Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.06.1987

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   EuGH, 05.12.1985 - 124/83   

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https://dejure.org/1985,1839
EuGH, 05.12.1985 - 124/83 (https://dejure.org/1985,1839)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.1985 - 124/83 (https://dejure.org/1985,1839)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - 124/83 (https://dejure.org/1985,1839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Direktaratet for Markedsordningerne / Corman

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - BUTTER AUS ÖFFENTLICHEN LAGERBESTÄNDEN - VERKAUF ZU HERABGESETZTEN PREISEN AN VERARBEITUNGSUNTERNEHMEN - KAUTIONSREGELUNG - NICHTEINHALTUNG DER VERARBEITUNGSPFLICHT - HAFTUNG DES ...

  • EU-Kommission

    Direktaratet for Markedsordningerne / Corman

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung von Backwaren und Speiseeis ; Maßnahmen zur Förderung des Absatzes der Butterbestände; Stellung einer Verarbeitungskaution zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwendung von Butter; Verantwortung des ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 232/75 EWG; ; Verordnung Nr. 2315/69 EWG; ; Verordnung Nr. 729/70 EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - BUTTER AUS ÖFFENTLICHEN LAGERBESTÄNDEN - VERKAUF ZU HERABGESETZTEN PREISEN AN VERARBEITUNGSUNTERNEHMEN - KAUTIONSREGELUNG - NICHTEINHALTUNG DER VERARBEITUNGSPFLICHT - HAFTUNG DES ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsame Marktorganisation - Butter, die zur Verarbeitung bestimmt ist - Zweckwidrige Verwendung - Haftung des Zuschlagempfängers.

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.07.1985 - 20/84

    De Jong / VIB

    Auszug aus EuGH, 05.12.1985 - 124/83
    Aus Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung - wonach "die mit der Ausschreibung verbundenen Rechte und Pflichten ... nicht übertragbar [sind]" - , so wie ihn der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 20/84 (De Jong, Sig. 1985, 2061) ausgelegt hat, ergibt sich, daß der Zuschlagempfänger für die endgültige Verwendung der Butter verantwortlich bleibt und für das Verhalten der späteren Abnehmer einzustehen hat.
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 05.12.1985 - 124/83
    Nach Ansicht der Bundesregierung enthält das Gemeinschaftsrecht keine Beweislastregelung, so daß insoweit das nationale Recht im Rahmen der vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633) aufgezeigten Grenzen zu beachten sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.05.1985 - 20/84

    NV De Jong Verenigde und Coöperatieve Melkprodukten Bedrijven "Domo-Bedum" GA

    Verordnung (EWG) Nr. 729/70 : 2069 3. Die Rechtssache 124/83 (die dänische Rechtssache) 2071 3.1.

    Die dänische Interventionsstelle (Rechtssache 124/83) hat sich in diesem Punkt anscheinend anders verhalten als die belgische Interventionsstelle (Rechtssache 125/83).

    3. Die Rechtssache 124/83 (Direktoratet for Markedsordningerne, Kopenhagen/SA Nicolas Corman et Fils, Brüssel) 3.1.

    Der Sachverhalt und die Vorlagefragen Ich werde nun die Rechtssache 124/83 näher behandeln.

    Auch aufgrund meiner Erörterung des -Systems der Verordnung Nr. 232/75 in der Rechtssache 124/83 schließe ich mich letztlich der von der Kommission vorgeschlagenen Antwort auf die zweite Frage an.

    Wenn er sich meinen Untersuchungen in der Rechtssache 124/83 zufolge auch nicht auf Kontrollmängel bei den zuständigen Kontrollstellen des betreffenden Mitgliedstaats berufen kann, kann er sich um so weniger unmittelbar oder mittelbar auf unbefugterweise erfolgte Mitteilungen einer sachlich unzuständigen Zolldienststelle berufen.

    Die Ausführungen der Kassationsbeschwerdeführerinnen und die von ihnen vorgeschlagene Antwort könnten zu Unrecht den Eindruck erwecken, daß es im vorliegenden Fall ebenso wie in den Rechtssachen 124/83 und 125/83 um die Rückforderung des Unterschiedsbetrags zwischen dem herabgesetzten Kaufpreis und dem Marktpreis für die vom Zuschlagsempfänger gekaufte Butter geht oder um den Kautionsbetrag selbst, nachdem sich nachträglich herausgestellt hat, daß die Kaution aufgrund unzutreffender Nachweise freigegeben wurde.

    Die Ausführungen der Kassationsbeschwerdeführerinnen laufen im Gegenteil darauf hinaus, daß sie, nachdem sie den Vorteil der Freigabe der Kaution bei früheren Geschäften genossen haben, daraus nun auch noch einen Anspruch auf Freigabe einer Kaution für ein späteres Geschäft ableiten können, in bezug auf das rechtzeitig feststand, daß sie die in Ihrem Urteil in den verbundenen Rechtssachen 99 und 100/76 (Beste Boter) präzisierten Verpflichtungen 5 - Zu dieser Behauptung verweise ich auf meine Schlußanträge in der Rechtssache 124/83, wonach sie nur insofern zutreffend erscheint, als das Rückgriffsrecht des Zuschlagsempfängers gegenüber seinen Abnehmern noch nicht verjährt ist.

    Dieser Sachverhalt, der von den Rechtssachen 124/83 und 125/83 völlig abweicht, erklärt auch, warum die niederländische Regierung in der vorliegenden Rechtssache zu einem für die Betreffenden ungünstigen Ergebnis kam, während sie in der Rechtssache 124/83 zugunsten der Betreffenden Stellung nahm.

    Die letztgenannte Stellungnahme erklärt vermutlich auch, warum die niederländische Interventionsstelle, soweit ersichtlich, anders als die dänische Interventionsstelle in der Rechtssache 124/83 keine Rückforderung des, wie aus der vorliegenden Rechtssache hervorgeht, den Kassationsbeschwerdeführerinnen für die vorigen Geschäfte zuerkannten Kaufpreisvorteils oder der entsprechenden Kaution (letzteres nach dem Vorbild der belgischen Interventionsstelle in der Rechtssache 125/83) vorgenommen hat.

    Sie werden sich erinnern, daß die Kassationsbeschwerdeführerinnen in der mündlichen Verhandlung hierzu auf die Abstimmung zwischen der Kommission und den verschiedenen Interventionsstellen über das zu befolgende Verhalten hingewiesen haben, auf die die dänische Interventionsstelle in ihren schriftlichen Erklärungen in der Rechtssache 124/83 Bezug genommen hat (S. 10 u. der dänischen Fassung und S. 12 u. der französischen Fassung).

    Die Berufung der Kassationsbeschwerdeführerinnen auf Ihr Urteil in den verbundenen Rechtssachen 205 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633) halte ich aus den in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 124/83 angegebenen Gründen für verfehlt.

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 49.04

    Rindfleisch; Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen;

    Der Fortbestand der gesicherten Verpflichtung ist vielmehr unabhängig vom Fortbestand der Sicherheit zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - Rs. 124/83 - Cormann, Slg. 1985, 3777 ; Urteil vom 12. Juli 1990 - Rs. C-155/89 - Philipp Brothers, Slg. 1990, I-3265 ).

    Sie beruft sich hierfür auf das bereits erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Cormann (EuGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - Rs. 124/83 - Slg. 1985, 3777).

  • VGH Hessen, 10.12.2003 - 8 UE 4696/98

    Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer rechtswidrigen

    Der EuGH habe in der Rechtssache "Cormann" (Urteil vom 5. Dezember 1985 - 124/83 -) entschieden, dass die irrtümliche Freigabe einer die bestimmungsgemäße Verwendung von Interventionsbutter sichernden Verarbeitungskaution nicht zugleich die Befreiung von den übernommenen Hauptpflichten zur Verarbeitung zur Folge habe.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-131/10

    Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung

    Da schließlich nach Art. 19 Abs. 4 der Verordnung Nr. 2571/97 "[d]ie mit der Ausschreibung verbundenen Rechte und Pflichten ... nicht übertragbar [sind]", bleibt der Zuschlagsempfänger für die endgültige Verwendung der Butter verantwortlich und hat für das Verhalten seiner Vertragspartner und der späteren Abnehmer einzustehen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 1985, Corman, 124/83, Slg. 1985, 3777, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95

    Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco

    (19) - Urteil vom 5. Dezember 1985 in der Rechtssache 124/83 (Slg. 1985, 3777, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.07.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat / Philipp Brothers

    13 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Dezember 1985 in der Rechtssache 124/83 ( Direktoratet for Markedsordningerne/Corman, Slg. 1985, 3777, Randnr. 44 ) entschieden hat, daß bei einem Butterverkauf durch die Interventionsstellen die Freigabe der Kaution der Erhebung eines Anspruchs gegen den Zuschlagsempfänger wegen Verletzung seiner Verpflichtungen nicht entgegensteht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-87/92

    Hoche GmbH gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

    (20) ° Urteil vom 5. Dezember 1985 in der Rechtssache 124/83 (Slg. 1985, 3777).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1993 - C-50/92

    Firma Molkerei-Zentrale Süd GmbH & Co. KG gegen Bundesanstalt für

    6 - Als repräsentative Auswahl vgl. Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68 (Firma Schwarzwaldmilch GmbH, Slg. 1968, 562); Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 158/73 (Kampffmeyer, Slg. 1974, 101); Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 64/74 (Reich, Slg. 1975, 261); Urteil vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78 (Union Française de Céréales, Slg. 1978, 1675); Urteil vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 42/79 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1979, 3703); Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 20/84 (De Jong, Slg. 1985, 2061); Urteil vom 5. Dezember 1985 in der Rechtssache 124/83 (Direktoratet for Markedsordningerne, Slg. 1985, 3777); Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 266/84 (Denkavit France, Slg. 1986, 149); Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319); Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 296/86 (McNicoll, Slg. 1988, 1491); Urteil vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1989); Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 199/87 (Jensen, Slg. 1988, 5045); Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89 (Organisationen Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1986 - 288/85

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Plange Kraftfutterwerke GmbH & Co. -

    Eine ähnliche Situation war in der Rechtssache 124/83, Direktoratet for Markedsordningerne/Corman (Urteil vom 5. Dezember 1985, Slg. 1985, 3777), gegeben, in der der Gerichtshof unter anderem entschied: "Ein Käufer von Butter, der sich verpflichtet hat, die Bedingungen" der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften "einzuhalten, ... ist von seinen Verpflichtungen nicht schon deswegen befreit, weil die Verarbeitungskaution" nach diesen Rechtsvorschriften "freigegeben wurde." Meiner Ansicht nach ist der Bundesfinanzhof in diesem Punkt zum richtigen Ergebnis gelangt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 254/85

    Irish Grain Board (Trading) Limited (in Liquidation) gegen

    Man kann auch nicht behaupten, das Urteil vom 5. Dezember 1985 in der Rechtssache 124/83 (Corman), wonach es "den zuständigen Behörden, die sich auf die inhaltliche Unrichtigkeit des Kontrollexemplars [T5] berufen, [obliegt], diese zu beweisen" (Randnr. 50 der Entscheidungsgründe), besage das Gegenteil.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat gegen Philipp Brothers SA. - Vorschüsse auf Ausfuhrerstattungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 56/86

    SA Société pour l'exportation des sucres gegen Office belge de l'économie et de

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1986 - 151/85

    Firma E. Danhuber gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

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Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1987 - R 124/83   

Zitiervorschläge
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BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1987 - R 124/83 (https://dejure.org/1987,12912)
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