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   EuGH, 07.06.1984 - 129/83   

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EuGH, 07.06.1984 - 129/83 (https://dejure.org/1984,849)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.1984 - 129/83 (https://dejure.org/1984,849)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 1984 - 129/83 (https://dejure.org/1984,849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Zelger / Salinitri

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - RECHTSHÄNGIGKEIT - KLAGEERHEBUNG BEI GERICHTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN - ' ' ZUERST ANGERUFENES ' ' GERICHT - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Zelger / Salinitri

  • Wolters Kluwer

    Begriff des zuerst angerufenen Gerichts; Vorliegen der Voraussetzungen einer endgültigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtshängigkeit einer Sache bei einem Gericht nach den nationalen Vorschriften; Bestimmung des Zeitpunktes der Rechtshängigkeit einer Sache bei einem ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - RECHTSHÄNGIGKEIT - KLAGEERHEBUNG BEI GERICHTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN - ' ' ZUERST ANGERUFENES ' ' GERICHT - BEGRIFF - [ÜBEREINKOMMEN VOM 27. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2759
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 07.06.1984 - 129/83
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Tessili/Dunlop, Slg. S. 1473, 1485 f.) ausgeführt habe, könnten unter Umständen einzelne Begriffe des Übereinkommens als Verweisung auf die Normen des Rechts der Vertragsstaaten verstanden werden.
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer

    EG 2001 L 12 S. 1, nachfolgend: EuGVVO, jeweils zur Abgrenzung EuGVÜ/EuGVVO: BGH, Urteile vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03, NJW 2004, 1652, 1653; vom 1. Dezember 2005 - III ZR 191/03, BGHZ 165, 172, 175; Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 66 EuGVVO Rn. 2; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., Art. 66 EuGVO Rn. 2; jetzt auch Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., Art. 66 EuGVVO Rn. 2; offen gelassen von BGH, Urteil vom 30. März 2006 - VII ZR 249/04, BGHZ 167, 83 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZR 206/03, DStRE 2007, 1000 Rn. 2) oder auf die lex fori des Gerichtsstaates und damit auf den Zeitpunkt der Zustellung der Klage abzustellen ist (so Domej in Dasser/Oberhammer, LugÜ, Art. 54 Rn. 4; inzident auch Senat, Urteil vom 23. Oktober 2012 - VI ZR 260/11, aaO Rn. 6 f.; zu Art. 66 Abs. 1 EuGVVO auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - XI ZR 474/02, BGHZ 157, 224, 228 f.; vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339, 340; zu Art. 54 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 - BGBl. II 1972 S. 774, im Folgenden: EuGVÜ bereits BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105, 107; ebenso zu Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ EuGH, Urteil vom 7. Juni 1984, Slg. 1984, 2397 Rn. 10 ff. - Zelger/Salinitri), kommt es nicht an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-111/01

    Gantner Electronic

    33: - Urteile Gubisch Maschinenfabrik (Randnrn. 10 und 11) und vom 7. Juni 1984 in der Rechtssache 129/83 (Zelger, Slg. 1984, 2397, Randnr. 13).

    38: - Urteil Zelger (Randnrn. 14 bis 16).

    39: - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Mancini in der Rechtssache 129/83 (Zelger, Nr. 4).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-111/01

    Gantner Electronic

    Sodann ergibt sich aus dem Urteil vom 7. Juni 1984 in der Rechtssache 129/83 (Zelger, 1984, 2397, Randnrn. 10 bis 15), dass, soweit die in Randnummer 25 dieses Urteils genannten materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, Rechtshängigkeit ab dem Zeitpunkt vorliegt, zu dem vor zwei Gerichten verschiedener Vertragsstaaten endgültig Klage erhoben worden ist, d. h., bevor die Beklagten ihren Standpunkt haben geltend machen können.
  • BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01

    Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter;

    Selbst wenn nämlich das Verhalten der Klägerin aus den von der Beklagten angeführten Gründen als rechtsmissbräuchlich zu bewerten sein sollte, käme wiederum als geeignete Rechtsfolge nicht allein die Abweisung der Klage als unzulässig, sondern stattdessen auch die Annahme in Betracht, dass trotz Erhebung der Klage vor dem Verwaltungsgericht die Wirkungen der Rechtshängigkeit keinesfalls vor der Zustellung der Klageschrift an die Beklagte eintreten konnten; dies würde möglicherweise gemäß Art. 21 EuGVÜ zum Vorrang einer zweiten, bis zu diesem Zeitpunkt von der Beklagten erhobenen Klage vor einem ausländischen Gericht führen, weil die Voraussetzungen der (endgültigen) Anhängigkeit der Streitsache dort zuerst vorgelegen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 1984 - Rs 129/83 - NJW 1984, 2759; dazu Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 3. Aufl. 1997, S. 676 ff. ).
  • OLG Bremen, 17.10.1991 - 2 U 34/91

    Anspruch auf Schadensersatz wegen geltend gemachter Wettbewerbsverstöße als

    Angerufen bedeutet Rechtshängigkeit der Klage (BGH, NJW 1986, 662 sowie EuGH, NJW 1989, 665 und NJW 1984, 2759).

    Als zuerst angerufenes Gericht ist deshalb dasjenige anzusehen, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit nach seinen Vorschriften zuerst vorliegen (EuGH, NJW 1984, 2759 [EuGH 07.06.1984 - 129/83]).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-489/14

    A

    28 - Siehe Urteile Zelger (129/83, EU:C:1984:215), Gubisch Maschinenfabrik (144/86, EU:C:1987:528), Overseas Union Insurance u. a. (C-351/89, EU:C:1991:279), Tatry (C-406/92, EU:C:1994:400), von Horn (C-163/95, EU:C:1997:472), Drouot assurances (C-351/96, EU:C:1998:242), Gantner Electronic (C-111/01, EU:C:2003:257), Gasser (C-116/02, EU:C:2003:657) sowie Mærsk Olie & Gas (C-39/02, EU:C:2004:615).

    35 - Wie Generalanwalt Jääskinen richtigerweise in seiner Stellungnahme in der Rechtssache Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:578, Rn. 98) ausführt, hat der Gesetzgeber hier eine Abkehr von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 21 des Brüsseler Übereinkommens vollzogen; dieser hatte im Urteil Zelger (129/83, EU:C:1984:215, Rn. 16) entschieden, dass "Art. 21 des Übereinkommens dahin auszulegen ist, dass als zuerst angerufenes Gericht dasjenige anzusehen ist, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorliegen; diese Voraussetzungen sind für jedes der betroffenen Gerichte nach seinen nationalen Vorschriften zu beurteilen".

  • OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 6 W 154/04

    Zuerst angerufenes Gericht nach dem Lugano-Übereinkommen

    Als zuerst angerufenes Gericht ist im Anwendungsbereich des LugÜ, ebenso wie nach dem früher geltenden, inhaltsgleichen Art. 21 EuGVÜ, entgegen dem deutschen Verständnis des Begriffs der "Anhängigkeit", dasjenige anzusehen, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorlagen; diese sind nach dem jeweils geltenden nationalen Recht zu beurteilen (EuGH NJW 1984, 2759; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht 6 Aufl., Art. 21 EuGVÜ Rn. 12).

    Die Vorschrift bewirkt jedoch keine endgültige Rechtshängigkeit in dem vom EuGH (NJW 1984, 2759) geforderten Sinne.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

    Das Urteil Zelger ist nicht einschlägig, da es lediglich die Verfahrensformalitäten für den Zeitpunkt betraf, zu dem von der Erhebung einer Klage bei einem Gericht ausgegangen werden kann(22).

    1975, L 204, S. 28.13: Sie bezieht sich auf die Urteile vom 7. Juni 1984 in der Rechtssache 129/83 (Zelger, Slg. 1984, 2397), vom 8. Dezember 1987 in der Rechtssache 144/86 (Gubisch Maschinenfabrik, Slg. 1987, 4861) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-406/92 (Tatry, Slg. 1994, I-5439).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

    Entgegen der Entscheidung des Vestre Landsret und der vom Vereinigten Königreich vertretenen Auffassung glaube ich nicht, dass die Frage, ob Mærsk allein deswegen als Partei in dem Haftungsbeschränkungsverfahren anzusehen ist, weil sie in dem Antrag auf Haftungsbeschränkung genannt war, nach nationalem Recht zu entscheiden ist, wie der Gerichtshof dies im Urteil Zelger angenommen hat (18) .

    17 - Urteil vom 7. Juni 1984 in der Rechtssache 129/83 (Zelger, Slg. 1984, 2397, Randnr. 14).

  • OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 110/02

    Einfluss einer Forderungsabtretung auf die Feststellung der Identität der in zwei

    Danach war die Bestimmung des Art. 21 EuGVÜ nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 7.6.1984 - Rs 129/83 -, NJW 1984, 2759) dahin auszulegen, daß als "zuerst angerufenes Gericht" dasjenige anzusehen war, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorliegen; diese Voraussetzungen waren für jedes der betroffenen Gerichte nach seinen nationalen Vorschriften zu bestimmen.
  • EuGH, 15.05.1990 - 365/88

    Hagen / Zeehaghe

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16

    HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

  • OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02

    Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung

  • OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98

    Rechtshängigkeit eines Hilfsantrags; Begriff der Partei bei Prozessstandschaft;

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Gerichtliche Zuständigkeit - Besondere Gerichtsstände - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2017 - C-467/16

    Schlömp - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

  • LG Düsseldorf, 27.01.1998 - 4 O 418/97

    Kondensatorspeicherzellen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-18/02

    DFDS Torline

  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 11 U 92/92

    Rechtswahl bei einem Vertrag zwischen einem deutschen Hersteller und einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1991 - C-351/89

    Overseas Union Insurance Ltd und andere gegen New Hampshire Insurance Company. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 365/88

    Kongress Agentur Hagen GmbH gegen Zeehaghe BV.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1984 - 129/83   

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https://dejure.org/1984,8213
Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1984 - 129/83 (https://dejure.org/1984,8213)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.04.1984 - 129/83 (https://dejure.org/1984,8213)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. April 1984 - 129/83 (https://dejure.org/1984,8213)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1984 - 129/83
    Bekanntermaßen stehen beide Möglichkeiten offen (so für alle Rechtsbegriffe des Übereinkommens das Urteil vom 6.10.1976, Rechtssache 12/76, Tessili/Dunlup, Slg. 1976, 1473); um sich für die eine oder die andere zu entscheiden, läßt sich nichts anderes tun, als eine Prüfung.
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Rechtsprechung
   RG, 21.03.1883 - Rep. I. 129/83   

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https://dejure.org/1883,1
RG, 21.03.1883 - Rep. I. 129/83 (https://dejure.org/1883,1)
RG, Entscheidung vom 21.03.1883 - Rep. I. 129/83 (https://dejure.org/1883,1)
RG, Entscheidung vom 21. März 1883 - Rep. I. 129/83 (https://dejure.org/1883,1)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verhältnis von Vertragsbestimmung und Rechtssatz. Ist das Recht des Bestimmungsortes einer versandten Ware für alle Vorgänge auf der Reise maßgebend? Ist der Schiffer, welcher im Orderhafen keine Order vorfindet, verpflichtet, Order einzuholen? Kann er, wenn er dies ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis von einer Vertragsbestimmung zu einem Rechtssatz; Rechte und Pflichten für einen Schiffer in einem Orderhafen; Maßgeblichkeit des Rechts über den Bestimmungsort einer versandten Ware für alle Vorgänge auf einer Reise

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 9, 51
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