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   AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18   

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https://dejure.org/2018,34594
AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18 (https://dejure.org/2018,34594)
AG Köln, Entscheidung vom 20.06.2018 - 123 C 50/18 (https://dejure.org/2018,34594)
AG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 123 C 50/18 (https://dejure.org/2018,34594)
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  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Auszug aus AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18
    Andererseits ist bei der unechten Verflechtung die Verbindung des Maklers mit der Gegenseite derart, dass sich der Makler in einem "institutionalisierten Interessenkonflikt" befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen läßt (BGH, Urteil vom 12. März 1998 - III ZR 14/97 -, MDR 1998, 648 f.; BGH, aa0).
  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

    Auszug aus AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18
    Andererseits ist bei der unechten Verflechtung die Verbindung des Maklers mit der Gegenseite derart, dass sich der Makler in einem "institutionalisierten Interessenkonflikt" befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen läßt (BGH, Urteil vom 12. März 1998 - III ZR 14/97 -, MDR 1998, 648 f.; BGH, aa0).
  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Auszug aus AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18
    Das BVerfG (Beschluss vom 30. Juni 1987 - 1 BA 1187/86 -, MDR 1987, 902 = NJW 1987, 2733) hat entschieden, dass dem Vermittler allein aufgrund des Bestehens einer ehelichen Gemeinschaft mit dem Eigentümer der Wohnung ein Vermittlerlohn nicht abgesprochen werden kann.
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99

    Wegfall der Vorleistungspflicht; Maklerprovision bei Verwandtschaft des Maklers

    Auszug aus AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18
    Auch insoweit verbietet es Art. 6 GG, Verheiratete oder Familienangehörige allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet oder verwandt sind (OLG Hamm, Urteil vom 20 Januar 2000 - 22 U 75/99 -, MDR 200, 635).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18
    Aber selbst wenn man mit einer späteren Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 26. April 1988 - 1 ByR 1264/87 , MDR 1988, 830 = NJW 1988, 2663) aus dem Bestehen der nicht gestörten Ehe auf enge wirtschaftliche Bindungen schließt, die den als Makler tätigen Ehepartner im Regelfall hindern, gegenläufige Interessen des Auftraggebers zu wahren, ist das auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18
    Zwar ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass dem Makler kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der er, der Makler, gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise "verflochten" ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 -, NJW 1992, 2818 = MDR 1992, 562).
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