzutragen vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. April 2018 - 3 Ws (B) 82/18, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, a.a.O., sowie auch BGH, Beschluss vom 28. November 1991 - 4 StR 366/91, juris) die Aufklärungspflicht des Tatrichters auszulösen (KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2020, a.a.O., Rn. 21; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 SsBs 43/20, Ls. und Rn. 12, juris).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Gleiches gilt auch für Verfahren, in denen der Betroffene erlaubt abwesend ist, sein Verteidiger, der zugleich als sein Vertreter in der Hauptverhandlung auftritt, aber mangels Instruierung seitens des Betroffenen keine Angaben machen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2018 - 3 Ws (B) 82/18 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.) und für die Verfahren, in denen der Betroffene zwar zur Hauptverhandlung erscheint, aber - berechtigterweise - zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen schweigt (insoweit missverständlich zum Umfang der Aufklärungspflicht: Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 -, juris Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Grenzen der

    Denn diese Umstände sind aufgrund der Regel-Ausnahme-Systematik der BKatV nicht von vornherein Gegenstand der Amtsaufklärung, sondern der Verteidiger, der zugleich Vertreter ist, hat umfassend zu den konkreten Auswirkungen der Nebenfolge und namentlich zu Fahrverbotshärten vorzutragen und sie gegebenenfalls nachvollziehbar zu belegen (ebenso KG, Beschluss vom 06.04.2018, 3 Ws (B) 82/18, juris).
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