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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1210/11   

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https://dejure.org/2013,13563
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1210/11 (https://dejure.org/2013,13563)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.2013 - 13 A 1210/11 (https://dejure.org/2013,13563)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 2013 - 13 A 1210/11 (https://dejure.org/2013,13563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Zahnarztes zur Durchführung von Faltenunterspritzungen außerhalb des Bereichs der Zähne, des Mundes einschließlich der bei natürlichem Verständnis dazugehörigen Lippen und des Kiefers in seiner Eigenschaft als Zahnarzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZHG § 1 Abs. 3
    Berechtigung eines Zahnarztes zur Durchführung von Faltenunterspritzungen außerhalb des Bereichs der Zähne, des Mundes einschließlich der bei natürlichem Verständnis dazugehörigen Lippen und des Kiefers in seiner Eigenschaft als Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf keine Behandlung von Gesichtshaut und -oberfläche außerhalb des Bereichs der Zähne vornehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Botoxbehandlung durch Zahnärzte

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Botoxbehandlungen durch Zahnärzte auch weiterhin nur begrenzt zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 821
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.2007 - 3 B 82.06

    Heilpraktikererlaubnis; Faltenunterspritzung.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1210/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 3 B 82.06 - , juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 31.10

    Berechtigung zur Ausübung zahnmedizinischer Tätigkeiten; Weiterbildung im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1210/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 31.10 -, juris, Rn. 7.
  • OLG Zweibrücken, 21.08.1998 - 2 U 29/97

    Wettbewerbsrechtliche Abgrenzung der Tätigkeiten von Arzt und Zahnarzt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1210/11
    vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -, juris, Rn. 53, 83.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1998 - 13 A 1781/96

    Heilpraktiker; Erlaubnis; Ausübung der Zahnheilkunde; Reichweite; Ganzkörperliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1210/11
    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 13. August 1998 - 13 A 1781/96 -, juris, Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 13 A 168/16

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit

    Zudem ist auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. April 2013 - 13 A 1210/11 - , juris, sowie BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 3 B 48.13 -, juris, geklärt, dass weder die Approbation als Zahnarzt noch das Vorhandensein entsprechender fachlicher Kompetenzen einen Zahnarzt berechtigt, Faltenunterspritzungen im Hals- und Gesichtsbereich außerhalb des Lippenrots vorzunehmen.

    Faltenunterspritzungen innerhalb des Lippenrots waren im Urteil des OVG NRW vom 18. April 2013 - 13 A 1210/11 -, nicht streitgegenständlich.

  • VG Münster, 04.02.2015 - 18 K 1442/13

    Durchführung von Radiofrequenzbehandlungen ohne Approbation als Arzt oder eine

    Auch wenn etwa die Lippen als äußere Grenze des Mundbereichs noch dem Mund im Sinne von § 1 Abs. 3 ZHG zugerechnet werden können, und bei bestimmten chirurgischen Behandlungen eines Zahnarztes im Bereich der Zähne, des Mundes oder des Kiefers ein notwendiger begleitender Übergriff auf die Gesichtshaut ausnahmsweise zulässig ist, Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21 August 1998 - 2 U 29/97 -, WRP 1999, 288 = juris, Rn. 53, 77, 83, können jedenfalls Eingriffe, die - wie hier - final auf eine Behandlung von Gesichtshaut und -oberfläche außerhalb des Bereichs der Zähne, des Mundes einschließlich der Lippen und des Kiefers gerichtet sind, nicht mehr dem der Zahnheilkunde zugewiesenen körperlichen Bereich zugeordnet werden, vgl.OVG NRW, Urteil vom 18. April 2013 - 13 A 1210/11 -, juris, Rn. 43; VG Münster, Urteil vom 19. April 2011 - 7 K 338/09 -, www.nrwe.de.
  • BerG Heilberufe Münster, 04.02.2015 - 18 K 1442/13
    Auch wenn etwa die Lippen als äußere Grenze des Mundbereichs noch dem Mund im Sinne von § 1 Abs. 3 ZHG zugerechnet werden können, und bei bestimmten chirurgischen Behandlungen eines Zahnarztes im Bereich der Zähne, des Mundes oder des Kiefers ein notwendiger begleitender Übergriff auf die Gesichtshaut ausnahmsweise zulässig ist, Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21 August 1998 - 2 U 29/97 -, WRP 1999, 288 = juris, Rn. 53, 77, 83, können jedenfalls Eingriffe, die - wie hier - final auf eine Behandlung von Gesichtshaut und -oberfläche außerhalb des Bereichs der Zähne, des Mundes einschließlich der Lippen und des Kiefers gerichtet sind, nicht mehr dem der Zahnheilkunde zugewiesenen körperlichen Bereich zugeordnet werden, vgl.OVG NRW, Urteil vom 18. April 2013 - 13 A 1210/11 -, juris, Rn. 43; VG Münster, Urteil vom 19. April 2011 - 7 K 338/09 -, www.nrwe.de.
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