Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 180/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung über das Nichteingreifen der Funktionsschutzklausel durch das Gericht; Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung hinsichtlich rechtswidriger Versagung der Genehmigungen; Berücksichtigung von privaten Anbietern mit einer Genehmigung bei der Erfüllung der den Trägern des öffentlichen Rettungsdienstes obliegenden Sicherstellungspflicht
- rechtsportal.de
Feststellung über das Nichteingreifen der Funktionsschutzklausel durch das Gericht; Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung hinsichtlich rechtswidriger Versagung der Genehmigungen; Berücksichtigung von privaten Anbietern mit einer Genehmigung bei der Erfüllung der den Trägern des öffentlichen Rettungsdienstes obliegenden Sicherstellungspflicht
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung über das Nichteingreifen der Funktionsschutzklausel durch das Gericht; Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung hinsichtlich rechtswidriger Versagung der Genehmigungen; Berücksichtigung von privaten Anbietern mit einer Genehmigung bei der Erfüllung der den Trägern des öffentlichen Rettungsdienstes obliegenden Sicherstellungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung von Krankentransporten
Verfahrensgang
- VG Münster, 12.12.2012 - 7 K 2441/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 180/13
Papierfundstellen
- DVBl 2016, 987
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht
Diese Auffassung ist vom OVG NRW angesichts der Änderung des Rettungsdienstgesetzes vom 24.03.2015 aufgegeben worden, weil § 12 Abs. 1 Satz 3 bis 5 RettG NRW n.F. ausdrücklich bestimmt, dass bei der Ermittlung der Zahl der von den Trägern des Rettungsdienstes vorzuhaltenden Fahrzeuge auch Fahrzeuge von Unternehmen mit einer Genehmigung nach § 17 rechnerisch berücksichtigt werden können (OVG NRW, Urt. v. 03.03.2016 - 13 A 180/13 -, DVBl. 2016, 987).