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KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15 - 122 Ss 40/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 74 Abs 2 OWiG
Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens: Pflicht zur Einhaltung einer Wartezeit bei verzögertem Eintreffen des Betroffenen - verkehrslexikon.de
Pflicht zur Einhaltung einer Wartezeit bei verzögertem Eintreffen des Betroffenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 18.12.2014 - 342 OWi 777/14
- AG Berlin-Tiergarten, 18.12.2014 - OWi 10944/14
- KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15 - 122 Ss 40/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 18.03.2015 - 3 Ws (B) 58/15
Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren: Fristbeginn für Rechtsmitteleinlegung …
Auszug aus KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15
Es ist anerkannt, dass im Falle von geltend gemachten Entschuldigungsgründen ein Einspruch nur verworfen werden darf, wenn sich das Gericht im Freibeweisverfahren die Überzeugung verschafft hat, dass genügende Entschuldigungsgründe nicht gegeben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 Ws (B) 58/15 -). - KG, 29.11.2000 - 3 Ws (B) 513/00
Wartepflicht vor Verwerfung des Einspruchs
Auszug aus KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15
Dies gilt unabhängig davon, ob dem Betroffenen an dem verspäteten Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder gar Mutwilligkeit zur Last fällt (Senat, Beschluss vom 29. November 2000 - 3 Ws (B) 513/00 -, NZV 2001, 356, 357; KG…, Beschluss vom 13. April 2006 - 5 Ws (B) 135/06 -, Rn. 8 f., juris). - KG, 13.04.2006 - 5 Ws (B) 135/06
Bußgeldverfahren: Fürsorgepflicht des Gerichts vor einer Verwerfungsentscheidung …
Auszug aus KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15
Dies gilt unabhängig davon, ob dem Betroffenen an dem verspäteten Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder gar Mutwilligkeit zur Last fällt (Senat, Beschluss vom 29. November 2000 - 3 Ws (B) 513/00 -, NZV 2001, 356, 357; KG, Beschluss vom 13. April 2006 - 5 Ws (B) 135/06 -, Rn. 8 f., juris).