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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 13 A 3070/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 13 A 3070/08 (https://dejure.org/2010,20357)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2010 - 13 A 3070/08 (https://dejure.org/2010,20357)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2010 - 13 A 3070/08 (https://dejure.org/2010,20357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten in gewissem Umfang auch mit Rettungstransportwagen zur Gewährleistung eines funktionsfähigen öffentlichen Rettungsdienstes; Verfassungsmäßigkeit der Funktionsschutzklausel des § 19 Abs. 4 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten in gewissem Umfang auch mit Rettungstransportwagen zur Gewährleistung eines funktionsfähigen öffentlichen Rettungsdienstes; Verfassungsmäßigkeit der Funktionsschutzklausel des § 19 Abs. 4 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04

    Durchführung des Rettungsgesetzes NRW

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 13 A 3070/08
    7. Oktober 2008 - 3 B 99.08 -, juris, - in Fortführung seiner Rechtsprechung vgl. Urteil vom 7. März 2007 - 13 A 3700/04 -, juris, Beteiligte waren die Firma ACCON Köln.

    Entsprechende Erwägungen waren bereits worauf das Verwaltungsgericht ebenfalls hingewiesen hat Gegenstand der zitierten Entscheidung des Senats vom 7. März 2007 13 A 3700/04 -, auf deren Entscheidungsgründe der Senat Bezug nimmt; in dieser Entscheidung ging es nämlich um die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Genehmigung für vier Krankentransportwagen an die Firma B. L. , deren Inhaber und Gründer personenidentisch mit dem Geschäftsführer der Klägerin ist, s. hierzu den Internetauftritt der B. L. unter www.b. -l. .de.

    Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen zutreffend festgestellt, dass sich aus dem Vorbringen der Klägerin Anhaltspunkte für eine anderslautende, von dem Urteil vom 7. März 2007 - 13 A 3700/04 - abweichende Entscheidung nicht entnehmen lassen, sondern es vielmehr auf der Hand liege, dass die schon bei einer Genehmigung für vier Krankentransportwagen vertretbare Annahme, die Verträglichkeitsgrenze werde überschritten, erst recht für die von der Klägerin nunmehr angestrebte Genehmigung für die doppelte Anzahl von Fahrzeugen gelte.

    Besondere Schwierigkeiten ergeben sich nicht daraus, dass der Senat bis zu seiner Entscheidung vom 7. März 2007 - 13 A 3700/04 - für die Frage des Eingreifens der Funktionsschutzklausel auf die Einhaltung der Hilfsfrist abgestellt hatte und dieses Kriterium für die Frage der Anwendbarkeit dieser Klausel nunmehr nicht mehr für maßgeblich hält.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 13 A 3070/08
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vgl. Urteil vom 10. Juni 2008 13 A 1779/06 -, juris - , nachgehend BVerwG, Beschluss vom.

    In der Entscheidung vom 10. Juni 2008 13 A 1779/06 hat der Senat diese Frage dahingehend beantwortet, dass bei der Erteilung einer Genehmigung für den Krankentransportwagen auch Auswirkungen auf den Bereich der Notfallrettung in den Blick zu nehmen seien und dies umgekehrt ebenfalls gelte, und zur Begründung ausführt, die Aufgaben des Rettungsdienstes und Krankentransports bildeten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 RettGNRW rechtlich eine medizinisch-organisatorische Einheit und zudem bestünden vielfach faktische Abhängigkeiten (Querfinanzierungen, Nutzung von Rationalisierungseffekten).

    Denn wo diese Grenze zu ziehen ist, beurteilt sich nach der bereits zitierten Entscheidung vom 10. Juni 2008 13 A 1779/06 - allein nach den Umständen des Einzelfalls, die hier - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - die Annahme begründen, im Falle der Erteilung der Genehmigung an die Klägerin seien ernstliche und schwerwiegende Beeinträchtigungen des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen Rettungsdienst zu erwarten, die Grenze der Verträglichkeit sei also überschritten.

    vgl. Urteil vom 16. September 2008 13 A 1557/06 -, juris nachgehend BVerwG, Beschluss vom 6. März 2009 - 3 B 118.08 -, juris und Urteil vom 10. Juni 2008 - 13 A 1779/06 -, a. a. O.

  • BVerwG, 06.03.2009 - 3 B 118.08

    Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz sowie an das

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 13 A 3070/08
    vgl. Urteil vom 16. September 2008 13 A 1557/06 -, juris nachgehend BVerwG, Beschluss vom 6. März 2009 - 3 B 118.08 -, juris und Urteil vom 10. Juni 2008 - 13 A 1779/06 -, a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 1557/06

    Durchführung der rettungsdienstlichen Aufgabe des Krankentransports; Verlängerung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 13 A 3070/08
    vgl. Urteil vom 16. September 2008 13 A 1557/06 -, juris nachgehend BVerwG, Beschluss vom 6. März 2009 - 3 B 118.08 -, juris und Urteil vom 10. Juni 2008 - 13 A 1779/06 -, a. a. O.
  • BVerwG, 07.10.2008 - 3 B 99.08

    Begehr einer Genehmigung für einen Rettungswagen (RTW) für die Notfallrettung und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 13 A 3070/08
    7. Oktober 2008 - 3 B 99.08 -, juris, - in Fortführung seiner Rechtsprechung vgl. Urteil vom 7. März 2007 - 13 A 3700/04 -, juris, Beteiligte waren die Firma ACCON Köln.
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