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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11   

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https://dejure.org/2013,2273
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11 (https://dejure.org/2013,2273)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2013 - 13 A 2521/11 (https://dejure.org/2013,2273)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11 (https://dejure.org/2013,2273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei Auffinden einer großen Zahl aus einer Arztpraxis übermittelter Rezepte in einer Apotheke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2; ApoG § 11 Abs. 1 S. 1
    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei Auffinden einer großen Zahl aus einer Arztpraxis übermittelter Rezepte in einer Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbotene "Zuweisung" einer Verschreibung setzt keinen Verstoß gegen den ausdrücklichen Wunsch des Patienten voraus

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Direkte Rezeptübersendung an Apotheke verboten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Rezepte - In diesen Fällen dürfen Ärzte faxen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13

    Kooperationsapotheke - Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von

    Die Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem Beruf des Apothekers, auf die die Vorschrift abzielt, soll gewährleisten, dass der Arzt sich bei der Auswahl der Arzneimittel ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lässt und der Apotheker die ihm zugewiesene Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen gemäß § 17 ApBetrO sachlich und eigenverantwortlich wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49/93, NJW 1995, 1627, 1628; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11, juris Rn. 4 f., jeweils mwN).
  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Eine verbotene Absprache wird bereits dann angenommen, wenn das bewusste und gewollte Zusammenwirken von Arzt und Apotheker aus einer eingespielten Übung oder einem schlüssigen Handeln hervorgeht, weil etwa die Arztpraxis einer bestimmten Apotheke die Verschreibungen regelmäßig zufaxt und die Apotheke dann die verschriebenen Arzneimittel gegen Aushändigung des Originalrezepts per Botendienst zustellt, (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 14.02.2013 - 13 A 2521/11) oder der Arzt im Rahmen des von ihm angebotenen "Wartezimmer-TV" einer bestimmten Apotheke einen Sendeplatz einräumt, (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2014 - 6 U 2/13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Das ändert an der Unzulässigkeit der Zuweisung nichts, denn deren Verbot besteht im - indisponiblen - öffentlichen Interesse (OLG Hamm, Urteil vom 29. August 2006 - 19 U 39/06, juris Rn. 26; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11, juris Rn. 6; Wesser, jurisPR-MedizinR 1/2016 Anm. 5; Pfeil/Pieck/Blume, ApBetrO, 15. EL 2021, § 17 Rn. 107a je m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2015 - 14c O 121/14

    Angebot von Medikamenten einer Apotheke an gynäkologische Praxen zum

    Sinn des Verbotes der Zuweisung von Verschreibungen ist die strikte Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem des Apothekers, so dass sich der Arzt bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Erwägungen und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen soll, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen (OVG NRW GesR 2013, 400 bis 401; OVG NRW NVwZ-RR 2000, 216; BVerwG NJW 1995, 1627, 1628; BGH, Urt. v. 13.3.2014, I ZR 120/13).
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