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RG, 26.01.1915 - V 1232/14 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Gelsenkirchen, 10.10.2014 - 9 L 1277/14
Verwirkung; Drittanfechtung; Nachbarschutz; Baugenehmigung; Betriebszeiten; …
Ob eine generelle Inbezugnahme der lärmtechnischen Untersuchung insgesamt sowie der in ihr enthaltenen Anforderungen an den Betriebsablauf ausreichend ist, um eine Einhaltung der maßgeblichen Lärmgrenzwerte sicherzustellen oder ob sich eine solche Formulierung als inhaltlich zu unbestimmt erweist, vgl. zu dieser Frage zu dieser Frage OVG NRW, Beschluss vom 6. November 1989 - 7 B 2966/87 -, BRS 49 Nr. 205; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2008 - 9 K 2466/07 -, juris Rn 82; Beschluss der Kammer vom 15. September 2014 - 1232/14 -, Seite 21 des Entscheidungsabdrucks, kann im Ergebnis dahinstehen, weil die entscheidenden Betriebsweisen, die dem Gutachten zu Grunde liegen, in den Bauantragunterlagen unter "Ergänzung zu Punkt 2) Betriebszeit" grün gestempelt und jedenfalls damit Teil der Baugenehmigung sind.