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   VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08   

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https://dejure.org/2010,26854
VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08 (https://dejure.org/2010,26854)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06.08.2010 - 13 A 2512/08 (https://dejure.org/2010,26854)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06. August 2010 - 13 A 2512/08 (https://dejure.org/2010,26854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Recht auf Förderung auswärtiger Kindergartenplätze durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74a SGB 8; § 74 SGB 8; Art 3 Abs 1 GG
    Abwägung; Bedarfsgerechtigkeit; Ermessen; Ermessensentscheidung; freier Träger; Förderung; Förderungsanspruch; Gleichbehandlung; Investition; Investitionsförderung; Jugendhilfe; Kindergarten; Kindertagesstätte; Kindertagesstättenförderung; Landesleistung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förderung auswärtiger Kindergartenplätze

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226) bedürfe es einer besonderen Erklärung, wenn angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage, anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung, nicht gefördert würden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Einzelnen ausgeführt (Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01 -, a.a.O.):.

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -, Rn. 18 ff., zit. nach juris) hat hierzu ausgeführt:.

    Greift danach § 74 SGB VIII nicht ein, kann sich der Kläger allein darauf berufen, dass seitens des Beklagten eine Förderpraxis betrieben wurde, die dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG widerspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010, a.a.O., Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
    In Anbetracht der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2006 (Az.: 4 LB 389/02) verdichte sich sein Anspruch auf Neubescheidung aufgrund der ermessensfehlerhaften Ablehnung sogar zu einem Förderanspruch dem Grunde nach, weil aufgrund der besonderen Umstände des Falls jede andere Entscheidung als eine Förderung des Kindergartens ermessensfehlerhaft wäre.
  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 79/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
    Weder aus der Gesetzgebungsgeschichte zu § 74a SGB VIII noch den sonstigen Vorschriften des Gesetzes kann entnommen werden, dass die Förderansprüche nach § 74 SGB VIII entgegen dem eindeutigen Wortlaut des § 74a SGB VIII auch über den 1. Januar 2005 hinaus noch Anwendung finden sollen (a.A.: VG Braunschweig, Urt. v. 18.01.2007 - 3 A 79/06 -, Rn. 18 nach juris, jedoch ohne weitere Begründung).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2000 - 4 L 869/00

    Auswärtiges Kind; Deckungslücke; Förderung Kindergarten; Förderungsermessen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
    Eine zukunftsorientierte Planung des Kindergartenbedarfs ist auf gesicherter Grundlage nur möglich, wenn aufgrund einer zeitlichen und zahlenmäßige Verfestigung der Nachfrage erkennbar ist, dass es sich bei dem Bedürfnis nach einer Erziehung in einer besonderen pädagogischen Grundrichtung nicht nur um ein flüchtiges Interesse ("Modeerscheinung") handelt, sondern um einen ernsthaften und bestimmten Wunsch eines zahlenmäßig nicht zu vernachlässigenden Teils der Berechtigten (zum Begriff der "planbaren Größe" als Voraussetzung für die grenzüberschreitende Planung vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 17.05.2000 - 4 L 869/00 -, Rn. 16 nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Recht entschieden, dass § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen habe und daher neben den - hier ersichtlich abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen kein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII gegen den örtlichen Träger der freien Jugendhilfe mehr besteht (anders noch zur früheren Rechtslage VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06 - VBlBW 2007, 294).
  • BFH, 12.07.2012 - I R 106/10

    Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art - Gemeinnützigkeit

    Dafür stehen gleichermaßen die öffentlichen, die kirchlichen wie freigemeinnützigen Leistungsträger, aber --wie sich gerade aus dem neugeschaffenen und erstmals für das Streitjahr geltenden Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz) vom 27. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3852) und konkret aus § 74a SGB VIII in der Fassung dieses Gesetzes ergibt-- auch privat-gewerbliche Anbieter zur Verfügung (vgl. z.B. Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 74a Rz 5 ff. und § 3 Rz 10a; Struck, daselbst, Vor § 22 Rz 14; Münder, Das Jugendamt 2011, 69, jeweils m.w.N.; s. aus sozialrechtlicher Sicht auch --unter Berufung auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes-- z.B. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 2010  4 ME 306/09, Kostenerstattungspflichtige Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte --EuG-- 2011, 151; Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 6. August 2010  13 A 2512/08, EuG 2011, 114).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18

    Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für

    Denn die auf der Grundlage von § 74a SGB VIII getroffene Regelung des Niedersächsischen Landesgesetzgebers zur Finanzierung von Tageseinrichtungen ist abschließend (so auch VG Oldenburg, Urteil vom 06.08.2010 - 13 A 2512/08 -, juris Leitsatz und Rn. 25 ff.).
  • VG Göttingen, 09.08.2018 - 2 A 297/15

    Auswärtig; Bedarfsplan; Förderung; Institutionelle Förderung; Kindergarten;

    Eine zukunftsorientierte Planung des Kindergartenbedarfs ist auf gesicherter Grundlage nur möglich, wenn aufgrund einer zeitlichen und zahlenmäßigen Verfestigung der Nachfrage erkennbar ist, dass es sich bei dem Bedürfnis nach einer Erziehung in einer besonderen pädagogischen Grundrichtung nicht nur um ein flüchtiges Interesse ("Modeerscheinung") handelt, sondern um einen ernsthaften und bestimmten Wunsch eines zahlenmäßig nicht zu vernachlässigenden Teils der Berechtigten (VG Oldenburg, Urteil vom 06.08.2010 - 13 A 2512/08 -, juris, Rn. 30).

    Wenn der Beklagte die Einrichtung des Klägers mit allen oder einigen Plätzen auch in seinen Bedarfsplan aufnehmen würde, könnte er dadurch nicht mit Gewissheit seine Verpflichtung aus § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII absichern (s.a. VG Oldenburg, Urteil vom 06.08.2010 - 13 A 2512/08 -, juris, Rn. 46).

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Urteil vom 06.08.2010 - 13 A 2512/08 -, juris, Rn. 45, 30), wonach ein Besuch in "planbarer Größe", eine "Nachfrage in einer nicht zu vernachlässigenden Größenordnung" oder eine "anhaltende Nachfrage" dann nicht vorliegen, wenn - wie hier - jährlich maximal drei Kinder aus dem Kreisgebiet betreut werden.

    Insoweit folgt die Kammer der ausführlichen Begründung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Urteil vom 06.08.2010 - 13 A 2512/08 -, juris, Rn. 17-27 m.w.N.), auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird (ebenso: VG Stade, Urteil vom 28.02.2013 - 4 A 983/11 - V.n.b., UA S. 14 f.; Bayerischer VGH, Urteil vom 23.10.2013 - 12 BV 13.650 -, juris, Leitsatz und Rn. 24 f.; Kern, in: Schellhorn u.a., SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2017, § 74a Rn. 3 f. und 11, m.w.N.; a.A. ohne Begründung: VG Braunschweig, Urteil vom 15.04.2010 - 3 A 122/09 -, juris).

    Greift danach § 74 SGB VIII unmittelbar nicht ein, kann sich der Kläger allein darauf berufen, dass seitens des Beklagten eine Förderpraxis betrieben wurde, die dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG widerspricht (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 06.08.2010 - 13 A 2512/08 -, juris, Rn. 28 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, juris, Rn. 21; VG Stade, Urteil vom 28.02.2013 - 4 A 983/11 - V.n.b., UA S. 15; Bayerischer VGH, Urteil vom 23.10.2013 - 12 BV 13.650 -, juris, Rn. 26).

  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 12 BV 13.650

    Defizitübernahme für Kindergarten

    Insoweit muss die Gemeinde - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat (§ 130b Satz 2 VwGO) - das Subsidiaritätsprinzip (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG), den Grundsatz der Pluralität des Jugendhilferechts (§ 3 SGB VIII), das elterliche Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) und den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) beachten (insoweit zutreffend Dunkl/Eirich, BayKiBiG, 2. Aufl., 2009, Art. 5 Anm. 1.6.1; ebenso BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RdNr. 31; VG Oldenburg, U.v. 6.8.2010 - A 13 A 2512/08 - juris, Rdnr. 32).
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