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   KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18 - 122 Ss 198/17   

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KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18 - 122 Ss 198/17 (https://dejure.org/2018,19783)
KG, Entscheidung vom 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18 - 122 Ss 198/17 (https://dejure.org/2018,19783)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - 122 Ss 198/17 (https://dejure.org/2018,19783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Ausbleiben des Betroffenen und Anforderungen an den Entschuldigungsgrund Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung einer Krankheit als ausreichender Entschuldigungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer Krankheit als ausreichender Entschuldigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 434
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 25.08.2004 - 1 Ss 112/04

    Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des Angeklagten zur

    Auszug aus KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18
    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18
    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18
    Ein Sachvortrag, der dem Gericht eine Bewertung von "Krankheit" eines Betroffenen als Entschuldigungsgrund nach diesen Kriterien ermöglichen soll, erfordert für seine Schlüssigkeit daher zumindest die Darlegung eines krankheitswertigen Zustandes, also eines regelwidrigen Körper- oder Geisteszustands, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BSGE 35, 10/12).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18
    Eine Krankheit stellt einen ausreichenden Entschuldigungsgrund dar, wenn sie nach ihrer Art und nach ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen lässt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; OLG Köln DAR 1987, 267).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

    Auszug aus KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18
    Ausreichend ist dabei ein Sachvortrag zu Art oder Auswirkung der geltend gemachten Erkrankung, der dem Gericht die Grundlage für eine rechtliche Bewertung bietet, ob dem Betroffenen die Teilnahme an der Hauptverhandlung unzumutbar ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 2 Ss OWi 1623/08 - in juris).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Denn allein darin liegt die Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. April 2021 - 3 Ws (B) 86/21 - vom 7. Mai 2020 - 3 Ws (B) 119/20 - vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 -, juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 RB 3/18 -, juris).

    cc) Ferner ist dem Rügevortrag zu entnehmen, dass der Betroffene durch den Gehörsverstoß mit entscheidungserheblichem Sachvortrag nicht gehört worden ist: Der Betroffene hätte in einer Hauptverhandlung den verfahrensgegenständlichen Tatvorwurf bestritten (vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2020 und vom 7. Mai 2020, jeweils a.a.O.; vom 3. September 2019 - 3 Ws (B) 263/19 - vom 18. Januar 2018 a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 3 Ss OWi 1464/18 -, juris).

    aa) Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist maßgeblich, ob ein Betroffener objektiv entschuldigt ist, nicht hingegen, ob er sich genügend entschuldigt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - 3 Ws (B) 201/19 -, juris; vom 18. Januar 2018 a.a.O.; vom 20. Januar 2017 - 3 Ws (B) 19/16 - und vom 22. März 2002 - 3 Ws (B) 48/02 -, jeweils juris m.w.N.).

    Damit ist das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 a.a.O.).

  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

    Hiernach stellt die Erkrankung eines Betroffenen (nur) dann einen ausreichenden Entschuldigungsgrund dar, wenn sie nach ihrer Art und nach ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen lässt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - mwN; OLG Köln DAR 1987, 267; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331).

    Eine Pflicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Entschuldigungsgrundes oder gar zu einem lückenlosen Nachweis trifft den Betroffenen nicht (std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - ; VRS 108, 110 [zu § 329 Abs. 1 StPO] sowie NZV 2002, 421).

    Ein Sachvortrag, der dem Tatgericht die Bewertung einer "Erkrankung" des Betroffenen als Entschuldigungsgrund ermöglichen soll, erfordert für seine Schlüssigkeit dabei zumindest die Darlegung eines krankheitswertigen Zustandes, also eines regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BSGE 35, 10; Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - mwN; OLG Bamberg aaO).

  • OLG Bamberg, 29.10.2018 - 3 Ss OWi 1464/18

    Einspruchsverwerfung bei unvollständig übermittelter

    sei "erkrankt", "bettlägerig erkrankt" oder "plötzlich erkrankt", genügt diesen Anforderungen deshalb nicht und begründet keine Verpflichtung des Gerichts, bei etwaigen Zweifeln weitere Feststellungen im Freibeweisverfahren zu treffen (vgl. schon OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08 = NStZ-RR 2009, 150 = VM 2009, Nr. 32 = NZV 2009, 303 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 20; KG, Beschluss vom 18.01.2018 - 3 Ws [B] 5/18 - VRS 133, Nr. 1; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • KG, 30.08.2021 - 3 Ws (B) 163/21

    Covid 19 und unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung

    Die ihn insoweit treffende Nachforschungspflicht setzt jedoch erst ein, wenn überhaupt ein hinreichend konkreter und schlüssiger Sachvortrag vorliegt, der die Unzumutbarkeit oder die Unmöglichkeit des Erscheinens indizierende Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - KG, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - (4) 161 Ss 198/13 (229/13) -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2013 - 3 Ss 20/13 -, juris m.w.N.) und dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind, die einer Überprüfung durch das Gericht zugänglich sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. März 2020 - 202 StRR 29/20 -, juris).
  • KG, 10.06.2022 - 3 Ws (B) 162/22

    Darstellungserfordernis für Entkräftung einer Postzustellungsurkunde

    Zur Zulässigkeit einer dahingehenden Rüge gehört nicht nur die Darlegung der Umstände, aus denen sich der Gehörsverstoß ergibt, sondern auch, welche sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt geblieben ist (vgl. Senat NZV 2003, 586; Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - [juris]).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2020 - 1 OWi 2 SsBs 173/20

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Prüfung der

    Die pauschale Mitteilung, der Betroffene sei "erkrankt", "bettlägerig erkrankt" oder "plötzlich erkrankt", genügt diesen Anforderungen deshalb nicht und begründet keine Verpflichtung des Gerichts, bei etwaigen Zweifeln weitere Feststellungen im Freibeweisverfahren zu treffen (vgl. schon OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O, Beschluss vom 14. Januar 2009, Az. 2 Ss OWi 1623/08 in NStZ-RR 2009, 150; KG, Beschluss vom 18. Januar 2018, Az. 3 Ws (B) 5/18).
  • OLG Schleswig, 16.08.2021 - I OLG 170/21
    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. KG, Beschluss vom 18. Januar 2018 ­ 3 Ws (B) 5/18 ­, VRS 133, 1).
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