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   EuGH, 08.02.1983 - 124/81   

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EuGH, 08.02.1983 - 124/81 (https://dejure.org/1983,492)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.1983 - 124/81 (https://dejure.org/1983,492)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 124/81 (https://dejure.org/1983,492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    1 . VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - STREITGEGENSTAND - DEFINITION - ABÄNDERUNG IM LAUFE DES VERFAHRENS - VERBOT

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Judicialis

    EuGH-VerfO Art. 42; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 169 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - STREITGEGENSTAND - DEFINITION - ABÄNDERUNG IM LAUFE DES VERFAHRENS - VERBOT - [VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 42]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverstoß - Maßnahmen gleicher Wirkung - im UHT-Verfahren sterilisierte Milch.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Deshalb ist die Kommission der Ansicht, man könne nicht die gleichen Kriterien für den Schutz der öffentlichen Gesundheit auf ein Erzeugnis wie Milch einerseits ·-· das einen großen Verbrauch habe und dessen charakteristische Merkmale klar festgelegt und kontrolliert seien - und auf ganz neue und nur teilweise geprüfte Erzeugnisse wie die Schädlingsbekämpfungsmittel und die chemischen Konservierungsmittel andererseits anwenden, die Gegenstand der Urteile des Gerichtshofes vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (Koninklijke Kaasfabriek Eyssen B.V., Slg. 1981, 409) und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten B.V., Slg. 1981, 3277) gewesen seien.

    Das Vereinigte Königreich meint, die in seinen Augen vorrangige Bedeutung des Erfordernisses der öffentlichen Gesundheit, das der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) und vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (a. a. O.) anerkannt habe und auf das die Kommission in ihren Erklärungen in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) hinweise, veranlasse es dazu, ein System des Verbraucherschutzes auszuarbeiten, das höchstmögliche Garantien für die Verbraucher gemäß dem vom Gerichtshof in Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) anerkannten Grundsatz mit sich bringe, wonach "es .

    Richtung, wobei am überzeugendsten in diesem Punkt das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (a. a. O.) sei, das im übrigen durch andere Entscheidungen bestätigt worden sei, wie durch die Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik, Slg. 1981, 3019) und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.).

    Die französische Regierung erklärt, sie messe diesem Verfahrenspunkt eine große Bedeutung bei, denn er sei Voraussetzung für den Erfolg der Zusammenarbeit, die die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie unter anderem im Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) zum Ausdruck komme, einzuführen hätten, um die Kontrollen auf den noch nicht vom Gemeinschaftsrecht harmonisierten Gebieten abzubauen.

    Die Zusammenarbeit, auf die der Gerichtshof in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) hingewiesen habe, könne im vorliegenden Fall nicht gelten, berücksichtige man die Vielfältigkeit der Probleme, die in der Klagebeantwortung aufgezeigt worden seien, und stehe auch in direktem Widerspruch zu den Schlußanträgen von Generalanwalt Mayras in der Rechtssache 244/78 (a. a. O.).

  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Die Kommission ist unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78 (Denkavit, Slg. 1979, 3369) der Ansicht, das Vereinigte Königreich könne die Importeure nicht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung restriktiveren Bedingungen unterwerfen, als erforderlich sei, und die Behörden des Vereinigten Königreichs könnten das legitime Ziel des Schutzes der Gesundheit von Menschen und Tieren durch den Erlaß von Maßnahmen erreichen, die weniger restriktiv für den freien Warenverkehr seien.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus den Urteilen in den Rechtssachen 251/78 und 104/75 (a. a. O.) sowie aus den Schlußanträgen des Generalanwalts Henri Mayras in der Rechtssache 244/78 (a. a. O.) ergebe, erlaube entgegen dem Vorbringen der Kommission die Annahme, daß ein System von Einfuhrlizenzen, wie das im Vereinigten Königreich für Milcherzeugnisse eingeführte, grundsätzlich nicht gegen die Artikel 30 ff. des Vertrages verstoße.

    auch die Verpflichtung [umfaßt], eine Bescheinigung darüber vorzulegen, daß die einzuführenden Futtermittel im Ausfuhrland einer bestimmten Behandlung unterzogen worden sind", wie es im Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 251/78 (a. a. O.) ausgeführt sei.

    30 Wie die französische Regierung in ihrem Streithilfevorbringen zur Unterstützung der Klage der Kommission zutreffend bemerkt, hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 20.5. 1976 in der Rechtssache 104/75, A. De Peijper, Slg. 1976, 613; Urteil vom 8.11.1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3369) ausgeführt, daß, soweit durch eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten die Kontrollen an der Grenze erleichtert oder weniger einschneidend gestaltet werden können, die Gesundheitsbehörden zu prüfen haben, ob die im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit ausgestellten Nachweise nicht eine Vermutung dafür begründen, daß die eingeführten Waren den Erfordernissen der innerstaatlichen gesundheitsrechtlichen Vorschriften entsprechen, was eine Erleichterung der Kontrollen bei der Einfuhr ermöglicht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1979 - 244/78

    Union laitière normande, Union de coopératives agricoles gegen French Dairy

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Das Vereinigte Königreich könne seine Weigerung, dies zu tun, nicht länger unter Hinweis auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mayras vom 14. Juni 1979 in der Rechtssache 244/78 (Union laitière normande, Union de coopératives agricoles, Sig. 1979, 2685) rechtfertigen, denn diese Schlußanträge seien durch die erwähnten Urteile widerlegt worden.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus den Urteilen in den Rechtssachen 251/78 und 104/75 (a. a. O.) sowie aus den Schlußanträgen des Generalanwalts Henri Mayras in der Rechtssache 244/78 (a. a. O.) ergebe, erlaube entgegen dem Vorbringen der Kommission die Annahme, daß ein System von Einfuhrlizenzen, wie das im Vereinigten Königreich für Milcherzeugnisse eingeführte, grundsätzlich nicht gegen die Artikel 30 ff. des Vertrages verstoße.

    sein und sein Erzeugnis im Vereinigten Königreich behandeln und verpacken müsse; dies ergebe sich aus den Voraussetzungen für die Erteilung dieser Lizenz und aus dem Zugeständnis der Behörden des Vereinigten Königreichs in dem Schreiben vom 27. April 1979, das die Antwort der Regierung des Vereinigten Königreichs auf eine Frage des Gerichtshofes in der Rechtssache 244/78 (a. a. O.) enthalte.

    Die Zusammenarbeit, auf die der Gerichtshof in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) hingewiesen habe, könne im vorliegenden Fall nicht gelten, berücksichtige man die Vielfältigkeit der Probleme, die in der Klagebeantwortung aufgezeigt worden seien, und stehe auch in direktem Widerspruch zu den Schlußanträgen von Generalanwalt Mayras in der Rechtssache 244/78 (a. a. O.).

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Die Kommission ist unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78 (Denkavit, Slg. 1979, 3369) der Ansicht, das Vereinigte Königreich könne die Importeure nicht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung restriktiveren Bedingungen unterwerfen, als erforderlich sei, und die Behörden des Vereinigten Königreichs könnten das legitime Ziel des Schutzes der Gesundheit von Menschen und Tieren durch den Erlaß von Maßnahmen erreichen, die weniger restriktiv für den freien Warenverkehr seien.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus den Urteilen in den Rechtssachen 251/78 und 104/75 (a. a. O.) sowie aus den Schlußanträgen des Generalanwalts Henri Mayras in der Rechtssache 244/78 (a. a. O.) ergebe, erlaube entgegen dem Vorbringen der Kommission die Annahme, daß ein System von Einfuhrlizenzen, wie das im Vereinigten Königreich für Milcherzeugnisse eingeführte, grundsätzlich nicht gegen die Artikel 30 ff. des Vertrages verstoße.

    Das Vereinigte Königreich meint, die in seinen Augen vorrangige Bedeutung des Erfordernisses der öffentlichen Gesundheit, das der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) und vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (a. a. O.) anerkannt habe und auf das die Kommission in ihren Erklärungen in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) hinweise, veranlasse es dazu, ein System des Verbraucherschutzes auszuarbeiten, das höchstmögliche Garantien für die Verbraucher gemäß dem vom Gerichtshof in Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) anerkannten Grundsatz mit sich bringe, wonach "es .

    30 Wie die französische Regierung in ihrem Streithilfevorbringen zur Unterstützung der Klage der Kommission zutreffend bemerkt, hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 20.5. 1976 in der Rechtssache 104/75, A. De Peijper, Slg. 1976, 613; Urteil vom 8.11.1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3369) ausgeführt, daß, soweit durch eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten die Kontrollen an der Grenze erleichtert oder weniger einschneidend gestaltet werden können, die Gesundheitsbehörden zu prüfen haben, ob die im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit ausgestellten Nachweise nicht eine Vermutung dafür begründen, daß die eingeführten Waren den Erfordernissen der innerstaatlichen gesundheitsrechtlichen Vorschriften entsprechen, was eine Erleichterung der Kontrollen bei der Einfuhr ermöglicht.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Insoweit stützt die Kommission ihr Vorbringen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649).

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs vertritt unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 2/78 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/ Königreich Belgien, Slg. 1979, 1761) und vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentrale AG, Slg. 1979, 649) die Ansicht, ihre Rechtsvorschriften über die Einfuhr und Vermarktung der Milcherzeugnisse könnten nicht als ein Verstoß gegen die Erfordernisse des Artikels 30 EWG-Vertrag betrachtet werden, soweit sie weder unvernünftig seien noch zu dem angestrebten Ziel außer Verhältnis stünden, das darin bestehe sicherzustellen, daß die für den Verbrauch im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs gelieferten Milcherzeugnisse von Mikroorganismen und giftigen Substanzen frei seien.

    Richtung, wobei am überzeugendsten in diesem Punkt das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (a. a. O.) sei, das im übrigen durch andere Entscheidungen bestätigt worden sei, wie durch die Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik, Slg. 1981, 3019) und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.).

  • EuGH, 05.02.1981 - 53/80

    Eyssen

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Deshalb ist die Kommission der Ansicht, man könne nicht die gleichen Kriterien für den Schutz der öffentlichen Gesundheit auf ein Erzeugnis wie Milch einerseits ·-· das einen großen Verbrauch habe und dessen charakteristische Merkmale klar festgelegt und kontrolliert seien - und auf ganz neue und nur teilweise geprüfte Erzeugnisse wie die Schädlingsbekämpfungsmittel und die chemischen Konservierungsmittel andererseits anwenden, die Gegenstand der Urteile des Gerichtshofes vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (Koninklijke Kaasfabriek Eyssen B.V., Slg. 1981, 409) und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten B.V., Slg. 1981, 3277) gewesen seien.

    Das Vereinigte Königreich meint, die in seinen Augen vorrangige Bedeutung des Erfordernisses der öffentlichen Gesundheit, das der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) und vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (a. a. O.) anerkannt habe und auf das die Kommission in ihren Erklärungen in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) hinweise, veranlasse es dazu, ein System des Verbraucherschutzes auszuarbeiten, das höchstmögliche Garantien für die Verbraucher gemäß dem vom Gerichtshof in Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) anerkannten Grundsatz mit sich bringe, wonach "es .

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    6 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1979, 2729) ausgeführt hat, kann eine Partei, auch wenn Artikel 42 der Verfahrensordnung unter bestimmten Voraussetzungen das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel zuläßt, im Laufe des Verfahrens nicht den Streitgegenstand selbst abändern.
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Der Gerichtshof hat jedoch in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 24.1. 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25; Urteil vom 19.2.1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) ausgeführt, daß eine unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag fallende Maßnahme nicht allein deshalb diesem Verbot entgeht, weil die zuständige Behörde bei der Anwendung solcher Maßnahmen über ein Ermessen verfügt.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Der Gerichtshof hat jedoch in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 24.1. 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25; Urteil vom 19.2.1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) ausgeführt, daß eine unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag fallende Maßnahme nicht allein deshalb diesem Verbot entgeht, weil die zuständige Behörde bei der Anwendung solcher Maßnahmen über ein Ermessen verfügt.
  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.02.1983 - 124/81
    Richtung, wobei am überzeugendsten in diesem Punkt das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (a. a. O.) sei, das im übrigen durch andere Entscheidungen bestätigt worden sei, wie durch die Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik, Slg. 1981, 3019) und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

  • EuGH, 16.05.1979 - 2/78

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 07.04.1981 - 132/80

    United Foods

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Denn die Möglichkeit zur Äußerung stellt für den betreffenden Staat auch dann, wenn er meint, davon nicht Gebrauch machen zu müssen, eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie dar, deren Beachtung ein substantielles Formerfordernis des Verfahrens auf Feststellung der Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats ist (Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203, Randnr. 6).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-67/97

    DER SCHUTZ VON TIERARTEN KANN BESCHRÄNKUNGEN DES HANDELS ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN

    Es ist jedoch zu prüfen, ob die nationale Regelung im Hinblick auf das mit ihr verfolgte Schutzziel erforderlich und verhältnismäßig war oder ob es möglich gewesen wäre, mit weniger einschneidenden Maßnahmen dasselbe Ergebnis zu erreichen (Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 194/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    Deshalb läuft die ergänzende, mit Gründen versehene Stellungnahme auf eine 1 - Siehe z. D. Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729 ff.; Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019 ff.; Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203 ff.; Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013 ff.; Urteil vom 27. März 1984 in der Rechtssache 50/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 1633 ff.; Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 121/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 107.

    63. Zu behaupten, wie es die griechische Regierung tut, daß die Möglichkeit, anderes Obst zu konsumieren, die Maßnahme gerechtfertigt hätte, da der Gesamtverbrauch dadurch auf einen annehmbaren Mittelwert gestiegen sei, liefe auf eine angebliche Legitimation einer Praxis hinaus, die der Gerichtshof in den Wettbewerbsverhältnissen 8 - Urteil vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76, Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515, 531; siehe auch Urteile Charmasson, a. a. O., Randnr. 15, und Kommission/Vereinigtes Königreich, a. a. O., Randnr. 15.9 - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, a. a. O., Randnrn.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes ist in diesem Punkt ganz eindeutig: Handelt 12 - Siehe Urteil vom 12. Juli 1983 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265.13 - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Sle 1974, 837, 852, Randnr. 5.

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Rechtsprechung
   AG Weißenburg, 15.10.1981 - F 124/81   

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https://dejure.org/1981,34520
AG Weißenburg, 15.10.1981 - F 124/81 (https://dejure.org/1981,34520)
AG Weißenburg, Entscheidung vom 15.10.1981 - F 124/81 (https://dejure.org/1981,34520)
AG Weißenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - F 124/81 (https://dejure.org/1981,34520)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 10.12.1981 - 11 WF 3077/81

    Prozeßkostenhilfe für eine auf Zahlung monatlichen Unterhalts gerichtete Klage;

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Weißenburg in Bayern vom 15.10.1981 (F 124/81) abgeändert.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81   

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https://dejure.org/1982,13599
Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81 (https://dejure.org/1982,13599)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.12.1982 - 124/81 (https://dejure.org/1982,13599)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1982 - 124/81 (https://dejure.org/1982,13599)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

    Vertragsverstoß - Maßnahmen gleicher Wirkung - im UHT-Verfahren sterilisierte Milch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    14 bis 16 der Entscheidungsgründe) und Denkavit (Rechtssache 251/78, Slg. 1979, 3369, Randnr. 26 der Entscheidungsgründe) offensichtlich, daß eine derartige Einfuhrregelung vorbehaltlich der etwaigen Anwendbarkeit von Artikel 36 gegen Artikel 30 EWG-Vertrag verstößt.

    Aus Ihrem Urteil in der Rechtssache Denkavit (Rechtssache 251/78, Slg. 1979, 3369) kann nur abgeleitet werden, daß der Richter in jedem Einzelfall beurteilen muß, ob die aufgestellten Bedingungen notwendig sind, um die gemäß Artikel 36 zugelassene Zielsetzung zu erreichen.

    desrepublik Deutschland, Rechtssache 153/78, Slg. 1979, 2566; Denkavit, Rechtssache 251/78, Slg. 1979, 3369) Artikel 36 nicht als ein Souveränitätsvorbehalt zugunsten der Mitgliedstaaten, die sich auf diese Bestimmung berufen, betrachtet werden kann.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    Von einer Anwendbarkeit der "rule of reason" des Urteils Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe) kann insbesondere seit der Präzisierung dieser Anpassungsregel in Ihrer späteren Rechtsprechung (unter anderem Ihre Urteile in den Rechtssachen Kommission/Irland, Rechtssache 113/80, Slg. 1981, 1625, Randnrn.

    Wie bereits aus Ihrem Folgeurteil auf das Urteil Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837), nämlich Ihrem Urteil in der Rechtssache 2/78 (Kommission/Belgien, Slg. 1979, 1761), sowie aus der praktischen Auswirkung Ihres Urteils in der Rechtssache 40/82 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Urteil vom 15. Juli 1982) hervorgeht, läßt die bloße Feststellung, daß ein Mitgliedstaat durch bestimmte Maßnahmen unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht gehandelt hat, die Frage noch vollständig offen, welche Ersatzmaßnahmen der betreffende Mitgliedstaat aber erlassen kann, ohne gegen das Gemeinschaftsrecht zu verstoßen.

  • EuGH, 07.04.1981 - 132/80

    United Foods

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    Ich verweise hierfür namentlich auf die Urteile in den Rechtssachen de Peijper (Rechtssache 104/75, Slg. 1976, 613) und United Foods (Rechtssache 132/80, Slg. 1981, 995).

    In der Rechtssache United Foods (Rechtssache 132/80, Slg. 1981, 995) haben Sie (in Randnr. 29 der Entscheidungsgründe) daran anschließend ausgeführt: "Da im vorliegenden Fall der Fisch bereits im Versandland Gegenstand einer gesundheitspolizeilichen Kontrolle war, die nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes selbst durchgeführt.

  • EuGH, 29.03.1979 - 118/78

    Meijer BV / Department of Trade u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    Für Agrarerzeugnisse gilt dies in den Fußstapfen Ihrer Charmasson- Lehre (Rechtssachen 48/74, Slg. 1974, 1383; 118/78, Slg. 1979, 1387; 231/78, Slg. 1979, 1447; 232/778, Slg. 1979, 2729) in verstärktem Maße aufgrund von Artikel 38 Absatz 2 des Vertrages, da der betreffende Harmonisierungsvorschlag auf Artikel 43 des Vertrages gestützt war.
  • EuGH, 29.03.1979 - 231/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    Für Agrarerzeugnisse gilt dies in den Fußstapfen Ihrer Charmasson- Lehre (Rechtssachen 48/74, Slg. 1974, 1383; 118/78, Slg. 1979, 1387; 231/78, Slg. 1979, 1447; 232/778, Slg. 1979, 2729) in verstärktem Maße aufgrund von Artikel 38 Absatz 2 des Vertrages, da der betreffende Harmonisierungsvorschlag auf Artikel 43 des Vertrages gestützt war.
  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    Für Agrarerzeugnisse gilt dies in den Fußstapfen Ihrer Charmasson- Lehre (Rechtssachen 48/74, Slg. 1974, 1383; 118/78, Slg. 1979, 1387; 231/78, Slg. 1979, 1447; 232/778, Slg. 1979, 2729) in verstärktem Maße aufgrund von Artikel 38 Absatz 2 des Vertrages, da der betreffende Harmonisierungsvorschlag auf Artikel 43 des Vertrages gestützt war.
  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    Für Agrarerzeugnisse gilt dies in den Fußstapfen Ihrer Charmasson- Lehre (Rechtssachen 48/74, Slg. 1974, 1383; 118/78, Slg. 1979, 1387; 231/78, Slg. 1979, 1447; 232/778, Slg. 1979, 2729) in verstärktem Maße aufgrund von Artikel 38 Absatz 2 des Vertrages, da der betreffende Harmonisierungsvorschlag auf Artikel 43 des Vertrages gestützt war.
  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    19 und 20 der Entscheidungsgründe), Kommission/ Frankreich (Rechtssache 68/76, Slg. 1977, S. 515, Randnrn.
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    Anders als das Vereinigte Königreich in seiner Klagebeantwortung meint, ist es nach Ihren Urteilen in der Rechtssache International Fruit Company (Rechtssachen 51-54/71, Slg. 1971, 1107, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe), Donckerwolcke (Rechtssache 41/76, Slg. 1976, 1921, Randnrn.
  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
    In zweiter Linie haben Sie in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019) in Randnummer 17 der Entscheidungsgründe bereits ausgeführt, daß "der wesentliche Grundsatz der Einheit des Marktes und der sich daraus ergebende freie Warenverkehr .
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

  • EuGH, 16.05.1979 - 2/78

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

  • EuGH, 12.07.1979 - 244/78

    Union laitière normande / French Dairy Farmers

  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

  • EuGH, 05.02.1981 - 53/80

    Eyssen

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