Rechtsprechung
   KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15 - 122 Ss 40/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38599
KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15 - 122 Ss 40/15 (https://dejure.org/2015,38599)
KG, Entscheidung vom 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15 - 122 Ss 40/15 (https://dejure.org/2015,38599)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 3 Ws (B) 126/15 - 122 Ss 40/15 (https://dejure.org/2015,38599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG
    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens: Pflicht zur Einhaltung einer Wartezeit bei verzögertem Eintreffen des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de

    Pflicht zur Einhaltung einer Wartezeit bei verzögertem Eintreffen des Betroffenen

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 18.03.2015 - 3 Ws (B) 58/15

    Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren: Fristbeginn für Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15
    Es ist anerkannt, dass im Falle von geltend gemachten Entschuldigungsgründen ein Einspruch nur verworfen werden darf, wenn sich das Gericht im Freibeweisverfahren die Überzeugung verschafft hat, dass genügende Entschuldigungsgründe nicht gegeben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 Ws (B) 58/15 -).
  • KG, 29.11.2000 - 3 Ws (B) 513/00

    Wartepflicht vor Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob dem Betroffenen an dem verspäteten Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder gar Mutwilligkeit zur Last fällt (Senat, Beschluss vom 29. November 2000 - 3 Ws (B) 513/00 -, NZV 2001, 356, 357; KG, Beschluss vom 13. April 2006 - 5 Ws (B) 135/06 -, Rn. 8 f., juris).
  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws (B) 135/06

    Bußgeldverfahren: Fürsorgepflicht des Gerichts vor einer Verwerfungsentscheidung

    Auszug aus KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob dem Betroffenen an dem verspäteten Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder gar Mutwilligkeit zur Last fällt (Senat, Beschluss vom 29. November 2000 - 3 Ws (B) 513/00 -, NZV 2001, 356, 357; KG, Beschluss vom 13. April 2006 - 5 Ws (B) 135/06 -, Rn. 8 f., juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht