Rechtsprechung
AG Köln, 07.01.2011 - 123 C 254/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Rosenmontagszug, Schadensersatz
- openjur.de
§§ 253, 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB; § 229 StGB
Schmerzensgeld; Wurf eines Schokoladenriegels; Rosenmontagszug; Werfen von kleinen Gegenständen stellt übliches Verhalten bei Karnevalsumzügen dar - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen einer Verletzung durch den Wurf eines Schokoladenriegels am Rosenmontagszug; Gefährungshaftung im Hinblick auf das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen sowie Annahme einer sozial üblichen tratidionell ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen einer Verletzung durch den Wurf eines Schokoladenriegels am Rosenmontagszug; Gefährungshaftung im Hinblick auf das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen sowie Annahme einer sozial üblichen tratidionell ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kamelle an den Kopf: Kein Schmerzensgeld
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Rosenmontag II: Die unheimliche Begegnung mit einem Schokoriegel
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Rosenmontag: Kamelle, Kamelle…..
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verletzung durch Kamelle
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Karnevalsumzug: Schmerzensgeld bei Verletzung durch Schokoriegel?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung des Karnevalsvereins bei Verletzung durch Kamelletreffer?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rosenmontagszug: Kein Schmerzensgeld bei Treffer mit Schokoriegel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Eschweiler, 03.01.1986 - 6 C 599/85
Auszug aus AG Köln, 07.01.2011 - 123 C 254/10
Mit dem Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986, Az. 6 C 599/85 (dort Verletzung am Auge durch geworfene Blume) und dem Landgericht Trier, Urteil vom 07.02.1995, 1 S 150/94 (Verletzung eines Zahnes durch Wurf eines Bonbons) ist davon auszugehen, dass das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt ist. - LG Trier, 07.02.1995 - 1 S 150/94
Beim Karnevalsumzug von Bonbon getroffen - Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Auszug aus AG Köln, 07.01.2011 - 123 C 254/10
Mit dem Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986, Az. 6 C 599/85 (dort Verletzung am Auge durch geworfene Blume) und dem Landgericht Trier, Urteil vom 07.02.1995, 1 S 150/94 (Verletzung eines Zahnes durch Wurf eines Bonbons) ist davon auszugehen, dass das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt ist.
- OLG Koblenz, 19.12.2013 - 3 U 985/13
Veranstalter von Karnevalsumzügen nicht zur Vorsorge gegen alle nur denkbaren und …
Dem Landgericht ist darin beizupflichten, dass der Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs dafür Sorge zu tragen hat, dass Personen, insbesondere minderjährige Zuschauer, nicht zu nahe an die Festwagen kommen können und eine Absperrung vorzunehmen ist (vgl. hierzu auch LG Ravensburg, Urteil vom 15.08.1996 - 3 S 145/96 - NJW 1997, 402; OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.1979 - 14 U 123/76, R+S 1979, 121 f.; ferner zur Verkehrssicherungspflicht bei Rosenmontagsumzügen AG Köln, Urteil vom 07.01.2011 - 123 C 254/10, zitiert nach Juris; LG Trier, Urteil vom 05.06.2011 - 1 S 18/01 - NJW-RR 2001, 1470 f.; LG Trier, Urteil vom 05.06.2001 - 1 S 18/01 - NJW-RR 2001, 1470 f.; AG Köln, Urteil vom 19.06.1998 - 111 C 422/97 - NJW 1999, 1972 f. = R+S 1999, 151; Herzog, Gefährliche Kamelle - Karneval und Schadensrecht, ZfS 2012, 603 ff., zu Verletzungen durch Fahrzeuge dort A.II. 3, zitiert nach Juris).