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   KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12 - 122 Ss 31/12   

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KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12 - 122 Ss 31/12 (https://dejure.org/2012,18767)
KG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12 - 122 Ss 31/12 (https://dejure.org/2012,18767)
KG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 Ws (B) 116/12 - 122 Ss 31/12 (https://dejure.org/2012,18767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums

  • bussgeldsiegen.de

    Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums eines Verkehrsteilnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung unter anderem dann, wenn sie lückenhaft ist und deshalb nicht erkennen lässt, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat DAR 2005, 634; KG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - (4) 1 Ss 199/96 (129/96) - m. w.N.; Senat, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 3 Ws (B) 395/10- und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).

    Hat das Tatgericht ein Sachverständigengutachten eingeholt und seine Überzeugungsbildung hierauf gestützt, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer - gegebenenfalls gestrafften - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH; Urteil vom 27. Oktober 1999 -3 StR 241/99- juris, Rn. 2; Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 124/10 - und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).

    Den Urteilsgründen muss in diesen Fällen nachvollziehbar zu entnehmen sein, welche konkrete Methode der Sachverständige zur Bestimmung des Konsumzeitpunktes angewandt hat und inwieweit gegen die Feststellungsmethode erhobene wissenschaftliche Einwände durch den Sachverständigen entkräftet wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Hat das Tatgericht ein Sachverständigengutachten eingeholt und seine Überzeugungsbildung hierauf gestützt, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer - gegebenenfalls gestrafften - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH; Urteil vom 27. Oktober 1999 -3 StR 241/99- juris, Rn. 2; Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 124/10 - und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).

    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH NStZ 2000, 106, 107).

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    In anderen Fällen sind neben den wesentlichen tatsächlichen Grundlagen (Anknüpfungstatsachen) und den sich daraus vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen (Befundtatsachen) vor allem auch die das Gutachten tragenden fachlichen Begründungen anzuführen (vgl. BGHSt 39, 291, 296; OLG Köln DAR 2005, 699; Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 71 Rn. 43 d m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    In anderen Fällen sind neben den wesentlichen tatsächlichen Grundlagen (Anknüpfungstatsachen) und den sich daraus vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen (Befundtatsachen) vor allem auch die das Gutachten tragenden fachlichen Begründungen anzuführen (vgl. BGHSt 39, 291, 296; OLG Köln DAR 2005, 699; Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 71 Rn. 43 d m.w.N.).
  • KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 373/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Halterverantwortlichkeit für Fahrzeugmängel;

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • KG, 04.08.2005 - 3 Ws (B) 357/05

    Notwendige Feststellungen im Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung unter anderem dann, wenn sie lückenhaft ist und deshalb nicht erkennen lässt, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat DAR 2005, 634; KG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - (4) 1 Ss 199/96 (129/96) - m. w.N.; Senat, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 3 Ws (B) 395/10- und vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -).
  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 372/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Darstellung von

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92

    Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur in Ausnahmefällen ausreichen, wenn sich das Gutachten auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet und von keiner Seite Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; 1993, 95; 2006, 296; Senat, VRS 111, 449, 451).
  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12
    Will das Tatgericht - wie hier - seine Überzeugung vom Zeitpunkt des Cannabiskonsums eines Verkehrsteilnehmers auf ein Sachverständigengutachten stützen, so hat es zu berücksichtigen, dass beachtliche Zweifel angebracht sind, ob nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft überhaupt eine zuverlässige Methode der Rückrechnung existiert, die es erlaubt, den Konsumzeitpunkt oder eine bestimmte THC-Konzentration im Blutserum für einen bestimmten in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 3 Ws (B) 667/09 - unter Darstellung des aktuellen Standes der Wissenschaft; König, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage, § 316 Rn. 152; Krause HRRS 2005, 138, 149 ff m.w.N.; Daldrup/Meininger, Begutachtung unter Cannabis im Strafverfahren, 202).
  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein

    Eine zuverlässige Formel zur Berechnung des Abbaus existiert nicht (vgl. dazu ausführlich Senat DAR 2010, 274; 2013, 390; SVR 2012, 235 [Volltext bei juris]; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 2 (5) SsBs 720/14

    Führen eines Kraftsfahrzeugs unter Rauschmittelwirkung: Untersuchung einer

    Den Urteilsgründen muss in diesen Fällen zu entnehmen sein, welche konkrete Methode der Sachverständige zur Bestimmung des Konsumzeitpunkts angewandt hat und inwieweit gegen diese Methode erhobene wissenschaftliche Einwände durch den Sachverständigen entkräftet wurden (KG Berlin VRS 126, 109, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe VRS 124, 304; KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12, juris).
  • KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige

    Eine zuverlässige Formel zur Berechnung des Abbaus existiert nicht (vgl. dazu ausführlich Senat DAR 2010, 274; 2013, 390; SVR 2012, 235 [Volltext bei juris]; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257).
  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

    Bedient sich der Tatrichter der Hilfe eines Sachverständigen, muss er dabei die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen zur fachlichen Begründung für die Schlussfolgerung im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 478/12 -, 12. Juni 2012 - 3 Ws (B) 252/12 -, 11. April 2012 - 3 Ws (B) 113/12 - und 21. März 2012 - 3 Ws (B) 116/12 - Ott in: Karlsruher Kommentar StPO 7. Auflage, § 261 Rn. 32 m. w. N.).
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