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   LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04   

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https://dejure.org/2004,9090
LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04 (https://dejure.org/2004,9090)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04 (https://dejure.org/2004,9090)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 13 (5) Sa 659/04 (https://dejure.org/2004,9090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kausalität, Verschulden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 253 BGB, § 280 BGB, § 823 BGB
    Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kausalität, Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings eines schwerbehinderten Menschens; Darlegungspflicht und Beweispflicht hinsichtlich Mobbing-Handlungen bei einem Schadensersatzprozess

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04
    In einem Schadensersatzprozess trägt nach allgemeinen Grundsätzen ein Mitarbeiter, der sich - wie hier - auf jahrelange Mobbing-Handlungen beruft, die Darlegungs- und Beweislast für die begangenen Rechtsgutverletzungen einschließlich des erforderlichen Verschuldens und der daraus resultierenden Erkrankungen (LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 - ArbG München NZA RR 2202, 123; Schaub/Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl., § 108 Rdn. 61).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 Sa 595/05

    Mobbing, Schmerzensgeld, Darlegungslast des Arbeitnehmers

    Der Arbeitnehmer, der unter Berufung auf Mobbing Schmerzensgeld geltend macht, hat im Prozess die Darlegungs- und Beweislast für die begangenen Rechtsgutverletzungen einschließlich des erforderlichen Verschuldens und der daraus resultierenden Erkrankungen (LAG Hamm, Urt. v. 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04 -, zit. n. Juris).
  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Das gilt sowohl hinsichtlich der behaupteten einzelnen Vorfälle als auch hinsichtlich des Vorliegens einer erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Rechtsgutverletzung sowie des Kausalzusammenhangs zwischen den geschilderten Verhaltensweisen und der Rechtsgutverletzung (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01. April 2004, 3 Sa 542/03, bei juris; LAG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2004, 13 (5) Sa 659/04, bei juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2007 - 1 Sa 187/06

    Mobbing - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Darlegungs- und Beweislast

    Dies gilt auch für das Verschulden des Arbeitgebers oder eines die beanstandeten Handlungen begehenden Kollegen oder Vorgesetzten nicht nur in Bezug auf die Handlungen selbst, sondern auch bezüglich der Folgen, etwa einer durch das "Mobbing" ausgelösten Erkrankung (ebenso schon: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.3.2006, 5 Sa 595/05, NZA-RR 2006, 402, 403; LAG Berlin, Urteil vom 15.7.2004, 16 Sa 2280/03, NZA-RR 2005, 13; LAG Hamm, Urteil vom 21.12.2004, 13 (5) Sa 659/04, bei Juris; LAG Bremen, Urteil vom 17.10.2002, 3 Sa 78/02, NZA-RR 2003, 234).
  • ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

    ... Macht der Arbeitnehmer unter Berufung auf jahrelanges Mobbing einen Schadensersatzanspruch geltend, so hat er im Prozess die Darlegungs- und Beweislast für die begangenen Rechtsgutverletzungen einschließlich des erforderlichen Verschuldens und der daraus resultierenden Erkrankungen (vgl. LAG Hamm vom 21.12.2004, Az. 13 (5) Sa 659/04).
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2005 - 6 Ca 537/05
    In einem Schadensersatzprozess trägt nach allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitnehmer, der sich, wie vorliegend die Klägerin, auf "Mobbing"-Handlungen über einen längeren Zeitraum beruft, die Darlegungs- und Beweislast für die begangenen Rechtsgutverletzungen einschließlich des erforderlichen Verschuldens und der daraus resultierenden Erkrankungen (Vgl. LAG Hamm, Urt. v. 21. Dezember 2004 - 13 (5) Sa 659/04 , Juris, m.w.N.).
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