Rechtsprechung
AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren gegen eine Bank wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Abschluss des Darlehensvertrages
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15
- LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
- BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12
Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des …
Auszug aus AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15
Jedenfalls für Aktivprozesse des Versicherungsnehmers ist zur näheren Bestimmung des Rechtsschutzfalles darauf abzustellen, worin nach der Darlegung des Versicherungsnehmers der angebliche, zumindest mit einem Tatsachenkern darzustellende angebliche Rechtsverstoß der Gegenseite liegen soll, auf den der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegenüber dem Gegner stützt (BGH, Urt. v. 24.04.2013, IV ZR 23/12, Rn. 12 bei juris).Macht der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung geltend, er könne dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags infolge unzureichender Vertragsinformationen noch Jahre später widersprechen und daraus Ansprüche gegen seinen Lebensversicherer herleiten, liegt dessen maßgeblicher Verstoß in der Weigerung, das Widerspruchsrecht anzuerkennen, und nicht in der behaupteten mangelnden Information bei Vertragsschluss, denn aus der Weigerung der Anerkennung leitet der Versicherungsnehmer seinen Anspruch her (BGH, Urt. v. 24.04.2013, IV ZR 23/12, Rn. 13 bei juris).
Etwas anderes gilt auch nicht, weil der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten in den vorgerichtlichen Schreiben an die Beklagte erklärt hatte, er begehre Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2013, IV ZR 23/12, Rn. 13 bei juris).
Auch führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der ersten Deckungsanfrage die Bank der Anerkennung des Widerrufsrechts noch nicht widersprochen hatte (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2013, IV ZR 23/12, Rn. 14 bei juris).
Maßgeblich ist, ob die Willenserklärung oder Rechtshandlung bereits die erste Stufe der Verwirklichung der Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung erreicht und den aus Sicht des Versicherungsnehmers maßgeblichen Pflichtverstoß ausgelöst hat (BGH, Urt. v. 24.04.2013, IV ZR 23/12, Rn. 17 bei juris).
- OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08
Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei …
Auszug aus AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15
Zuletzt gilt auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Celle (OLG Celle, Urt. v. 10.07.2008, 8 U 30/08), in der das Gericht für den Versicherungsfall auf den Zeitpunkt der Abgabe sittenwidriger oder gesetzeswidriger Willenserklärungen, d. h. den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abgestellt hat, nichts anderes. - LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15
Begehren von Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche …
Auszug aus AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zieht nicht zwangsläufig eine rechtliche Auseinandersetzung nach sich und verwirklicht daher nicht die erste Stufe einer solchen Gefahr (a. A. LG Köln, Urt. v. 24.09.15, 24 O 153/15, Rn. 29 bei juris).
- LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
Bestehen eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung
Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 08.03.2016 - 124 C 483/15 - wird abgeändert.Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des AG Köln vom 08.03.2016, Aktenzeichen 124 C 483/15, die Klage abzuweisen.