Rechtsprechung
   VG Hannover, 30.04.2009 - 13 A 3238/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31426
VG Hannover, 30.04.2009 - 13 A 3238/08 (https://dejure.org/2009,31426)
VG Hannover, Entscheidung vom 30.04.2009 - 13 A 3238/08 (https://dejure.org/2009,31426)
VG Hannover, Entscheidung vom 30. April 2009 - 13 A 3238/08 (https://dejure.org/2009,31426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe der Ruhestandsbeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beihilfe; Konkurrenzregelung; Fürsorgepflicht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VG Hannover, 30.04.2009 - 13 A 3238/08
    Sie waren jedoch auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übergangsweise weiter anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 C 2/07, zit. n. juris) und sind es jetzt für die vergangene Zeit nach § 58 BBhV.
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

    Auszug aus VG Hannover, 30.04.2009 - 13 A 3238/08
    "Die Regelung soll, wie der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - (Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2) in Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b der Hessischen Beihilfenverordnung - BhV HE - (= Nr. 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b BhV) ausgeführt hat, bewirken, dass "der Dienstherr (hier: die Versorgungsbehörde) ... mit der Pflicht zur Gewährung einer Beihilfe nicht belastet sein (soll), soweit es sich um Aufwendungen von Personen handelt, für die - bei demselben oder einem anderen Dienstherrn - beihilferechtlich ohnehin gesorgt wird".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht