Rechtsprechung
   EuGH, 18.04.1989 - 128/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2238
EuGH, 18.04.1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,2238)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,2238)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,2238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Di Felice / INASTI

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 12 Absatz 2 und 46 Absatz 3
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Ausschließlich aufgrund des nationalen Rechts bestehender Anspruch - Anwendbarkeit - Grenzen - Für den Arbeitnehmer günstigere gemeinschaftsrechtliche Regelung

  • EU-Kommission

    Di Felice / INASTI

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von europarechtlichen Normen durch den EuGH; Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige; Kumulierung von Renten

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 7; ; EWGV Art. 52; ; EWGV Art. 53; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 46; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Ausschließlich aufgrund des nationalen Rechts bestehender Anspruch - Anwendbarkeit - Grenzen - Für den Arbeitnehmer günstigere gemeinschaftsrechtliche Regelung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung der EWGV 1408/71, die durch die EWGV 1390/81 auf Selbständige und ihre Familienangehörigen ausgedehnt wurde; Nichtauszahlung einer Altersrente, wenn der Betroffene nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats eine Invaliditätsrente bezieht; ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.05.1983 - 238/81

    Van der Bunt-Craig

    Auszug aus EuGH, 18.04.1989 - 128/88
    9 Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung ( siehe insbesondere Urteil vom 5 . Mai 1983 in der Rechtssache 238/81, Van der Bunt-Craig, Slg .
  • EuGH, 05.04.1990 - C-108/89

    Pian / Office national des pensions

    13 Diese Rechtsprechung ist auch dann anwendbar, wenn die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschuldeten Altersrenten sich nicht aus der Umwandlung von Leistungen bei Invalidität ergeben, da eine Altersrente unabhängig davon, ob sie sich aus einer solchen Umwandlung ergibt, von gleicher Art ist wie eine Invaliditätsrente ( siehe das Urteil vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice, Slg. 1989, 923, Randnr. 14 ).

    Artikel 46 Absatz 3 ist unter Ausschluß der nationalen Antikumulierungsvorschriften anzuwenden ( siehe die erwähnten Urteile vom 5. Mai 1983, Van der Bunt-Craig, Randnr. 15, und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice ).

  • EuGH, 15.03.2018 - C-431/16

    Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität und nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats noch nicht in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität bezieht, die Altersrente und die Leistungen bei Invalidität als Leistungen gleicher Art anzusehen sind (Urteile vom 2. Juli 1981, Celestre u. a., 116/80, 117/80 und 119/80 bis 121/80, EU:C:1981:159, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. April 1989, Di Felice, 128/88, EU:C:1989:153, Rn. 13).
  • EuGH, 18.02.1992 - C-5/91

    Di Prinzio / Office national des pensions

    16 Für die Beantwortung dieser Frage ist vorab daran zu erinnern, daß beim Zusammentreffen von Leistungen, die von den zuständigen Trägern zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten gewährt werden, es nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 236/78, Mura, Slg. 1979, 1819, vom 2. Juli 1981 in den Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80, Celestre, Slg. 1981, 1737, vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice, Slg. 1989, 923, und vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-108/89, Pian, Slg. 1990, I-1599) die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 dann, wenn der Wanderarbeitnehmer eine Rente nur nach den nationalen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erhält, nicht verbieten, daß diese nationalen Rechtsvorschriften vollständig, einschließlich der darin vorgesehenen Antikumulierungsvorschriften, auf ihn angewandt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.02.1988 - B 128/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,23503
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.02.1988 - B 128/88 (https://dejure.org/1988,23503)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.1988 - B 128/88 (https://dejure.org/1988,23503)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 1988 - B 128/88 (https://dejure.org/1988,23503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,23503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,20546
Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,20546)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.02.1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,20546)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,20546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,20546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Di Felice gegen Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants.

    Soziale Sicherheit - Selbständiger - Leistungen gleicher Art

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.10.1980 - 4/80

    D'Amico

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88
    In der Rechtssache 4/80 (D'Amico, Slg. 1980, 2951) hat der Gerichtshof ausgeführt, daß, wenn eine Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität und nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats noch nicht in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität bezieht, diese Leistungen als Leistungen gleicher Art anzusehen sind.

    Die Urteile D'Amico und Celestre legen daher sehr stark nahe, daß die beiden Leistungsarten, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, von "gleicher Art" im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 sind; und im Lichte der bisherigen Rechtsprechung bin ich der Ansicht, daß zwei Leistungen wie die in der vorliegenden Rechtssache als "Leistungen gleicher Art" im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung anzusehen sind.

  • EuGH, 05.07.1983 - 171/82

    Valentini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88
    In Randnr. 13 des Urteils in der Rechtssache 171/82 (Valentini, Slg. 1983, 2157, 2170), bestätigt durch Randnr. 10 des bereits zitierten Urteils in der Rechtssache Coenen, hat der Gerichtshof entschieden, daß Leistungen dann gleicher Art sind, wenn ihr Sinn und Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für ihre Gewährung identisch sind, und daß lediglich formale Merkmale nicht als wesentlich anzusehen sind.
  • EuGH, 24.09.1987 - 37/86

    Coenen / ONPTS und CNPRS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88
    Wie der Gerichtshof in Randnr. 8 des Urteils vom 24. September 1987 in der Rechtssache 37/86 (Van Gestel, geb. Coenen, Slg. 1987, 3589) ausgeführt hat, "[ist] der Gerichtshof im Verfahren nach Artikel 177 EWG-Vertrag nicht befugt..., die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden, und somit auch nicht dafür zuständig ..., Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts unter eine solche Norm einzuordnen; er kann aber dem innerstaatlichen Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand geben, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen dieser Bestimmungen dienlich sein könnten.".
  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88
    Anders mag es sein, wenn eine der Leistungen auf den Beiträgen einer anderen Person beruht, wie es im Urteil vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 197/85 (Stefanutti, Slg. 1987, 3855) der Fall war.
  • EuGH, 02.07.1981 - 116/80

    Celestre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88
    Es genügt, auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, nach der dann, wenn jemand eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält, die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 die Anwendung nationaler Antikumulierungsvorschriften nicht hindern, jedoch das System des Artikels 46 der Verordnung dann anzuwenden ist, wenn seine Anwendung für den Arbeitnehmer günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften: siehe z. B. Tenor a des Urteils in den verbundenen Rechtssachen 116, 117, 119, 120 und 121/80, (RWP/Celestre, Slg. 1981, 1737, 1756).
  • EuGH, 19.06.1979 - 180/78

    Brouwer-Kaune

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88
    Darauf, daß kein solcher Unterschied besteht, deutet auch mittelbar die Ansicht des Gerichtshofes in bezug auf eine deutsche vorgezogene Altersrente in der Rechtssache 180/78 (Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111) hin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht