Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22552
VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09 (https://dejure.org/2010,22552)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06.08.2010 - 13 A 3067/09 (https://dejure.org/2010,22552)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06. August 2010 - 13 A 3067/09 (https://dejure.org/2010,22552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Prüfungsmaßstab des Integrationsamtes bei ordentlicher Kündigung eines Schwerbehinderten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 SGB 9
    Arbeitgeber; Arbeitsgericht; Integrationsamt; Kündigung; Kündigungsgrund; Prüfungsmaßstab; Sachvortrag; Schutzzweck; Schwerbehinderter; schwerbehinderter Mensch; Unwirksamkeit; verhaltensbedingte Kündigung; vorgeschobener Grund; vorgeschobener Kündigungsgrund; Zustimmung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Prüfungsmaßstab des Integrationsamtes bei ordentlicher Kündigung eines Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prüfungsmaßstab des Integrationsamtes bei der Schwerbehinderten-Kündigung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
    Die Entscheidung, ob der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit der Behinderung steht, ist auf der Grundlage des vom Arbeitgeber angegebenen Kündigungsgrundes zu treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 275 zu § 21 Abs. 4 SchwbG a.F.).

    Denn der nicht behinderte Arbeitnehmer ist der Gefahr, mit vorgetäuschten Kündigungsgründen überzogen zu werden, ebenso stark ausgesetzt wie der Schwerbehinderte, so dass es insoweit gerechtfertigt ist, den Schwerbehinderten wie jeden anderen Arbeitnehmer auf den repressiven Rechtsschutz durch die Arbeitsgerichte zu verweisen (BVerwG, Urt. v. 02.07.1992, - 5 C 39.90 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
    Daher kann der Schwerbehinderte, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt und der Arbeitgeber diese auch ausgesprochen hat, noch eine arbeitsgerichtliche Prüfung darüber herbeiführen, ob die Kündigung arbeitsrechtlich gerechtfertigt ist (BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287).

    Allenfalls dann, wenn die beabsichtigte Kündigung nach arbeitsrechtlichen Vorschriften offensichtlich unwirksam ist, d.h. wenn die Unwirksamkeit der Kündigung "ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt", ist der Zustimmungsantrag abzulehnen bzw. eine erteilte Zustimmung vom Gericht aufzuheben (vgl. BVerwG, Urt. 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, a.a.O.), weil das Integrationsamt nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des Schwerbehinderten mitwirken soll.

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
    Hiergegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage, die nach Durchlaufen des gesamten arbeitsgerichtlichen Instanzenzuges (ArbG Os., Urt. v. 14.10.2004 - 1 Ca 346/03 - LAG Nds., Urt. v. 16.09.2005 - 16 Sa 225/05 - BAG, Beschl. v. 02.02.2006 - 2 AZN 1039/05 - BAG, Beschl. v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - LAG Nds., Beschl. v. 08.10.2008 - 16 Sa 898/07 - BAG, Beschl. v. 26.03.2009 - 2 AZN 1135/08 -) insoweit Erfolg hatte, als festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Beigeladenen mit dem Kläger durch die außerordentliche Kündigung nicht beendet worden ist.
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
    Der nach § 68 SGB IX als schwerbehindert anerkannte Mensch soll durch die Regelungen über den Kündigungsschutz in den §§ 85 ff SGB IX vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Beeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, bewahrt werden und es soll sichergestellt werden, dass er gegenüber dem gesunden Arbeitnehmer nicht ins Hintertreffen gerät (BVerwG, Urt. v. 12.01.1966 - 5 C 62.64 -, BVerwGE 23, 123).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05

    Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
    Hiergegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage, die nach Durchlaufen des gesamten arbeitsgerichtlichen Instanzenzuges (ArbG Os., Urt. v. 14.10.2004 - 1 Ca 346/03 - LAG Nds., Urt. v. 16.09.2005 - 16 Sa 225/05 - BAG, Beschl. v. 02.02.2006 - 2 AZN 1039/05 - BAG, Beschl. v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - LAG Nds., Beschl. v. 08.10.2008 - 16 Sa 898/07 - BAG, Beschl. v. 26.03.2009 - 2 AZN 1135/08 -) insoweit Erfolg hatte, als festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Beigeladenen mit dem Kläger durch die außerordentliche Kündigung nicht beendet worden ist.
  • LAG Niedersachsen, 08.10.2008 - 16 Sa 898/07
    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
    Hiergegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage, die nach Durchlaufen des gesamten arbeitsgerichtlichen Instanzenzuges (ArbG Os., Urt. v. 14.10.2004 - 1 Ca 346/03 - LAG Nds., Urt. v. 16.09.2005 - 16 Sa 225/05 - BAG, Beschl. v. 02.02.2006 - 2 AZN 1039/05 - BAG, Beschl. v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - LAG Nds., Beschl. v. 08.10.2008 - 16 Sa 898/07 - BAG, Beschl. v. 26.03.2009 - 2 AZN 1135/08 -) insoweit Erfolg hatte, als festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Beigeladenen mit dem Kläger durch die außerordentliche Kündigung nicht beendet worden ist.
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
    Das Integrationsamt hat bei seiner Entscheidung das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesses des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen (BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht