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   KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15 - 122 Ss 56/15   

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https://dejure.org/2015,38598
KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15 - 122 Ss 56/15 (https://dejure.org/2015,38598)
KG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15 - 122 Ss 56/15 (https://dejure.org/2015,38598)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 208/15 - 122 Ss 56/15 (https://dejure.org/2015,38598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines alkoholhaltigen Mundsprays vor Atemalkoholkonzentrationsmessung im Polizeigewahrsam; Beweisantrag im Hinblick auf die Durchsuchung des Betroffenen bei Einlieferung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung eines alkoholhaltigen Mundsprays vor Atemalkoholkonzentrationsmessung im Polizeigewahrsam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15
    Es handelt sich vorliegend um einen Beweisantrag, auch wenn der oder die Beamten, die bei der Einlieferung mit dem Betroffenen befasst waren, nicht namentlich benannt waren; denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGHSt 40, 3 ff.; BGH StraFo 2010, 342 f.).
  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10

    Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen;

    Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15
    Es handelt sich vorliegend um einen Beweisantrag, auch wenn der oder die Beamten, die bei der Einlieferung mit dem Betroffenen befasst waren, nicht namentlich benannt waren; denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGHSt 40, 3 ff.; BGH StraFo 2010, 342 f.).
  • KG, 06.07.2018 - 3 Ws (B) 186/18

    Ablehnung eines Beweisantrags bei nicht "naheliegender" Verwechslung

    Denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. Senat VRS 128, 295 mit Anm. Krenberger in jurisPR-VerkR 8/2016; BGHSt 40, 3; StraFo 2010, 342).
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